RatgeberBesteuerung Dienstwagen 2024: Alle aktuellen Änderungen

Rund zehn Prozent aller zugelassenen Autos in Deutschland sind Dienstwagen – deren Besteuerung betrifft also viele Unternehmen und Arbeitnehmer:innen. Nach Schema F kannst du bei der Besteuerung von Dienstwagen leider nicht jedes Jahr vorgehen, denn es ändert sich immer mal wieder etwas. So auch 2024. Erfahre hier alles über die jüngsten Änderungen, einschließlich der neuen 0,25 Prozent Regelung für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen mit einem maximalen Kaufpreis von 70.000 Euro.

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Einfach erklärt: So kannst du deinen Dienstwagen 2024 besteuern

Um deinen Dienstwagen im Jahr 2024 zu besteuern, bieten sich zwei Hauptmethoden an:

  • die 1%-Regelung (auch bekannt als 1%-Methode)
  • das Führen eines Fahrtenbuchs (auch bekannt als Fahrtenbuchmethode)


Im Folgenden erklären wir dir anhand kurzer Rechenbeispiele, wie das für dich aussehen kann.

Die 1%-Regelung kurz erklärt:

Bei dieser Regelung, auch bekannt als Ein-Prozent-Regelung, wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil besteuert. Zusätzlich fallen 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen deiner Wohnung und dem Arbeitsplatz an. Diese Methode, obwohl sie einfach anzuwenden ist, könnte bei teureren Fahrzeugen oder bei geringer privater Nutzung finanziell nachteilig sein.


Ein konkretes Beispiel hierzu: Bei einem Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 € zahlst du monatlich 500 Euro. Liegen 20 Kilometer zwischen deiner Wohnung und dem Arbeitsplatz, kommen monatlich zusätzlich 300 € hinzu, was einen zu versteuernden geldwerten Vorteil von 800 € ergibt.

Das Fahrtenbuch kurz erklärt:

Die zweite Methode ist das Führen eines Fahrtenbuchs, die Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird die private Nutzung des Dienstwagens präzise anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs ermittelt. Die tatsächlichen Kosten für Privatfahrten werden versteuert. Diese Methode erfordert mehr Aufwand, lohnt sich jedoch, wenn der Anteil der geschäftlichen Fahrten hoch ist.


Ein konkretes Beispiel: Bei einem Nutzungsschlüssel von 70 % geschäftlich zu 30 % privat und jährlichen Gesamtkosten von 10.000 € für das Fahrzeug, wird der private Nutzungsanteil mit 3.000 € versteuert.

Spezialbesteuerungen für Elektrofahrzeuge ab 2024

Für E-Fahrzeuge werden ab 2024 besondere Besteuerungsregelungen wirksam. Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 € können eine 0,25 %-Besteuerung genießen. E-Firmenwagen über diesem Preiswert unterliegen einer Steuer von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. 


Diese ermäßigten Sätze fördern den Umstieg auf umweltfreundlichere Alternativen und bieten finanzielle Vorteile für Elektro-Firmenwagen. Ein Elektroauto bietet somit erhebliche steuerliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen.


Tipp: E-Auto Förderung 2024: Diese Prämien gibt’s auch ohne Umweltbonus

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Besteuerung Dienstwagen: Das ändert sich 2024

Ab 2024 gibt es einige Änderungen in der Besteuerung von Dienstwagen, die deine Steuerlast beeinflussen können:

  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze: Der Bruttolistenpreis für die 0,25 %-Regelung bei Elektrofahrzeugen wird von 60.000 € auf 70.000 € angehoben.
  • Erhöhung der Mindestreichweite für Plug-in-Hybride: Die Mindestreichweite für die 0,5 %-Regelung wird auf 80 Kilometer erhöht.


Durch die neuen steuerlichen Regelungen, einschließlich der reduzierten Steuersätze für umweltfreundlichere Fahrzeuge, ermöglicht dir der Staat, kosteneffizienter zu agieren und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Elektro- und Hybridfahrzeuge, die den neuen Vorgaben entsprechen, verschaffen durchaus signifikante steuerliche Vorteile.


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Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge

Die Bruttolistenpreisgrenze für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen wird von 60.000 € auf 70.000 € angehoben. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die unter diese neue Preisgrenze fallen, nur mit 0,25 % ihres Bruttolistenpreises besteuert werden. 


Du profitierst dadurch bei höherpreisigen Modellen von einer geringeren Besteuerung, was die Anschaffung solcher Fahrzeuge finanziell attraktiver macht. Zudem kannst du von einem erheblichen Steuervorteil profitieren, da die Regelung bis Ende 2030 gilt.

Erhöhung der Mindestreichweite für Plug-in-Hybride

Für Plug-in-Hybride wird die Mindestreichweite, um in den Genuss der 0,5%-Besteuerung zu kommen, von derzeit 40 Kilometer auf 80 Kilometer verdoppelt. Diese Regelung sorgt dafür, dass nur Fahrzeuge mit einer signifikanten elektrischen Reichweite steuerlich begünstigt werden. Das fördert die Nutzung von Fahrzeugen, die einen realen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten.


Rückblick: So sah die Dienstwagen Besteuerung 2023 aus

Im Jahr 2023 wurden neue Regelungen und Anpassungen im Steuerrecht eingeführt, die sich auf die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen auswirkten. Eine der wichtigen Änderungen betraf die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung, welche angehoben wurde. Außerdem wurde eine neue CO2-Komponente bei der Besteuerung von Dienstwagen eingeführt, um umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern.


Die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung bedeutete, dass du mehr Steuern mit einem Benziner oder Diesel zahlst. Die Höhe hing von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Listenpreis oder dem Alter ab. Durch die Einführung der CO2-Komponente beeinflussten nun auch Emissionswerte die Besteuerung von Dienstwagen: Umweltfreundlichere Fahrzeuge, vor allem E-Autos, wurden 2023 weniger besteuert.

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Besteuerung Dienstwagen 2024: Hybrid-Autos

Du wirst feststellen, dass ab 2024 neue steuerliche Regelungen für Dienstwagen, insbesondere Hybrid-Autos, gelten. Eine bedeutende Änderung ist die 0,5%-Regelung für Hybridfahrzeuge, die eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen oder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer aufweisen. 

Steuerliche Vorteile durch die 0,5%-Regelung

Hybridfahrzeuge, die den oben genannten Kriterien entsprechen, unterliegen einer geringeren Besteuerung des geldwerten Vorteils. Dies fördert die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge im Geschäftsumfeld. 


Um von dieser Regelung zu profitieren, muss dein Dienstwagen entweder eine ausreichende elektrische Reichweite bieten oder besonders emissionsarm sein. Fahrzeuge wie der BMW 330e, Mercedes-Benz C 300 e und Audi A6 55 TFSI e fallen ab 2024 unter diese Kategorie.

Geeignete Fahrergruppe

Die Regelung zielt darauf ab, Fahrer:innen anzusprechen, die Hybrid-Dienstwagen sowohl für kurze, rein elektrische Strecken als auch für längere Fahrten mit dem Verbrenner nutzen. Dies macht Hybrid-Dienstwagen besonders attraktiv für dich, wenn du einen flexiblen Einsatz im städtischen sowie Überlandbereich bevorzugst.

Gültigkeitsdauer und Prognose

Die 0,5 %-Regelung für Hybrid-Autos ist bis Ende 2030 gültig. Änderungen oder Verlängerungen sind jedoch von zukünftigen politischen Entscheidungen abhängig. Es ist ratsam, die Entwicklungen in der Gesetzgebung regelmäßig zu verfolgen, um sicherzustellen, dass du weiterhin die maximalen steuerlichen Vorteile genießt. 

Besteuerung Dienstwagen 2024: Elektroautos

Ab 2024 genießt das E-Auto als Dienstwagen beachtliche steuerliche Vorteile, wenn der Bruttolistenpreis deines Fahrzeugs unter 70.000 € liegt. In diesem Fall fällt lediglich eine pauschale Besteuerung von 0,25 % des Listenpreises an.


Diese Regelung macht hochwertige Elektroautos deutlich attraktiver für berufliche Nutzung. Falls dein Dienstwagen jedoch einen höheren Bruttolistenpreis als 70.000 € aufweist, liegt der steuerliche Satz bei 0,5 %. Dies ermöglicht es, auch luxuriösere Modelle zu wirtschaftlich vorteilhaften Bedingungen zu fahren.

Steuerliche Erleichterungen und Umweltboni 

Elektro-Dienstwagen bieten dir erhebliche Steuervorteile. Zum einen sind die Umweltboni und Innovationsprämien greifbar, die direkt den Kaufpreis reduzieren und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Zum anderen bewirkt die geringere Besteuerung des geldwerten Vorteils eine allgemeine Senkung deiner Gesamtsteuerlast. Diese finanziellen Anreize sind besonders attraktiv, wenn du hauptsächlich Kurz- bis Mittelstrecken zurücklegst und über eine gute Ladeinfrastruktur verfügst.


Achtung: Die Umweltboni, wie der Umweltbonus und die Innovationsprämie, gilt nur bedingt für 2024. Das Angebot gilt nur für Privatkunden und -kundinnen und nur bei Kauf, Leasing oder Finanzierung eines E-Autos sowie Zulassung bis zum 31. März 2024. 

Besteuerung Dienstwagen: Welche Änderungen in den kommenden Jahren zu erwarten sind

Es ist wichtig, dass du dich auf die Änderungen eingestellt hast, die 2024 in Kraft getreten sind. Durch die bevorzugte Besteuerung von Elektro-Dienstwagen unter 70.000 € kannst du erheblich sparen. Nutze diese Gelegenheit, um deinen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren. 


In den kommenden Jahren könnten weitere Änderungen auf dich zukommen, die die Attraktivität von Elektro- und Hybridfahrzeugen weiter steigern. Achte auch auf mögliche Einführungen von staatlichen Förderprogrammen sowie steuerlichen Vorteilen. Sei proaktiv und plane voraus, um das Maximum aus den neuen Regelungen herauszuholen.

FAQs

Bei Dienstwagen ändert sich 2024 Folgendes: 

  • die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Regelung wird auf 70.000 € angehoben
  • die Mindestreichweite für Plug-in-Hybride für die 0,5%-Regelung wird auf 80 Kilometer erhöht

Hybridautos, die unter die 0,5 % Regelung fallen, sind zum Beispiel der BMW 330e, Mercedes-Benz C 300 e und Audi A6 55 TFSI e.

Die 0,5 %-Regelung für Hybride gilt voraussichtlich bis Ende 2030.

Die 0,25%-Versteuerung für Elektrofahrzeuge fällt voraussichtlich Ende 2030 weg.

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