Leasing

Leasing-Vertrag widerrufen: So kommst du aus dem Deal

Nachwuchs in der Familie, ein Umzug in eine andere Stadt oder ein neuer Arbeitsplatz: Das Leben hält viele Überraschungen bereit. Und oftmals erscheint es sinnvoll, sich in diesen Situationen von langfristigen Verpflichtungen wie dem Leasingvertrag für ein Auto zu lösen. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengefasst, wie du vor dem Ende der Laufzeit deinen Leasingvertrag vorzeitig beenden kannst.

Lesedauer

7 min

Datum

16.11.2023

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Leasing Vertrag widerrufen - so geht's:

Mit diesen Tipps kannst du deinen Leasing Vertrag widerrufen:

  • 14 Tage Widerrufsrecht: In Deutschland kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Leasingvertrags diesen widerrufen, und zwar ohne Angabe von Gründen.
  • Nur für privates Leasing: Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Privatkunden, nicht für Freiberufler oder Gewerbetreibende.
  • Gilt bei Restwertleasing: Das Widerrufsrecht ist auf Restwertleasing beschränkt und gilt nicht für Kilometerleasingverträge, wie durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt.
  • Freiwilliges Widerrufsrecht: Einige Anbieter bieten dennoch ein 14-tägiges Widerrufsrecht auch bei Kilometerleasingverträgen an.
  • Fristgerechter Widerruf: Ein Widerruf ist innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsabschluss möglich, danach wird es schwieriger, den Vertrag rückabzuwickeln.

In den folgenden Abschnitten beschreiben wir für dich die genauen Details und Hintergründe, sodass du bestmöglich und aktuell informiert bist. Geht es um einen konkreten Widerruf außerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen, hast du die folgenden Optionen:

  • Übertragung des Leasingvertrages auf eine andere Person
  • die vorzeitige Kündigung gegen Zahlung einer Ablösesumme
  • Aushandeln anderer Konditionen mit der Leasinggesellschaft

In allen Fällen raten wir dir, dich rechtlich gut beraten zu lassen und mit deinem Leasinggeber stets in Kontakt zu stehen.

Auto-Leasing: Darum ist die vorzeitige Kündigung so teuer

Das Auto-Leasing ist - neben unter anderem dem Autokauf - eine Art der Autofinanzierung. Dabei bezahlst du monatliche Raten und bekommst im Gegenzug dein Wunschauto. Die Raten sind oft günstiger als bei einem klassischen Autokredit - beim Leasing wirst du selbst aber nicht Eigentümer:in des Fahrzeugs, das bleibt die Leasinggesellschaft. 


Die Gesamtkosten rechnet die Leasinggesellschaft auf die gesamte Laufzeit an - erst am Ende dieser Zeit machen die Leasinggeber:innen Gewinn. Deshalb versuchen Anbieter:innen eine vorzeitige Kündigung während der Vertragslaufzeit auszuschließen - oder sie bitten dich als Leasingnehmer:in entsprechend zur Kasse. 


Du kannst das geleaste Fahrzeug also nicht einfach zurückgeben und vom Finanzierungsvertrag zurücktreten. Hier findest du eine Beispielrechnung der Kosten einer vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages.


In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass Leasinggeber:innen und Leasingnehmer:innen den Vertrag individuell anpassen. Wenn du dir von Beginn an einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag zusichern lassen möchtest, solltest du das schriftlich fixieren - du musst aber in jedem Fall mit höheren monatlichen Leasingraten rechnen.

Leasingvertrag in 14 Tagen widerrufen im Detail

In Deutschland gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, dass ein Widerruf des Leasingvertrags in den zwei Wochen nach Abschluss ganz unkompliziert möglich ist. In diesem Zeitraum kannst du sogar ohne Angaben von Gründen und nur mit einem formlosen Schreiben von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.


Wichtig zu wissen: Das Widerrufsrecht gilt nur für Privatkunden. Falls du also einen Leasingvertrag als Freiberufler oder Gewerbetreibender abgeschlossen hast, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht.


Weitere Ausnahme: Das gesetzliche Widerrufsrecht gibt es nur beim Restwertleasing, aber nicht bei den sogenannten Kilometerleasingverträgen, bei welchen sich die Kosten an den gefahrenen Kilometern bemessen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klargestellt. Der Grund: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Wirkungsbereich des Widerrufsrechts beim Leasing klar definiert - und dort ist das Kilometerleasing eben nicht ausdrücklich erwähnt. Viele seriöse Anbieter bieten dir aber ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsjoker & Co.

Das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist gesetzlich verankert. Die Leasinggeber:innen müssen dich über dieses Recht informieren - passiert das nicht, liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, denn die Angabe der Widerrufsfrist gehört zu den Pflichtangaben im Vertrag. 


Expert:innen aus dem Verbraucherrecht sprechen in diesem Fall vom sogenannten Widerrufsjoker. Rechtlich beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist gar nicht zu laufen - und es bleibt der Widerruf möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden und das Verbraucherrecht zugunsten des Leasingnehmers gestärkt.


Neben der Angabe des Widerrufsrechts gibt es in vielen älteren Leasingverträgen auch Angaben, die fehlerhaft oder umständlich formuliert sind und daher den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit, so wie es der Gesetzgeber vorsieht, nicht genügen. Zu diesen Angaben gehören unter anderem der sogenannte Kaskadenverweis und die Nennung des Verzugszinssatzes.


Unter Kaskadenverweis verstehen Juristen Angaben, die nicht genau im Leasingvertrag abgehandelt werden. Stattdessen werden die Verbraucher:innen auf Paragrafen, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen. Um den Leasingvertrag zu verstehen, müsstest du also nicht nur hier das Kleingedruckte lesen, sondern auch parallel im BGB blättern. 

Auch die schlichte Angabe des Verzugszinssatzes im Kreditvertrag mit einer Aussage wie “fünf Prozent über dem Basiszinssatz“ ist nicht ausreichend. Nötig ist in diesem Fall die genaue Angabe des Basiszinssatzes, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags gültig ist.

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Leasingvertrag widerrufen: Lieferzeit

Vergleichsweise easy kommst du aus dem Vertrag für das Auto-Leasing, wenn die Leasinggeber:innen in Lieferverzug gerät. Voraussetzung: 

  • Verzögerung der Auslieferung: Wenn das Leasingobjekt nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wird.
  • Nichteinhaltung verbindlicher Liefertermine: Ein fest zugesagter Liefertermin wird vom Leasinggeber nicht eingehalten.
  • Rechtsfolge bei erheblichem Verzug: Bei einem deutlichen Überschreiten der Lieferzeit können Sie unter Umständen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Die Herausforderung: In den meisten Fällen ist der Liefertermin nur vage vereinbart. In diesem Fall solltest du einen Anwalt zurate ziehen, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.

Leasingvertrag kündigen: Mängel

Ein Mangel an einem Leasingfahrzeug ist kein Grund, dass du den Leasingvertrag kündigen oder die Zahlung der Leasingraten einstellen kannst. Stattdessen solltest du dich bei einem Mangel an den Autohändler wenden. Der Händler muss das Auto reparieren oder ein neues Fahrzeug liefern. 


Wichtig: Setze dem Händler eine angemessene zeitliche Frist, um den Mangel zu beheben, zum Beispiel 14 Tage. Schafft es der Händler nicht, das Fahrzeug entsprechend zu reparieren, kannst du eine Minderung des Kaufpreises fordern - durch die Anpassung des offiziellen Kaufpreises nach unten reduzieren sich in der Folge deine Leasingzahlungen, also die monatlichen Raten, aber auch der Restwert des Fahrzeugs.


Nur bei sogenannten erheblichen Mängeln kannst du vom Vertrag zurücktreten und das Auto an den Händler retournieren. Das ist unter anderem der Fall, wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat. Die Leasinggeber:innen müssen dir in diesem Fall die bezahlten Leasingraten, aber auch sonstige Kosten im Kontext des Leasingvertrages zurückerstatten. Im Gegenzug musst du aber für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung bezahlen.


Wichtig: Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, wenn es um Verschleißteile geht - musst du zum Beispiele die Bremsbeläge erneuern, ist das ein ganz normaler Fall von Verschleiß, für welchen du als Leasingnehmer die Kosten zu tragen hast.

Leasingvertrag: Wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist

Nur unter bestimmten Umständen kannst du deinen Leasingvertrag außerordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die nicht an bestimmte Fristen gebunden ist oder der eine Vereinbarung gekündigt wird, der eigentlich gar nicht kündbar ist. 


In der Regel schließen in einem solchen Fall beide Parteien einen Aufhebungsvertrag, der zum einen vorzeitigen Ende der Vertragslaufzeit führt. Die drei Gründe hierfür wären:


  1. Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug und Reparaturkosten, die 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigen.
  2. Das Fahrzeug wird gestohlen.
  3. Der/die Leasingnehmer:in verstirbt.

Fazit: Leasingvertrag widerrufen ist nur bedingt möglich

Die größten Chancen, vorzeitig aus deinem Leasingvertrag auszusteigen, hast du bei fehlerhaften oder ungenauen Angaben im Vertrag, bei Lieferverzug oder in außergewöhnlichen Fällen wie bei einem schweren Unfall mit dem Fahrzeug oder einem Diebstahl des Autos.


Abgesehen von den genannten Fällen lassen sich die Leasinggeber:innen jedoch ein vorzeitiges Ende des Leasingvertrags teuer bezahlen – das gilt auch für den Fall, dass du dir bereits bei Vertragsabschluss eine Klausel zum Ausstieg in die Vereinbarung schreiben lässt.

Häufige Fragen zum Thema Leasingvertrag widerrufen

In Deutschland gibt es in der Regel kein generelles Rücktrittsrecht von einem Leasingvertrag, sobald dieser unterschrieben ist. Ausnahmen könnten gelten, wenn spezielle Bedingungen im Vertrag enthalten sind oder bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. online) abgeschlossen wurden. In solchen Fällen könnte ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bestehen.

Um einen Leasingvertrag zu widerrufen, musst du innerhalb der Widerrufsfrist (normalerweise 14 Tage) schriftlich zurücktreten.

Du kommst nach Ablauf der Widerrufsfrist (meistens 14 Tage) oft schwierig nur schwierig aus einem Leasingvertrag wieder raus. Das kann außerdem teuer werden. Möglichkeiten können die Übertragung des Leasingvertrages auf eine andere Person, die vorzeitige Kündigung gegen Zahlung einer Ablösesumme oder das Aushandeln anderer Konditionen mit der Leasinggesellschaft sein.

Wenn das geleaste Auto nicht geliefert wird, kannst du vom Leasingvertrag zurücktreten. Das könnte als Vertragsbruch seitens des Leasinggebers gewertet werden. In solch einem Fall hättest du also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist ratsam, in so einem Fall rechtlichen Rat einzuholen, um deine Optionen zu prüfen. Außerdem ist die Kommunikation mit deinem Leasinggeber zu empfehlen.

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