Wir helfen Ihnen bei
Schäden und Unfällen

Leitfaden zum Vorgehen bei Schäden und technischen Problemen

Leider lassen sich Unfälle und technische Probleme nicht gänzlich vermeiden. Damit ein solcher Zwischenfall möglichst reibungslos und schnell abläuft, haben wir die wesentlichen Informationen für Sie im Folgenden zusammengestellt.

Wie verhalte ich mich
bei einem Unfall oder einer Panne?

Polizei informieren

Atmen Sie erstmal tief durch, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50-150m Entfernung zur Unfallstelle auf. Informieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 und lassen Sie sich nach Aufnahme bitte einen Durchschlag des Polizeiberichts inkl. Name, Adresse, Mobilnummer und Kennzeichen des Unfallgegners mitgeben. Die Frage der Unfallschuld analysieren und bewerten unsere Versicherungsexperten nach Vorliegen aller Daten und Fakten. Wir möchten Sie daher bitten, am Unfallort keine Schuldeingeständnisse in schriftlicher oder mündlicher Form abzugeben.

Schaden-Hotline

Nachdem Sie die Polizei informiert haben, kontaktieren Sie unsere Schaden-Hotline unter +49 89 143 770064. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt.

Unser Team nimmt den Schaden auf, leitet Sie durch alle weiteren Schritte und kümmert sich um die Koordination von Pannenservice, Abschleppdienst oder Reparatur und Ersatzmobilität falls notwendig.

Reparatur

Suchen Sie zum vereinbarten Termin die Werkstatt auf. Diese kümmert sich um eine rasche Lösung des Problems.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Werkstatt und FINN. Sollte es sich um einen Fall handeln, bei dem die Kosten nicht von FINN übernommen werden (zum Beispiel eine selbst verschuldete Reifenpanne), werden Ihnen von FINN die Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei profitieren Sie selbstverständlich von unseren vergünstigten Konditionen.

Polizei informieren

Schaden-Hotline

Reparatur

Atmen Sie erstmal tief durch, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50-150m Entfernung zur Unfallstelle auf. Informieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 und lassen Sie sich nach Aufnahme bitte einen Durchschlag des Polizeiberichts inkl. Name, Adresse, Mobilnummer und Kennzeichen des Unfallgegners mitgeben. Die Frage der Unfallschuld analysieren und bewerten unsere Versicherungsexperten nach Vorliegen aller Daten und Fakten. Wir möchten Sie daher bitten, am Unfallort keine Schuldeingeständnisse in schriftlicher oder mündlicher Form abzugeben.

Wie verhalte ich mich
bei anderen technischen Problemen?

Kundenservice

Bei Fragen oder technischen Problemen können Sie unseren Kundendienst zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter +49 89 143770064 oder per E-Mail an support@finn.com kontaktieren.

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, zum Beispiel aufgrund einer Reifenpanne, wenden Sie sich bitte an unsere Schaden-Hotline unter +49 89 143770064.

Reparatur/Abrechnung

Suchen Sie zum vereinbarten Termin die Werkstatt auf. Diese kümmert sich um eine rasche Lösung des Problems.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Werkstatt und FINN. Sollte es sich um einen Fall handeln, bei dem die Kosten nicht von FINN übernommen werden (zum Beispiel eine selbst verschuldete Reifenpanne), werden Ihnen von FINN die Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei profitieren Sie selbstverständlich von unseren vergünstigten Konditionen.

Terminvereinbarung

Wir suchen und informieren eine Werkstatt in Ihrer Nähe. Sie erhalten dann per E-Mail die Kontaktdetails, um einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren. 

Kundenservice

Reparatur/Abrechnung

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder technischen Problemen können Sie unseren Kundendienst zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter +49 89 143770064 oder per E-Mail an support@finn.com kontaktieren.

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, zum Beispiel aufgrund einer Reifenpanne, wenden Sie sich bitte an unsere Schaden-Hotline unter +49 89 143770064.

Welche Rahmenbedingungen
gelten für die Ersatzmobilität?

Voll- und Teilkasko Fall

Für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug (Mietwagengruppe A) zur Verfügung. Sollte Ihr FINN Auto aufgrund des Schadens nicht mehr verkehrssicher sein, wird das Ersatzfahrzeug sofort bereitgestellt. Auf eigene Kosten können Sie auch größere Ersatzfahrzeuge anmieten. Hierbei profitieren Sie natürlich von unseren attraktiven Großkunden-Konditionen bei unseren Mietwagenpartnern.

Haftpflichtfall

Für die Dauer der Reparatur wird Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, das gleichwertig zu Ihrem FINN Auto ist. Dieses wird Ihnen auch umgehend bereitgestellt, falls Ihr Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht mehr verkehrssicher ist.

Technische Panne

Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Panne nicht mehr fahrtüchtig oder für die Behebung ein längerer Werkstattaufenthalt notwendig sein, greift die Mobilitätsgarantie des Herstellers. 

Reifenpanne

Falls Sie bei einer Reifenpanne einen Mietwagen benötigen, können Sie auf eigene Kosten ein Ersatzfahrzeug anmieten. Hierbei profitieren Sie natürlich von unseren attraktiven Großkunden-Konditionen bei unseren Mietwagenpartnern. 

Voll- und Teilkasko Fall

Haftpflichtfall

Technische Panne

Reifenpanne

Für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug (Mietwagengruppe A) zur Verfügung. Sollte Ihr FINN Auto aufgrund des Schadens nicht mehr verkehrssicher sein, wird das Ersatzfahrzeug sofort bereitgestellt. Auf eigene Kosten können Sie auch größere Ersatzfahrzeuge anmieten. Hierbei profitieren Sie natürlich von unseren attraktiven Großkunden-Konditionen bei unseren Mietwagenpartnern.

Fragen & Antworten zur Versicherung

Sie haben noch weitere Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Auto Abo von FINN.

Ihr Versicherungsschutz umfasst sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt bei Voll- und Teilkaskofällen beträgt pro Schadensfall jeweils 500 Euro.

Welche Schäden durch die einzelnen Versicherungen abgedeckt sind, erfahren Sie hier.

KFZ-Haftpflichtversicherung > Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Fahrer*in anderen Menschen, deren Sachen oder Vermögen zufügen. Die Versicherungssumme beträgt 100 Millionen Euro je Schadenereignis.


Teilkaskoversicherung > 
Die Teilkaskoversicherung deckt vor allem unverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Darunter fallen unter anderem Glasschäden, Schäden, die von höherer Gewalt verursacht wurden sowie ein Diebstahl des Fahrzeugs. Durch den vereinbarten Selbstbehalt sind die Kosten je Schadenfall für Sie auf maximal 500 Euro begrenzt. Besonderheit bei reparablen Steinschlägen in der Verglasung: Wenn eine Reparatur des Steinschlags möglich ist, übernehmen wir die Reparaturkosten.


Vollkaskoversicherung > 
Die Vollkaskoversicherung zahlt für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen oder für Schäden mit Fahrerflucht. Auch in diesem Fall sind durch den vereinbarten Selbstbehalt die Kosten je Schadenfall für Sie auf maximal 500 Euro begrenzt. Es wird kostenfrei ein Ersatzfahrzeug (kleinste Klasse) für die Ausfallzeit zur Verfügung gestellt. Bei einem Unfallschaden wird ein Mietwagen (der kleinsten Klasse) für die Ausfall- bzw. Reparaturzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf eigene Kosten sind auch größere Ersatzfahrzeuge möglich.

Nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind:

Reifenpannen: Alle Fahrzeuge sind mit Tirefit oder einem Ersatzrad ausgestattet. Reifenpannen fallen nicht unter den regulären Fahrzeugverschleiß und gelten als sogenannte alltägliche Gefahr. Deshalb sind Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reifenpanne entstehen, nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Koordination eines Werkstatttermins und organisieren, falls notwendig, das Abschleppen für Sie. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unsere Schaden-Hotline unter der Nummer +49 89 143770064. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt.

Schlüsselverlust: Im Falle eines Schlüsselverlustes stellen wir Ihnen eine Aufwandspauschale zuzüglich der (herstellerabhängigen) Kosten für den Kauf und das Anlernen des Schlüssels in Rechnung.

Verlust des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1): Im Fall des Verlusts des Fahrzeugscheins stellen wir Ihnen eine Aufwandspauschale in Rechnung.


Im Schadensfall erreichen Sie uns unter der Nummer +49 89 143770064. Über diese Hotline stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Die Nummer der Schaden-Hotline teilen wir Ihnen auch vor Übergabe des Fahrzeugs per E-Mail mit. Speichern Sie sich diese am besten direkt in Ihrem Handy ab.

Wichtig:

  • Bitte informieren Sie bei Unfällen oder Schadensfällen auch immer die Polizei.
  • Bitte melden Sie jegliche Schäden vor Rückgabe des Fahrzeugs umgehend, sodass die Rechnung je Schaden auf den Selbstbehalt reduziert werden kann.

Wenn ein anderer Unfallteilnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden und für Sie bzw. für FINN entstehen keine Kosten. Trifft dies nicht zu, greift für Schäden die Vollkaskoversicherung, mit einer Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro pro Schadensfall. Selbstverständlich werden Sie bei einem Fahrzeugausfall mit einem Mietwagen durch uns mobil gehalten. 

Sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Sie verursacht wurden oder deren Ursache nicht nachvollzogen werden kann, werden durch die FINN Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgedeckt. In jedem Schadensfall wird eine Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro berechnet.

Über uns

Die Mission von FINN ist es, Mobilität mühelos und nachhaltig zu machen. Wir revolutionieren die Art, ein eigenes Auto zu haben, indem wir den Weg zum eigenen Auto transparent, flexibel und digital gestalten. Das FINN Auto Abo - so einfach war Autofahren noch nie!
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