Leasing

Leasingvertrag vorzeitig beenden: Geht das?

Teure Nebenkosten, lange Laufzeiten – trotz aller Vorteile kann ein geleastes Auto auch einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Das kommt dir bekannt vor und du möchtest deinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen? Gar nicht so einfach! Hier erfährst du, welche Kündigungsoptionen du dennoch hast.

Lesedauer

5 min

Datum

20.04.2023

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Vorzeitig raus aus dem Leasingvertrag: Das sind die vier Optionen

Neben deinem Widerrufsrecht von 14-Tagen und der außerordentlichen Kündigung (weiter unten im Detail erklärt) haben wir hier im Kurzüberblick die vier Optionen, die dir helfen, deinen Vertrag vor Ende der Laufzeit loszuwerden:

Option 1: Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gilt: Vertrag ist nicht gleich Vertrag! Umso wichtiger ist es, alle Konditionen zunächst sorgfältig durchzusehen. Dein Leasingvertrag ermöglicht eine vorzeitige Kündigung? Dann muss nun geklärt werden, welche Bedingungen dafür erforderlich sind. Von Abschlusszahlungen bis zu konkreten Kündigungsterminen – die Konditionen sind bei jeder Leasinggesellschaft unterschiedlich.

Option 2: Verhandlung

Dein Leasingvertrag beinhaltet keine Regelungen für eine vorzeitige Kündigung? Unter Umständen kannst du deinen/deine Leasinggeber:in dennoch zu einer früheren Vertragsauflösung bewegen. Denke im Fall einer Verhandlung daran, dass dein Gegenüber in erster Linie keinen Verlust erzielen möchte. So könntest du zum Beispiel anbieten, eine angemessene Entschädigung für die ausfallenden Leasingraten zu zahlen.

Option 3: Leasingübernahme

Eine weitere effektive Methode ist die Leasingübernahme, also die Suche nach jemandem, der dein Leasing übernimmt. Dabei wird der bestehende Vertrag auf eine andere, dritte Person übertragen. Dies entbindet dich von weiteren Zahlungsverpflichtungen und ermöglicht es dir, ohne erhebliche Zusatzkosten aus dem Vertrag herauszukommen.

Option 4: Abstandszahlung mit Aufhebungsvertrag

In manchen Fällen könnte es finanziell sinnvoller sein, eine Abstandszahlung an den Leasinggeber:in zu leisten. Diese Einmalzahlung kann dazu dienen, den Vertrag aufzulösen und somit die monatlichen Belastungen frühzeitig zu beenden.

Dein Leasingvertrag passt nicht mehr zu dir?

Ähnlich wie bei einem Mietvertrag kannst du ein Leasing-Auto innerhalb eines bestimmten Zeitraums individuell nutzen. Dafür schließen die Leasinggesellschaft und du einen verbindlichen Leasingvertrag ab. Dieser läuft meist über mehrere Jahre und ist grundsätzlich nicht auf eine vorzeitige Kündigung ausgelegt. Denn die Gesamtsumme der Leasingkosten wird auf den vorab festgelegten Zeitrahmen aufgeteilt. 


Daraus ergibt sich die monatlich zu zahlende monatliche Rate. Dieses Vorgehen ermöglicht dir eine gute Planbarkeit der regelmäßig fälligen Fixkosten. Außerdem sind die Leasingraten oftmals geringer, als es bei einer Autofinanzierung der Fall wäre. 


Dennoch erwarten dich auch als Leasingnehmer:in zusätzliche Kosten, die du nicht unterschätzen solltest. Demnach kann dein Leasingvorhaben schnell sehr teuer werden.

So bist du für die vollständige Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs zuständig. Auch Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung sowie eventuelle Reparaturen übernimmst, überwiegend du. Nicht immer? Nein, denn es gibt auch das sogenannte Full-Service-Leasing: Für wen sich das (vermeintliche) All-inclusive-Paket lohnt – und was es alles beinhaltet.


Du hast die Nebenkosten oder langen Laufzeiten deines Leasingvertrags unterschätzt? Das Auto passt nicht mehr zu deinem Leben und du möchtest den Vertrag nun vorzeitig kündigen? Verständlich! Aber leider gar nicht so einfach. Wir erklären dir deine Optionen.

Die außerordentliche Kündigung deines Leasingvertrags

Deinen Leasingvertrag kannst du außerordentlich kündigen oder vorzeitig beenden, wenn einer der folgenden beiden Gründe eingetroffen ist:

  • Gesetzliche Regelungen zur vorzeitigen Kündigung von Leasingverträgen (zum Beispiel aufgrund von Diebstahl oder Totalschaden)
  • Optionen, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind (zum Beispiel Sonderkündigungsrecht, Rückkaufoption)

Dein geleastes Auto wurde gestohlen oder ist nach einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden? Szenarien wie diese gelten als außerordentliche Kündigungsgründe und erlauben dir, jeden Leasingvertrag fristlos zu beenden. 

Vertragliche Kündigungskonditionen sind hingegen nicht bei allen Leasingangeboten gleich. Frage daher am besten schon während der ersten Verhandlung nach den konkreten Kündigungsoptionen – und bestehe darauf, dass diese im Vertrag festgehalten werden.


Manche Leasingverträge enthalten sogar konkrete Zeitpunkte, zu welchen eine Kündigung möglich ist. Möchtest du von diesem Recht Gebrauch machen, wird jedoch oft eine vorab festgelegte Abschlusszahlung fällig. Außerdem musst du mit einer teils deutlich höheren Leasingrate rechnen. Monatlich teurer wird es für dich ebenfalls bei dem eingangs erwähnten Full-Service-Leasing. Doch auch bei diesem Leasingmodell ist eine vorzeitige Kündigung nur schwer möglich.

Die Kündigung als einzige Option? Von wegen!

Ist eine vorzeitige Kündigung bei deinem Leasingvertrag nicht möglich, gibt es noch weitere Wege, um diesen früher zu beenden. Zunächst kannst du nach Vertragsabschluss 14-tage lang den Leasing Vertrag widerrufen (Widerrufsrecht), welches auch beim Privatleasing greift. Die Frist startet, sobald du die offizielle Widerrufsbelehrung bekommen hast. 


Ähnliches gilt, wenn du das Fahrzeug verkaufen möchtest. Ohne das Einverständnis deiner Leasinggesellschaft funktioniert das nicht. Denn als Leasingnehmer:in verfügst du lediglich über die Nutzungsrechte des Pkw.


Bei schweren, triftigen Gründen darfst du ebenfalls auf einen Vertragsrücktritt oder eine Anfechtung zurückgreifen. Weist das Auto Schäden oder Mängel auf, für die du nicht verantwortlich bist, ist ein Rücktritt der richtige Weg. Dein/Deine Vertragspartner:in erhält dabei zwei Nachbesserungsversuche. Bleiben diese erfolglos, wird der Leasingvertrag auch ohne eine Kündigung aufgelöst. Wurdest du wiederum absichtlich getäuscht oder während der Unterzeichnung sogar bedroht, darfst du den Vertrag anfechten.

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Fazit

Einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden ist machbar, erfordert jedoch sorgfältige Überlegung und strategische Planung. Du hast jetzt ein klares Verständnis darüber, wie du ohne erhebliche finanzielle Einbußen aus deinem Vertrag aussteigen kannst. 


Ob durch außerordentliche Kündigungsgründe, den Einsatz des Widerrufsrechts oder die Inanspruchnahme einer Leasingübernahme – es gibt Optionen, die deinen individuellen Bedürfnissen entsprechen könnten. 

Wichtig ist, dass du deinen Fall genau analysierst und professionellen Rat einholst. So kannst du den besten Weg für dich finden, um die Bindung an deinen Leasingvertrag zu lösen und gleichzeitig deine finanziellen Interessen zu wahren.

Leasingvertrag vorzeitig kündigen

Die wichtigsten Fragen kurz und knapp beantwortet.

Einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, kann ganz schön teuer werden. Wie hoch dieser Betrag tatsächlich ist, lässt sich nur schwer verallgemeinern. Hier kommt es insbesondere auf die Restlaufzeit des Vertrags, die Höhe der ausstehenden Raten sowie den Restwert des Autos an. Grund für den hohen Preis sind die noch ausstehenden Monatsraten, die anhand der vorab festgelegten Leasingdauer berechnet wurden. Damit dein/deine Vertragspartner:in nicht auf geplante Einnahmen verzichten muss, übernimmst du die ausstehende Differenz bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens anteilig. 

Ja, man kann ein Leasing-Auto früher zurückgeben, aber lediglich in Ausnahmefällen! Leasingverträge werden verbindlich für eine vorab festgelegte Mietdauer abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du den Vertrag ohne einen triftigen Grund nur schwer beenden. Denn Leasinggesellschaften haben normalerweise kein Interesse an einem früheren Vertragsende.

Du kommst aus einem Leasingvertrag zum Beispiel mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht raus. Nach Ablauf dieser Frist ist eine vorzeitige Kündigung auf Basis vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen möglich. Alternativ kannst du dich zudem auf eine Leasingübernahme, einen Aufhebungsvertrag, eine Vertragsanfechtung oder einen Rücktritt berufen.

Wenn man die Leasingrate nicht mehr bezahlen kann, darf die Leasinggesellschaft den Vertrag vorzeitig auflösen. Denn ein Zahlungsverzug von mindestens zwei Raten zählt als außerordentlicher Kündigungsgrund. Vor der tatsächlichen Beendigung des Leasingvertrags steht dir allerdings noch eine letzte Zahlungsfrist von zwei Wochen zu.

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