Leasing-Vertrag widerrufen: So kommst du aus dem Deal

Ein neuer Job in einer anderen Stadt, Nachwuchs in der Familie oder einfach der Wunsch nach einem neuen Auto – das Leben ist voller Veränderungen. Manchmal passt der abgeschlossene Leasingvertrag nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation. Doch einen Leasingvertrag zu widerrufen, ist nicht immer ganz einfach. Wir zeigen dir, in welchen Fällen und wie du deinen Leasingvertrag widerrufen kannst.

Lesedauer

5 min

Datum

20.01.2026

Teilen
Leasing-Vertrag widerrufen: So kommst du aus dem

Leasingvertrag widerrufen – so geht's:

Grundsätzlich hast du als Verbraucher:in in Deutschland das Recht, deinen Leasingvertrag zu widerrufen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. 


Hier sind die wichtigsten Fakten zum Widerruf eines Leasingvertrags in der Übersicht:

  • 14-tägiges Widerrufsrecht: In der Regel kannst du einen Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  • Gilt nur für Privatpersonen: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Privatleasing, nicht für gewerbliche Leasingverträge.
  • Kein Widerrufsrecht bei KilometerleasingEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat klargestellt, dass bei Kilometerleasingverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Viele Anbieter gewähren aber ein freiwilliges Widerrufsrecht.
  • Kosten des Widerrufs: Ein fristgerechter Widerruf innerhalb von 14 Tagen ist in der Regel kostenlos.
  • Widerrufsjoker: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Vertrag kann der Widerruf unter Umständen auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich sein.

Leasingvertrag in 14 Tagen widerrufen im Detail

In Deutschland gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, dass der Rücktritt von einem Leasingvertrag in den zwei Wochen nach Abschluss ganz unkompliziert möglich ist. In diesem Zeitraum kannst du ohne Angabe von Gründen und nur mit einem formlosen Schreiben von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. 


Wichtig


Das Widerrufsrecht gilt nur für Privatkund:innen. Falls du also einen Leasingvertrag als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r abgeschlossen hast, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht.

Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft das Kilometerleasing. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2023 entschieden, dass Verbraucher:innen bei Kilometerleasingverträgen ohne Kaufverpflichtung kein Widerrufsrecht haben. 


Der Grund: Im BGB ist der Wirkungsbereich des Widerrufsrechts beim Leasing klar definiert und dort ist das Kilometerleasing eben nicht ausdrücklich erwähnt. Viele seriöse Anbieter bieten dir aber ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht an. 


Anders sieht es beim Restwertleasing aus, hier besteht weiterhin ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Leasingvertrag widerrufen nach 14 Tagen

Auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Leasingvertrag zu widerrufen. Hier kommt der sogenannte “Widerrufsjoker” ins Spiel. 


Dieser greift, wenn der Leasinggeber dich nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt hat. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt und du den Vertrag auch noch Jahre später widerrufen kannst.


Der Widerrufsjoker greift zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • fehlende oder unklare Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • widersprüchliche Informationen an verschiedenen Stellen im Vertrag
  • fehlende Pflichtangaben, wie z. B. zur Vertragslaufzeit, zu den Zinsen oder zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • unklare Informationen zu außergerichtlichen Beschwerdeverfahren, wie z. B. wenn die zuständige Schlichtungsstelle nicht namentlich genannt wird
  • fehlender Hinweis auf die Art des Vertrags, wie z. B. verbundener Kreditvertrag
  • fehlender Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund


Ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2020 hat den Widerrufsjoker bei Leasingverträgen bestätigt.


Wenn du vermutest, dass dein Leasingvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, solltest du dich an eine Anwaltskanzlei wenden, um das prüfen zu lassen. 


Wichtig


Bei einem erfolgreichen Widerruf erhältst du alle gezahlten Leasingraten und Sonderzahlungen zurück, während du das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgibst. Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung hat der Leasinggeber beim Widerruf in vielen Fällen keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Leasingvertrag widerrufen: Gründe für den Widerruf

Es gibt verschiedene Gründe, die einen Widerruf des Leasingvertrags rechtfertigen können:

  • Gesetzliches Widerrufsrecht: innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Der “Widerrufsjoker” ermöglicht einen Widerruf auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist.
  • Lieferverzug: Wenn der Leasinggeber das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert.
  • Erhebliche Mängel am Fahrzeug: Wenn das Fahrzeug so gravierende Mängel aufweist, dass es nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist.

Kann man vom Leasingvertrag zurücktreten wegen Lieferverzug?

Vergleichsweise einfach kannst du vom Leasingvertrag zurücktreten, wenn der Leasinggeber in Lieferverzug gerät. Die entscheidende Frage ist, was im Leasingvertrag zum Liefertermin steht.


Ist ein verbindlicher Liefertermin vereinbart und wird dieser nicht eingehalten, kannst du nach Setzen einer angemessenen Nachfrist (in der Regel zwei Wochen) den Vertrag widerrufen. 


Oftmals sind die Angaben zum Liefertermin im Vertrag jedoch vage formuliert. In diesem Fall solltest du eine Anwältin oder einen Anwalt zurate ziehen, um deine rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Kann man vom Leasingvertrag zurücktreten wegen Mängeln?

Ein Mangel am Fahrzeug ist nicht automatisch ein Grund, den Leasingvertrag sofort zu beenden oder die Ratenzahlung einzustellen. Beachte, dass du dich meist direkt an den Händler wenden musst, da der Leasinggeber ihre Mängelrechte an dich abtritt. 


Du musst dem Händler also zunächst die Chance geben, das Auto zu reparieren oder ein Ersatzfahrzeug zu liefern. Wichtig ist, dass du dafür eine angemessene Frist setzt, zum Beispiel 14 Tage.


Schafft es der Händler nicht, den Mangel zu beheben, kannst du eine Minderung der monatlichen Leasingrate fordern. Nur bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung stark einschränken (z. B. dauerhafter Motorschaden), kannst du vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt und du gibst das Fahrzeug zurück.

Mann läuft auf einen BMW iX von FINN zu

Auto Abo als flexible Alternative

Du möchtest dich nicht langfristig binden und maximale Flexibilität genießen? Dann ist das FINN Auto Abo die perfekte Alternative zum Leasing.


Dank des Rundum-Sorglos-Pakets musst du dich um nichts Weiteres mehr kümmern: In der monatlichen Rate sind Zulassung, TÜV, Steuern, Wartung und Versicherung bereits enthalten. Du musst nur noch Tanken/Laden und das Autofahren einfach genießen.


So behältst du die volle Kostenkontrolle und musst dir keine Sorgen um unvorhergesehene Ausgaben machen.

FAQs