Ein Schaden am Auto ist immer ärgerlich. Doch wir kümmern uns darum, dass alles schnell und unkompliziert geregelt wird. Hier erfährst du, wie du einen Schaden bei FINN meldest, wie der Prozess abläuft und welche Schäden abgedeckt sind.


Wenn an deinem FINN Auto ein Schaden oder ein technischer Defekt auftritt, melde ihn bitte immer so schnell wie möglich. So können wir den Fall schnell prüfen und du erhältst eine E-Mail mit den nächsten Schritten.
Grundsätzlich gilt: Jeder Schaden, der über normale Gebrauchsspuren hinausgeht, muss unverzüglich bei uns gemeldet werden.
Ein Schaden bezieht sich immer auf ein konkretes Ereignis. Entstehen Schäden zu unterschiedlichen Zeitpunkten – zum Beispiel ein Kratzer an der Stoßstange an Tag eins und ein weiterer an der Tür an Tag zwei – gelten diese als zwei separate Schadenfälle. Treten mehrere Schäden im selben Ereignis auf, etwa bei einem Unfall, werden sie als ein gemeinsamer Schaden gewertet.
In unserem Leitfaden für die Zustandsbewertung findest du eine Übersicht, welche Zustände als akzeptabel gelten und welche nicht.
Tipp
Bei gemeldeten Schäden ist deine Haftung auf die vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt. Meldest du einen Schaden nicht und wir stellen diesen erst nach der Fahrzeugrückgabe fest, entfällt diese Begrenzung. In so einem Fall wird der vollständige Minderwert dann in der Endabrechnung in Rechnung gestellt.
Gehe zu "Abos" und wähle das betreffende Fahrzeug aus.
Klicke auf den Button "Schaden oder Problem melden". Sei hier so präzise wie möglich.
Fotografiere den Schaden bei gutem Licht aus verschiedenen Perspektiven.
Wir prüfen deine Anfrage schnellstmöglich und beauftragen eine Werkstatt in deiner Nähe.
Damit wir den Schaden schnell bearbeiten können, benötigen wir möglichst genaue Informationen und aussagekräftige Fotos. Beschreibe, was passiert ist und lade Bilder aus verschiedenen Perspektiven hoch.
Wenn du einen Schaden direkt nach der Fahrzeugübernahme bemerkst und dieser noch nicht im Übergabeprotokoll vermerkt ist, dann melde ihn bitte innerhalb von 24 Stunden. Eine spätere Meldung können wir leider nicht mehr berücksichtigen, da wir den Schaden dann nicht mehr eindeutig zuordnen können.

Nach deiner Meldung prüfen wir den Schaden und – sollte eine Reparatur notwendig sein – organisieren die Reparatur mit einer Werkstatt in deiner Nähe. Innerhalb von zwei bis drei Werktagen erhältst du eine E-Mail mit den nächsten Schritten und den Kontaktdaten der Werkstatt, um einen Termin zu vereinbaren.
Während der Reparatur bleibst du mobil:
Kaskoschaden: Ersatzfahrzeug der Klasse A
Regressfall (Beteiligung Dritter): Ersatzfahrzeug in der gleichen Fahrzeugklasse
Panne oder Reifenpanne: Ersatzmobilität über Hersteller, Werkstatt oder unser Schadenmanagement
Ein Upgrade auf eine höhere Fahrzeugklasse ist jederzeit gegen Aufpreis möglich.
Bei Inspektionen übernimmt FINN die Kosten für ein Ersatzfahrzeug von bis zu 40 € netto pro Tag. Reserviere dieses Fahrzeug in der beauftragten Werkstatt.
Bei der Hauptuntersuchung besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Grundsätzlich gilt: Normale Gebrauchsspuren durch Alter und Nutzung sind bei FINN abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel leichte Kratzer oder kleinere Steinschläge, die im Alltag entstehen.
Damit die Bewertung, was eine normale Gebrauchsspur ist, fair und einheitlich ist, prüfen unabhängige Sachverständige den Zustand deines Fahrzeugs nach transparenten Standards. Im Leitfaden zur Zustandsbewertung findest du konkrete Beispiele, welche Schäden akzeptiert werden.
Die folgenden Schäden sind durch deine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bei FINN abgedeckt. Die Höhe deiner Selbstbeteiligung richtet sich nach deinem gewählten Versicherungspaket.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die du anderen Personen oder deren Eigentum zufügst. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 100 Millionen Euro pro Schaden und maximal 15 Millionen Euro je geschädigter Person.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko deckt unverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab – zum Beispiel Glasschäden, Schäden durch Sturm oder Hagel sowie Diebstahl. Reparierbare Steinschläge übernehmen wir vollständig.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch eigenes Verschulden ab. Auch Schäden durch unbekannte Dritte, etwa bei Fahrerflucht, sind abgesichert.
Bei dringenden Schadensfällen – zum Beispiel einem Unfall, einer roten Kontrollleuchte oder starkem Flüssigkeitsverlust – melde dich bitte direkt über unsere Schadenshotline unter +49 89 143770064 (24/7 erreichbar). Alle anderen Schäden meldest du bitte sofort über dein FINN Kundenportal.
Wir kümmern uns dann um die weitere Abwicklung und koordinieren die Reparatur mit unseren Partnern.
Tipp
Mehr darüber, welche Versicherungsoptionen dir zur Verfügung stehen, erfährst du auf unserer Seite zu den FINN Schutzpaketen.
Wie hoch die Selbstbeteiligung bei FINN ist im Falle eines Schadens ist, hängt von deinem gewählten Schutzpaket und der Fahrzeugklasse ab:
FINN Basis Schutz – immer enthalten
Teilkasko: max. 500 € bzw. 750 € Selbstbeteiligung
Vollkasko: max. 1000 € bzw. 1500 € Selbstbeteiligung
FINN Komfort Schutz
Teilkasko: max. 500 € Selbstbeteiligung
Vollkasko: max. 500 € bzw. 750 € Selbstbeteiligung
Kosten: ab 24 € pro Monat
FINN Premium Schutz
Teilkasko: max. 350 € bzw. 250 € Selbstbeteiligung
Vollkasko: max. 350 € bzw. 250 € Selbstbeteiligung
Kosten: ab 49 € pro Monat
FINN Sorglos Schutz
Teilkasko: max. 150 € bzw. 0 € Selbstbeteiligung
Vollkasko: max. 150 € bzw. 0 € Selbstbeteiligung
Kosten: ab 129 € pro Monat
Auch wenn dein FINN Auto umfassend geschützt ist, gibt es einige Ausnahmen vom Kaskoschutz. In bestimmten Fällen musst du für entstandene Schäden selbst aufkommen. Unter anderem bei diesen:
Alkohol- oder Drogeneinfluss: Verursachst du oder ein:e von dir ermächtigte:r Fahrer:in einen Schaden unter (maßgeblichem) Einfluss von Alkohol und/oder Drogen, ist dieser nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Zusätzlich kann es zu Forderungen des Haftpflichtversicherers kommen.
Straftaten inklusive Straßenrennen: Wird das Fahrzeug zur Begehung von Straftaten oder für illegale Straßenrennen genutzt, greift der Versicherungsschutz von FINN nicht.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Schäden ohne äußere Einwirkung – zum Beispiel durch verrutschende Ladung bei einem Bremsmanöver – sind ebenfalls nicht Teil des Kaskoschutzes.
Vorsätzlich verursachte Schäden: Verursachst du oder ein:e von dir ermächtigte:r Fahrer:in einen Schaden einen Schaden vorsätzlich, müssen die vollständigen Kosten selbst getragen werden.
Hinweis
Für Abos, die ab einschließlich dem 22.11.2023 abgeschlossen wurden, gilt dieser Gebührenkatalog.
Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation. Bleibe ruhig und gehe Schritt für Schritt vor.
Unfallstelle sichern: Schalte zuerst die Warnblinkanlage ein und ziehe deine Warnweste an. Stelle anschließend das Warndreieck auf, um die Unfallstelle abzusichern.
Polizei informieren: Informiere in jedem Fall die Polizei unter 110. Lasse dir nach der Aufnahme eine Kopie des Polizeiberichts geben und notiere dir Name, Adresse, Telefonnummer und Kennzeichen der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners.
Schaden bei FINN melden: Nachdem du die Polizei informiert hast, melde den Schaden bitte direkt bei FINN. Unser Schadenmanagement erreichst du rund um die Uhr unter +49 89 143770064.
Halte dafür möglichst folgende Informationen bereit:
Anbieter: FINN GmbH
dein Kennzeichen
deinen Kilometerstand
deinen Vor- und Nachnamen
Beschreibung des Schadens
Datum des Unfalls
Aktenzeichen der Polizei (falls vorhanden)
Kennzeichen des Unfallgegners/der Unfallgegnerin (falls vorhanden)
Wichtig
Melde jeden Schaden möglichst umgehend, sodass die Rechnung je Schaden auf den Selbstbehalt reduziert werden kann.
Du hast noch offene Fragen zum Schadenmanagement bei FINN? Dann schau gerne auf unseren Support-Seiten vorbei. Dort findest du Antworten auf die häufigsten Fragen und alle weiteren Details zu Schäden, Unfällen und technischen Defekten bei FINN.