Nachwuchs in der Familie, ein Umzug in eine andere Stadt oder ein neuer Arbeitsplatz: Das Leben hält viele Überraschungen bereit. Und oftmals erscheint es sinnvoll, sich in diesen Situationen von langfristigen Verpflichtungen wie dem Leasingvertrag für ein Auto zu lösen. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengefasst, wie du vor dem Ende der Laufzeit aus dem Leasingvertrag aussteigen kannst.
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16.11.2023
Das Auto-Leasing ist – neben unter anderem dem Autokauf – eine Art der Autofinanzierung. Dabei bezahlst du monatliche Raten und bekommst im Gegenzug dein Wunschauto. Die Raten sind oft günstiger als bei einem klassischen Autokredit - beim Leasing wirst du selbst aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs, das bleibt die Leasinggesellschaft. Die Laufzeit der Leasing-Verträge erstreckt sich in der Regel auf einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren. Im Vergleich zu einem FINN Auto Abo, welches du für eine Zeitspanne von sechs bis 24 Monaten abschließen kannst, ist das Leasing also auf eine längere Laufzeit ausgelegt. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer unbefristeten Monatsmiete mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Die Gesamtkosten rechnet die Leasinggesellschaft auf die gesamte Laufzeit an. Erst am Ende dieser Zeit macht der Leasinggeber Gewinn. Deshalb versuchen Anbieter eine vorzeitige Kündigung während der Vertragslaufzeit auszuschließen – oder sie bitten dich als Leasingnehmer:in entsprechend zur Kasse. Du kannst das geleaste Fahrzeug also nicht einfach zurückgeben und vom Finanzierungsvertrag zurücktreten.
Deshalb solltest du vor Vertragsabschluss auf jeden Fall die Vertragsunterlagen inklusive dem sogenannten Kleingedruckten lesen. Das ist schon deshalb sinnvoll, weil sie wichtige Angaben wie den fälligen Wertersatz enthalten. Dieser wird fällig, wenn du das Auto übermäßig abnutzt. Aber auch das Thema Ausstieg aus dem Vertrag ist im Kleingedruckten geregelt.
In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass Leasinggeber und Leasingnehmer:in den Vertrag individuell anpassen. Wenn du dir von Beginn an einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag zusichern lassen möchtest, solltest du das schriftlich fixieren – du musst aber in jedem Fall mit höheren monatlichen Leasingraten rechnen.
Die monatlichen Raten senken kannst du übrigens bei vielen Autobanken mit einer Anzahlung, also einer einmaligen Sonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Unter dem Strich ergibt sich bei Leasingverträgen mit Anzahlung kein Preisvorteil. Es sind nur die monatlich gezahlten Leasingraten niedriger. Das kann von Vorteil sein, wenn du einen negativen Schufa-Eintrag hast. Sollte das Thema Anzahlung für dich interessant sein, solltest du gleich bei der Erstberatung nachfragen, welche Modelle der Leasinggeber anbietet.
In Deutschland gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, dass ein Widerruf des Leasingvertrags in den zwei Wochen nach Abschluss ganz unkompliziert möglich ist. In diesem Zeitraum kannst du sogar ohne Angaben von Gründen und nur mit einem formlosen Schreiben von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Wichtig zu wissen: Das Widerrufsrecht gilt nur für Privatkunden. Falls du also einen Leasingvertrag als Freiberufler oder Gewerbetreibender abgeschlossen hast, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht.
Weitere Ausnahme: Das gesetzliche Widerrufsrecht gibt es nur beim Restwertleasing, aber nicht bei den sogenannten Kilometerleasingverträgen, bei welchen sich die Kosten an den gefahrenen Kilometern bemessen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klargestellt. Der Grund: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Wirkungsbereich des Widerrufsrechts beim Leasing klar definiert – und dort ist das Kilometerleasing eben nicht ausdrücklich erwähnt. Viele seriöse Anbieter bieten dir aber ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht.
Falls du es dir also nach Vertragsabschluss anders überlegt, kannst du auf unkomplizierte Weise nur als Privatkundin oder -kunde in den ersten zwei Wochen einen erfolgreichen Widerruf starten. Danach sind die Chancen auf eine Rückabwicklung des Vertrags niedriger.
Das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist gesetzlich verankert. Der Leasinggeber muss dich über dieses Recht informieren. Tut es das nicht, liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, denn die Angabe der Widerrufsfrist gehört zu den Pflichtangaben im Vertrag. Experten aus dem Verbraucherrecht sprechen in diesem Fall vom sogenannten Widerrufsjoker. Rechtlich beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist gar nicht zu laufen – und es bleibt der Widerruf möglich auch zu einem späteren Zeitpunkt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden und das Verbraucherrecht zugunsten des Leasingnehmers gestärkt.
Bei dem EuGH-Urteil ging es unter anderem um Verträge der BMW Bank. In der Zwischenzeit haben die meisten Autobanken aber nachgebessert und die entsprechenden Klauseln zum Widerruf in ihren Neuverträgen ergänzt.
Im Sinne des Verbraucherrechts besonders freundlich hat das Oberlandesgericht München geurteilt. Das OLG München hat entscheiden, dass bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrung die Pflicht zur Bezahlung der Leasingraten entfällt. Damit kannst du nicht nur deinen Wagen an die Bank zurückgeben, sondern bekommst auch deine Anzahlung und alle bisher bezahlten Raten zurück – ohne, dass dir eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird.
Neben der Angabe des Widerrufsrechts gibt es in vielen älteren Leasingverträgen auch Angaben, die fehlerhaft oder umständlich formuliert sind und daher den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit, so wie es der Gesetzgeber vorsieht, nicht genügen. Zu diesen Angaben gehören unter anderem der sogenannte Kaskadenverweis und die Nennung des Verzugszinssatzes.
Unter Kaskadenverweisen verstehen Juristen Angaben, die nicht genau im Leasingvertrag abgehandelt werden. Stattdessen wird der Verbraucher auf Paragrafen zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen. Um den Leasingvertrag zu verstehen, müsstest du also nicht nur hier das Kleingedruckte lesen, sondern auch parallel im BGB blättern. Auch die schlichte Angabe des Verzugszinssatzes im Kreditvertrag mit einer Aussage wie “fünf Prozent über dem Basiszinssatz” ist nicht ausreichend. Nötig ist in diesem Fall die genaue Angabe des Basiszinssatzes, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags gültig ist.
Fehlerhafte oder ungenaue Angaben hat es unter anderem in Verträgen von Audi Leasing oder Sixt Leasing gegeben.
Eine attraktive und kostengünstige Alternative zu Autokauf oder zum Abschluss eines Autoleasings über mehrere Jahre ist das FINN Auto Abo, das du für kurze Laufzeiten von sechs oder zwölf Monaten abschließen kannst. Wenn du anschließend zum Beispiel ein größeres, kompakteres oder schnelleres Fahrzeug brauchst, wechselst du nach der kurzen Laufzeit einfach und unkompliziert auf ein anderes Modell aus unserer breiten Fahrzeugpalette.
Im FINN Auto Abo behältst du außerdem immer die volle Kontrolle über deine Kosten: Versicherung, Steuer und TÜV sind im Preis bereits inklusive. Dank der günstigen Monatspreise für dein Abo musst du auch nie die Gesamtkosten eines Autokaufs stemmen – und bleibst dank kurzer Laufzeiten immer flexibel.
Eine attraktive und kostengünstige Alternative zu Autokauf oder zum Abschluss eines Autoleasings über mehrere Jahre ist das FINN Auto Abo, das du für kurze Laufzeiten von sechs oder zwölf Monaten abschließen kannst. Wenn du anschließend zum Beispiel ein größeres, kompakteres oder schnelleres Fahrzeug brauchst, wechselst du nach der kurzen Laufzeit einfach und unkompliziert auf ein anderes Modell aus unserer breiten Fahrzeugpalette.
Im FINN Auto Abo behältst du außerdem immer die volle Kontrolle über deine Kosten: Versicherung, Steuer und TÜV sind im Preis bereits inklusive. Dank der günstigen Monatspreise für dein Abo musst du auch nie die Gesamtkosten eines Autokaufs stemmen – und bleibst dank kurzer Laufzeiten immer flexibel.
Vergleichsweise easy kommst du aus dem Vertrag für das Auto-Leasing, wenn der Leasinggeber in Lieferverzug gerät. Voraussetzung: Du hast in deinem Leasingvertrag ein genaues Lieferdatum mit dem Leasinggeber vereinbart. Dann kannst du nicht nur vom Vertrag zurücktreten, sondern sogar Schadensersatz fordern. Denn eine verspätete Auslieferung musst du als Leasingnehmer:in nicht akzeptieren.
Die Herausforderung: In den meisten Fällen ist der Liefertermin nur vage vereinbart. In diesem Fall solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Dafür lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, damit du als Kläger:in die Kosten nicht selbst bezahlen musst.
Ein Mangel an einem Leasingfahrzeug ist kein Grund, dass du den Leasingvertrag kündigen oder die Zahlung der Leasingraten einstellen kannst. Stattdessen solltest du dich bei einem Mangel – wie ein/eine Autokäufer:in – an den Autohändler wenden. Der Händler muss das Auto reparieren oder ein neues Fahrzeug liefern. Wichtig: Setze dem Händler eine angemessene zeitliche Frist, um den Mangel zu beheben, zum Beispiel 14 Tage. Schafft es der Händler nicht, das Fahrzeug entsprechend zu reparieren, kannst du eine Minderung des Kaufpreises fordern. Durch die Anpassung des offiziellen Kaufpreises nach unten reduzieren sich in der Folge deine Leasingzahlungen, also die monatlichen Raten, aber auch der Restwert des Fahrzeugs.
Nur bei sogenannten erheblichen Mängeln kannst du vom Vertrag zurücktreten und das Auto an den Händler retournieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat. Der Leasinggeber muss dir in diesem Fall die bezahlten Leasingraten, aber auch sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag zurückerstatten. Im Gegenzug musst du aber für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Wichtig: Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, wenn es um Verschleißteile geht. Musst du zum Beispiele die Bremsbeläge erneuern, ist das ein ganz normaler Fall von Verschleiß, für welchen du als Leasingnehmer:in die Kosten zu tragen hast.
Nur unter bestimmten Umständen kannst du deinen Leasingvertrag außerordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die nicht an bestimmte Fristen gebunden ist oder der eine Vereinbarung gekündigt wird, der eigentlich gar nicht kündbar ist. In der Regel schließen in einem solchen Fall beide Parteien einen Aufhebungsvertrag, der zum einem vorzeitigen Ende der Vertragslaufzeit führt.
Eine außerordentliche Kündigung ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug, bei einem Diebstahl oder beim Tod des Leasingnehmers möglich. Von wirtschaftlichem Totalschaden ist in Leasingverträgen meist die Rede, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigen. Die Regulierung des Schadens läuft bei einem Totalschaden über die Vollkaskoversicherung. Liegt der Prozentsatz der Reparaturkosten unter der Marke von 60 Prozent, ist in der Regel der Leasingnehmer für die Übernahme der Kosten verantwortlich.
Ein Diebstahl des Fahrzeugs ist ein weiterer Grund für eine vorzeitiges Vertragsende. Abhängig von den Umständen des Diebstahls können aber mehr oder wenige hohe Schadensersatzforderungen auf dich als Leasingnehmer:in zukommen. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Wertverlust des Fahrzeugs und den gefahrenen Kilometer. Auch die Frage, wie viele Raten du bereits bezahlt hast beziehungsweise wie viele Raten noch ausständig sind, spielt eine Rolle.
Ist das Fahrzeug bei einem Diebstahl vollkaskoversichert, wird der Schaden über die Versicherung reguliert. Dabei hast du als Leasingnehmer:in Anspruch auf einen Teil der Summe. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und das deutsche Verbraucherrecht im Sinne des Leasingnehmers gestärkt.
Der dritte Fall, in welchem eine außerordentliche Kündigung möglich ist, ist der Tod des Leasingnehmers. Wichtig zu wissen: Der Leasingvertrag endet mit dem Tod nicht automatisch. Vielmehr geht der Vertrag auf den oder die Erben über, die die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat außerordentlich kündigen können. Verpassen die Erben diese Frist, läuft der Leasingvertrag einfach weiter.
Die größten Chancen, vorzeitig aus deinem Leasingvertrag auszusteigen, hast du bei fehlerhaften oder ungenauen Angaben im Vertrag, bei Lieferverzug oder in außergewöhnlichen Fällen wie bei einem schweren Unfall mit dem Fahrzeug oder einem Diebstahl des Autos.
Abgesehen von den genannten Fällen lassen sich die Leasinggeber jedoch ein vorzeitiges Ende des Leasingvertrags teuer bezahlen. Das gilt auch für den Fall, dass du dir bereits bei Vertragsabschluss eine Klausel zum Ausstieg in die Vereinbarung schreiben lässt.
Du fragst Dich, wo die die Unterschiede bei diesen beiden Wegen zur Mobilität wie mit dem eigenen Auto liegen? FINN erklärt die Modelle und stellt übersichtlich dar, welche Vor- und Nachteile sie bieten.
Teure Nebenkosten, lange Laufzeiten: Das kommt dir bekannt vor und du möchtest deinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen? Hier erfährst du, wie das in Ausnahmefällen geht!
Die Welt des Leasings kann ganz schön verwirrend sein. Wir geben dir einen Überblick der unterschiedlichen Leasingarten und verraten, worauf es bei einem seriösen Leasingvertrag wirklich ankommt.