Mitarbeiter:innen gewinnen und halten
Kostenersparnis durch Gehaltsumwandlung
Positiver Effekt auf Ihre CO₂ Unternehmensbilanz
JobAuto vereint die Vorteile des FINN Auto Abos mit denen der Gehaltsumwandlung. Das JobAuto beziehen Ihre Mitarbeiter:innen über Sie. Dadurch profitieren sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter:innen von steuerlichen Vorteilen.
Mit flexiblen Laufzeiten, dem FINN Rundum-Sorglos-Paket und der schnellen Verfügbarkeit des Wunschfahrzeugs ist dieser Mitarbeitervorteil optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter:innen zugeschnitten. Für Sie als Arbeitgeber:in ist das Angebot kostenneutral und unkompliziert. JobAuto ermöglicht somit den Umstieg auf nachhaltige Mobilität und bindet Ihre Mitarbeiter:innen erfolgreich ans Unternehmen.
Mehr Infos für Arbeitnehmer:innen
JobAuto zieht Talente an und bindet sie erfolgreich ans Unternehmen.
Wir bieten eine reibungslose Integration für die Gehaltsabrechnung und Tools sowie persönlichen Kontakt für das Management von JobAuto Abos.
Die Gehaltsumwandlung hat für die Arbeitgeber:innen keine zusätzlichen Kosten. Unser Ausfallmanagement bietet unkomplizierte Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen.
Der Steuervorteil von JobAuto ist besonders hoch für Elektroautos. JobAuto begeistert Ihre Mitarbeitenden zu einem nachhaltigeren Arbeitsweg. Unser Portfolio besteht bereits jetzt aus >40% elektrifizierten Fahrzeugen.
JobAuto zieht Talente an und bindet sie erfolgreich ans Unternehmen.
Wir bieten eine reibungslose Integration für die Gehaltsabrechnung und Tools sowie persönlichen Kontakt für das Management von JobAuto Abos.
Die Gehaltsumwandlung hat für die Arbeitgeber:innen keine zusätzlichen Kosten. Unser Ausfallmanagement bietet unkomplizierte Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen.
Der Steuervorteil von JobAuto ist besonders hoch für Elektroautos. JobAuto begeistert Ihre Mitarbeitenden zu einem nachhaltigeren Arbeitsweg. Unser Portfolio besteht bereits jetzt aus >40% elektrifizierten Fahrzeugen.
Kontaktieren Sie uns, um Zugang zu unserem JobAuto Shop zu erhalten.
Wir senden Ihnen den kostenlosen Rahmenvertrag, um mit JobAuto in Ihrem Unternehmen loszulegen.
Sie kommunizieren JobAuto als neuen Mitarbeitervorteil und es kann direkt genutzt werden.
Die monatliche Abo-Rate wird Ihnen in Rechnung gestellt und mit Ihrem Gehalt verrechnet.
Unser JobAuto Team wird Sie kostenfrei und unverbindlich beraten.
Sind Sie bereits Geschäftskund:in bei uns? Sprechen Sie jederzeit Ihre persönliche Kontaktperson an.
Unser JobAuto Team wird Sie kostenfrei und unverbindlich beraten.
Sind Sie bereits Geschäftskund:in bei uns? Sprechen Sie jederzeit Ihre persönliche Kontaktperson an.
Unser JobAuto-Rechner gibt Ihnen eine gute Vorstellung, wie viel Ihre Mitarbeiter:innen bei ihrem Wunschfahrzeug als JobAuto sparen können. Berechnen Sie mit dem JobAuto-Rechner, wie sich ein JobAuto auf deren individuellen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auswirkt.
Besonderer Vorteil: JobAuto eignet sich am besten für vollelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro, da hier die Steuerersparnis am größten ist.
Stellen Sie hier Ihre unverbindliche und kostenfreie Anfrage an unser JobAuto-Team über das Kontaktformular. Ihre persönliche Ansprechperson wird Sie gerne beraten.
Aktuell kann kein firmenspezifischer Filter auf der Website angeboten werden, dies ist aber in Planung. Als Unternehmen können Sie jedoch Richtlinien an Ihre Mitarbeiter:innen stellen, die sie bei der Buchung und für die erfolgreiche Freigabe beachten müssen. Jede Buchung muss durch eine vorher genannte Person im Unternehmen freigegeben werden, sodass ein Kontrollmechanismus jederzeit gegeben ist.
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre persönliche Kontaktperson, wenn Sie bereits Geschäftskund:in bei uns sind.
Wir kommen auf Sie zu und schicken Ihnen den JobAuto Rahmenvertrag, um den Mitarbeitervorteil bei Ihnen im Unternehmen einzuführen. Zusätzlich setzen wir einen ersten initialen Termin auf, um zu schauen, inwiefern dieses Mobilitätsangebot am besten integriert werden kann.
Wir haben JobAuto so gestaltet, dass Ihr Unternehmen nahezu keinen Mehraufwand hat.
FINN ist für alle Themen zum laufenden Abo mit den Arbeitnehmer:innen direkt in Kontakt. Für die Lohnbuchhaltung steht dem Unternehmen im JobAuto Portal ein Reporting zum Download Verfügung. Das Reporting enthält eine Übersicht aller JobAuto Abos und relevanten Änderungen wie startende und endende Abos.
Das JobAuto-Team von FINN steht Ihren Mitarbeiter:innen während der gesamten Laufzeit als Kontakt zur Verfügung.
Als Arbeitgeber:in können Sie JobAuto Ihren Mitarbeiter:innen ohne zusätzliche Kosten anbieten. In gewissen Fällen können Sie aufgrund geringerer Lohnnebenkosten sogar noch Geld sparen. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital abgewickelt.
FINN bietet ein Störfallmanagement für diese Fälle mit folgenden Optionen an.
Mit unserem Produkt Care+ können Sie Störfälle risikofrei absichern. JobAuto Care+ ist aufgrund der Arbeitgeber:innen-Lohnnebenkostenersparnis kostenneutral.
Ihre Mitarbeiter:innen müssen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann jede:r Mitarbeiter:in ein JobAuto buchen, sofern die Bestellung von einer verantwortlichen Person Ihres Unternehmens freigegeben wird.
Die Gehaltsumwandlung muss für jede:n Mitarbeiter:in und das Wunschfahrzeug individuell berechnet werden. Anschließend wird der Gehaltsumwandlungsbetrag vom Gehalt des/der Arbeitnehmers:in abgezogen, und es entsteht eine verminderte Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Durch die Reduktion des zu versteuernden Gehalts entsteht ein entsprechender Steuervorteil für den/die Mitarbeiter:in und das Unternehmen. Downloaden Sie unser Whitepaper für Beispielrechnungen.
Die Lohnnebenkostenersparnis für Arbeitgeber:innen ergibt sich aus der Reduktion des Bruttogehalts durch die Gehaltsumwandlung. Dadurch sinken die Beiträge zur Sozialversicherung, was für die Arbeitgeber:innen zu Einsparungen führt. Liegt das Gehalt des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin jedoch auch nach der Gehaltsumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wirkt sich die Gehaltsumwandlung nicht auf die Lohnnebenkosten aus, da in diesem Fall keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.