Wir helfen Ihnen bei
Schäden und Unfällen

Leitfaden zum Vorgehen bei Schäden und technischen Problemen

Leider lassen sich Unfälle und technische Probleme auch bei einem Auto Abo nicht gänzlich vermeiden. Damit ein solcher Zwischenfall möglichst reibungslos und schnell abläuft, haben wir die wesentlichen Informationen für Sie im Folgenden zusammengestellt.

Wie verhalte ich mich
bei einem Unfall oder einer Panne?

Polizei informieren

Atmen Sie erstmal tief durch, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50-150m Entfernung zur Unfallstelle auf. Informieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 und lassen Sie sich nach Aufnahme bitte einen Durchschlag des Polizeiberichts inkl. Name, Adresse, Mobilnummer und Kennzeichen des Unfallgegners mitgeben. Die Frage der Unfallschuld analysieren und bewerten unsere Versicherungsexperten nach Vorliegen aller Daten und Fakten. Wir möchten Sie daher bitten, am Unfallort keine Schuldeingeständnisse in schriftlicher oder mündlicher Form abzugeben.

Schaden-Hotline

Nachdem Sie die Polizei informiert haben, kontaktieren Sie unsere Schaden-Hotline unter +49 89 143 770064. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt.

Unser Team nimmt den Schaden auf, leitet Sie durch alle weiteren Schritte und kümmert sich um die Koordination von Pannenservice, Abschleppdienst oder Reparatur und Ersatzmobilität falls notwendig.

Reparatur

Suchen Sie zum vereinbarten Termin die Werkstatt auf. Diese kümmert sich um eine rasche Lösung des Problems.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Werkstatt und FINN. Sollte es sich um einen Fall handeln, bei dem die Kosten nicht von FINN übernommen werden (zum Beispiel eine selbst verschuldete Reifenpanne), werden Ihnen von FINN die Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei profitieren Sie selbstverständlich von unseren vergünstigten Konditionen.

Polizei informieren

Schaden-Hotline

Reparatur

Atmen Sie erstmal tief durch, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50-150m Entfernung zur Unfallstelle auf. Informieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 und lassen Sie sich nach Aufnahme bitte einen Durchschlag des Polizeiberichts inkl. Name, Adresse, Mobilnummer und Kennzeichen des Unfallgegners mitgeben. Die Frage der Unfallschuld analysieren und bewerten unsere Versicherungsexperten nach Vorliegen aller Daten und Fakten. Wir möchten Sie daher bitten, am Unfallort keine Schuldeingeständnisse in schriftlicher oder mündlicher Form abzugeben.

Wie verhalte ich mich
bei anderen technischen Problemen?

Kundenservice

Bei Fragen oder technischen Problemen unterstützt Sie unser digitaler Kundenservice gerne jederzeit. Telefonisch stehen Ihnen unsere Expert:innen zu unseren Geschäftszeiten unter +49 89 143770064 zur Verfügung.

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, zum Beispiel aufgrund einer Reifenpanne, wenden Sie sich bitte an unsere Schaden-Hotline unter +49 89 143770064.

Reparatur/Abrechnung

Suchen Sie zum vereinbarten Termin die Werkstatt auf. Diese kümmert sich um eine rasche Lösung des Problems.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Werkstatt und FINN. Sollte es sich um einen Fall handeln, bei dem die Kosten nicht von FINN übernommen werden (zum Beispiel eine selbst verschuldete Reifenpanne), werden Ihnen von FINN die Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei profitieren Sie selbstverständlich von unseren vergünstigten Konditionen.

Terminvereinbarung

Wir suchen und informieren eine Werkstatt in Ihrer Nähe. Sie erhalten dann per E-Mail die Kontaktdetails, um einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren. 

Kundenservice

Reparatur/Abrechnung

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder technischen Problemen unterstützt Sie unser digitaler Kundenservice gerne jederzeit. Telefonisch stehen Ihnen unsere Expert:innen zu unseren Geschäftszeiten unter +49 89 143770064 zur Verfügung.

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, zum Beispiel aufgrund einer Reifenpanne, wenden Sie sich bitte an unsere Schaden-Hotline unter +49 89 143770064.

Welche Rahmenbedingungen
gelten für die Ersatzmobilität?

Voll- und Teilkasko Fall

Für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug (Mietwagengruppe A) zur Verfügung. Sollte Ihr FINN Auto aufgrund des Schadens nicht mehr verkehrssicher sein, wird das Ersatzfahrzeug sofort bereitgestellt. Auf eigene Kosten können Sie auch größere Ersatzfahrzeuge anmieten. Hierbei profitieren Sie natürlich von unseren attraktiven Großkunden-Konditionen bei unseren Mietwagenpartnern.

Haftpflichtfall

Für die Dauer der Reparatur wird Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, das gleichwertig zu Ihrem FINN Auto ist. Dieses wird Ihnen auch umgehend bereitgestellt, falls Ihr Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht mehr verkehrssicher ist.

Technische Panne

Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Panne nicht mehr fahrtüchtig oder für die Behebung ein längerer Werkstattaufenthalt notwendig sein, greift die Mobilitätsgarantie des Herstellers. 

Reifenpanne

Falls Sie bei einer Reifenpanne einen Mietwagen benötigen, können Sie auf eigene Kosten ein Ersatzfahrzeug anmieten. Hierbei profitieren Sie natürlich von unseren attraktiven Großkunden-Konditionen bei unseren Mietwagenpartnern. 

Voll- und Teilkasko Fall

Haftpflichtfall

Technische Panne

Reifenpanne

Für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug (Mietwagengruppe A) zur Verfügung. Sollte Ihr FINN Auto aufgrund des Schadens nicht mehr verkehrssicher sein, wird das Ersatzfahrzeug sofort bereitgestellt. Auf eigene Kosten können Sie auch größere Ersatzfahrzeuge anmieten. Hierbei profitieren Sie natürlich von unseren attraktiven Großkunden-Konditionen bei unseren Mietwagenpartnern.

Fragen & Antworten zur Versicherung

Sie haben noch weitere Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Auto Abo von FINN.

Ihr Versicherungsschutz umfasst sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung ist vertraglich geregelt, beträgt jedoch maximal 500 Euro pro Teilkaskoschadensfall und 1000 Euro pro Vollkaskoschadensfall. Mehr lesen

KFZ-Haftpflichtversicherung > Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Fahrer:in anderen Menschen, deren Sachen oder Vermögen zufügen. Die Versicherungssumme beträgt 100 Millionen Euro je Schadenereignis, maximal jedoch 15 Millionen Euro je geschädigter Person.


Teilkaskoversicherung > 
Unser Teilkaskoschutz greift vor allem bei unverschuldeten Schäden an Ihrem Fahrzeug. Darunter fallen unter anderem Glasschäden, Schäden, die durch Naturgewalten (Sturm, Hagel...) verursacht wurden sowie ein Diebstahl des Fahrzeugs. Die Kosten sind pro Schadensfall auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, jedoch auf maximal 500 Euro, begrenzt.


Vollkaskoversicherung > 
Unser Vollkaskoschutz zahlt für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen oder von unbekannten Dritten (Fahrerflucht) verursacht werden. Auch in diesem Fall sind die Kosten durch die vereinbarte Selbstbeteiligung auf maximal 1000 Euro begrenzt. Bei einem Unfallschaden wird ein Mietwagen (der kleinsten Klasse) für die Ausfall- bzw. Reparaturzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf eigene Kosten sind auch größere Ersatzfahrzeuge möglich. Mehr lesen

FINN stellt jederzeit umfangreichen Kaskoschutz sicher. Trotzdem können einige Schäden nicht hierüber abgewickelt werden. Hier zählen wir Ihnen einige exemplarische Beispiele auf:

Alkohol und/oder Drogeneinfluss: Schäden, die Sie oder ein von Ihnen ermächtigter Fahrer/eine Fahrerin (maßgeblich) unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen verursachen, sind von Ihnen zu tragen. Hinweis: Es kann darüber hinaus zu einer Forderung des Haftpflichtversicherers kommen.

Straftaten inkl. Straßenrennen: Nutzen Sie das Fahrzeug zur Begehung von Straftaten inklusive Straßenrennen, sind hierbei entstehende Schäden nicht Teil unseres Kaskoschutzes.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Kommt es ohne mechanische Einwirkung von außen zu Fahrzeugschäden, z.B. durch verrutschende Ladung bei Bremsvorgängen, sind diese Kosten ebenfalls nicht Teil unseres Kaskoschutzes.

Vorsatz: Verursachen Sie oder ein von Ihnen ermächtigter Fahrer/eine Fahrerin einen Schaden vorsätzlich, müssen Sie die kompletten Kosten tragen. Mehr lesen

Im Schadensfall erreichen Sie uns unter der Nummer +49 89 143770064. Über diese Hotline stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Die Nummer der Schaden-Hotline teilen wir Ihnen auch vor Übergabe des Fahrzeugs per E-Mail mit. Speichern Sie sich diese am besten direkt in Ihrem Handy ab.

Wichtig:

  • Bitte informieren Sie bei Unfällen oder Schadensfällen auch immer die Polizei.
  • Bitte melden Sie jegliche Schäden vor Rückgabe des Fahrzeugs umgehend, sodass die Rechnung je Schaden auf die Selbstbeteiligung reduziert werden kann. Mehr lesen

Wenn ein anderer Unfallteilnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden und für Sie bzw. für FINN entstehen keine Kosten. Trifft dies nicht zu, greift für Schäden die Vollkaskoversicherung, mit einer Selbstbeteiligung von maximal 1000 Euro pro Schadensfall. Mehr lesen

Sämtliche unverzüglich an uns gemeldete Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Sie verursacht wurden oder deren Ursache nicht nachvollzogen werden kann, werden durch die FINN Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Pro Schadenfall wird eine Selbstbeteiligung berechnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung entspricht den vertraglich vereinbarten Bedingungen, jedoch maximal 500 Euro für Teilkasko- und 1000 Euro für Vollkaskoschäden.  Mehr lesen

Über uns

Die Mission von FINN ist es, Mobilität mühelos und nachhaltig zu machen. Wir revolutionieren die Art, ein eigenes Auto zu haben, indem wir den Weg zum eigenen Auto transparent, flexibel und digital gestalten. Das FINN Auto Abo - so einfach war Autofahren noch nie!
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