So einfach geben Sie ein Auto bei FINN zurück

Drei Schritte zur Fahrzeugrückgabe bei FINN

Ihr Abo bei FINN endet? Keine Sorge, die Rückgabe ist unkompliziert, transparent und fair. Egal ob mit oder ohne Folge-Abo, für Sie ist die Fahrzeugrückgabe genauso einfach wie die Lieferung.

Schritt 1: Bequeme Abholung Ihres Fahrzeugs

Auch bei der Rückgabe genießen Sie alle Vorzüge unseres Rundum-sorglos-Pakets. Ein paar Wochen vor Ablauf Ihres FINN Auto Abos kontaktieren wir Sie zur Vereinbarung eines Rückgabetermins. Am Tag der Rückgabe holen wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort hab. Hierfür fällt eine Rückgabegebühr an.


Bitte planen Sie für die Rückgabe ein Zeitfenster von mindestens 2 Stunden ein.

Schritt 1:  Bequeme Abholung Ihres Fahrzeugs
Schritt 1:  Bequeme Abholung Ihres Fahrzeugs

Schritt 1: Bequeme Abholung Ihres Fahrzeugs

Auch bei der Rückgabe genießen Sie alle Vorzüge unseres Rundum-sorglos-Pakets. Ein paar Wochen vor Ablauf Ihres FINN Auto Abos kontaktieren wir Sie zur Vereinbarung eines Rückgabetermins. Am Tag der Rückgabe holen wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort hab. Hierfür fällt eine Rückgabegebühr an.


Bitte planen Sie für die Rückgabe ein Zeitfenster von mindestens 2 Stunden ein.

Wie bereiten Sie Ihr Auto auf die Rückgabe vor?

Checkliste für Ihre Rückgabe:


✓ Fahrzeugschein 

✓ 2 ggf. 3 Fahrzeugschlüssel

✓ Auto ist innen und außen vollständig gereinigt

✓ Zubehör

✓ Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck

✓ Serviceheft

✓ Alle persönlichen Gegenstände, Sticker oder Klebefolie sind entfernt

✓ Alle Unfallschäden sind gemeldet

✓ Tankfüllung/Ladezustand entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Übergabe

Hinweis: Den Stand der Tankfüllung bzw. den Ladezustand finden Sie in Ihrem Übergabeprotokoll, welches wir Ihnen bei Auslieferung des Fahrzeugs per E-Mail zugeschickt haben. 


Besonders wichtig ist die Rückgabe des Fahrzeugscheins. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser im Auto beiliegt.


In diesem Video zeigen Ihnen unsere Experten, wie Sie Ihr Auto am besten vorbereiten.

In 10 einfachen Schritten zur Autorückgabe!

Wie bereiten Sie Ihr Auto auf die Rückgabe vor?

Checkliste für Ihre Rückgabe:


✓ Fahrzeugschein 

✓ 2 ggf. 3 Fahrzeugschlüssel

✓ Auto ist innen und außen vollständig gereinigt

✓ Zubehör

✓ Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck

✓ Serviceheft

✓ Alle persönlichen Gegenstände, Sticker oder Klebefolie sind entfernt

✓ Alle Unfallschäden sind gemeldet

✓ Tankfüllung/Ladezustand entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Übergabe

Hinweis: Den Stand der Tankfüllung bzw. den Ladezustand finden Sie in Ihrem Übergabeprotokoll, welches wir Ihnen bei Auslieferung des Fahrzeugs per E-Mail zugeschickt haben. 


Besonders wichtig ist die Rückgabe des Fahrzeugscheins. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser im Auto beiliegt.


In diesem Video zeigen Ihnen unsere Experten, wie Sie Ihr Auto am besten vorbereiten.

In 10 einfachen Schritten zur Autorückgabe!

Schritt 2: Durchführung des neutralen Gutachtens

Um die Unabhängigkeit der Zustandsbewertung zu gewährleisten, wird diese von einem neutralen Sachverständigen durchgeführt. Der Sachverständige untersucht das Fahrzeug auf Schäden und Gebrauchsspuren und hält diese in einem Gutachten fest. In diesem Gutachten wird ein eventueller Minderwert festgestellt.

Wenige Tage nach der Rückgabe erhalten Sie das Gutachten per E-Mail, das alle entstandenen Schäden dokumentiert.

Schritt 2: Durchführung des neutralen Gutachtens
Schritt 2: Durchführung des neutralen Gutachtens

Schritt 2: Durchführung des neutralen Gutachtens

Um die Unabhängigkeit der Zustandsbewertung zu gewährleisten, wird diese von einem neutralen Sachverständigen durchgeführt. Der Sachverständige untersucht das Fahrzeug auf Schäden und Gebrauchsspuren und hält diese in einem Gutachten fest. In diesem Gutachten wird ein eventueller Minderwert festgestellt.

Wenige Tage nach der Rückgabe erhalten Sie das Gutachten per E-Mail, das alle entstandenen Schäden dokumentiert.

Durch wen wird das Gutachten erstellt?

Es gibt mehrere Unternehmen, die neutrale Gutachten erstellen, z.B. GKK, TÜV, Dekra oder die Hüsges Gruppe. “Neutral” bedeutet, dass der Sachverständige den Zustand des Fahrzeugs “unparteiisch” beurteilt und keine wirtschaftlichen Interessen Dritter vertritt.

Wie vermeide ich Schäden?

Schäden am Auto vermeiden I Hilfreiche Tipps & Tricks

In diesem Video zeigen Ihnen unsere Experten wie Sie Schäden an Ihrem FINN Auto vermeiden können.

Durch wen wird das Gutachten erstellt?

Wie vermeide ich Schäden?

Es gibt mehrere Unternehmen, die neutrale Gutachten erstellen, z.B. GKK, TÜV, Dekra oder die Hüsges Gruppe. “Neutral” bedeutet, dass der Sachverständige den Zustand des Fahrzeugs “unparteiisch” beurteilt und keine wirtschaftlichen Interessen Dritter vertritt.

Schritt 3: Erstellung der fairen Endabrechnung

In der Endabrechnung werden Ihnen lediglich Beschädigungen in Rechnung gestellt, welche über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen. Gemeldete Unfallschäden werden mit der Selbstbeteiligung von 500 Euro verrechnet. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Selbstbeteiligung pro Schadenfall gilt.


Unser Anspruch ist es, mögliche Kostenvorteile bei der Reparatur der Schäden fair an Sie weiterzugeben. Diese Kostenvorteile sind möglich, da wir ein großes Volumen an Fahrzeugrückgaben und Aufbereitungen abwickeln.

Schritt 3: Erstellung der fairen Endabrechnung
Schritt 3: Erstellung der fairen Endabrechnung

Schritt 3: Erstellung der fairen Endabrechnung

In der Endabrechnung werden Ihnen lediglich Beschädigungen in Rechnung gestellt, welche über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen. Gemeldete Unfallschäden werden mit der Selbstbeteiligung von 500 Euro verrechnet. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Selbstbeteiligung pro Schadenfall gilt.


Unser Anspruch ist es, mögliche Kostenvorteile bei der Reparatur der Schäden fair an Sie weiterzugeben. Diese Kostenvorteile sind möglich, da wir ein großes Volumen an Fahrzeugrückgaben und Aufbereitungen abwickeln.

Weshalb ist die Endabrechnung bei FINN "fair"?

Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden ihr FINN Abo unbeschwert genießen können und sich keine Sorge um die Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs machen müssen. Im Leasingbereich ist es üblich, bei der Rückgabe festgestellte Schäden mit ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen zu bewerten.

Wir wickeln ein großes Volumen an Fahrzeugrückgaben ab und pflegen dafür enge Partnerschaften mit spezialisierten Unternehmen. Dadurch können wir Stundenverrechnungssätze vereinbaren, die ca. 30% unter den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen liegen. Diese Kostenvorteile geben wir an unsere Kunden weiter.

Was wird mir am Ende des FINN Abos in Rechnung gestellt?

Im Rahmen der Rückgabe wird Ihr Fahrzeug sachgemäß auf Schäden und Gebrauchsspuren geprüft. Gebrauchsspuren, wie z.B. Waschstraßenspuren etc., entstehen bei normaler Nutzung des Fahrzeugs und werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Lediglich Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch berechnen wir Ihnen in der Endabrechnung.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, Unfallschäden stets unverzüglich anzuzeigen um die Kosten auf die Selbstbeteiligung zu reduzieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Selbstbeteiligung pro Schadenfall gilt. Bei nicht gemeldeten Kasko-Schäden sind wir gezwungen, Ihnen die volle Schadenshöhe in Rechnung zu stellen.

Weshalb ist die Endabrechnung bei FINN "fair"?

Was wird mir am Ende des FINN Abos in Rechnung gestellt?

Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden ihr FINN Abo unbeschwert genießen können und sich keine Sorge um die Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs machen müssen. Im Leasingbereich ist es üblich, bei der Rückgabe festgestellte Schäden mit ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen zu bewerten.

Wir wickeln ein großes Volumen an Fahrzeugrückgaben ab und pflegen dafür enge Partnerschaften mit spezialisierten Unternehmen. Dadurch können wir Stundenverrechnungssätze vereinbaren, die ca. 30% unter den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen liegen. Diese Kostenvorteile geben wir an unsere Kunden weiter.

Was gilt als Gebrauchsspur?

✔ Waschstraßenspuren

✔ Kratzer < 3 cm, wenn nicht auf Grundierung

✔ Oberflächliche Kratzer im Türgriffbereich

✘ Kratzer > 3 cm

✘ Lackierung erforderlich

✘ Kratzer mit Rostansatz

✔ geringe Lackschäden (wie z.B. vereinzelte Steinschläge) an lackierten Flächen der Frontpartie ohne Rostansatz (Haube, Stoßfänger, Spoiler etc.), Anzahl und Größe sind zu berücksichtigen

✔ geringe Lackabplatzer und Lackabschürfungen an Türkanten, Haubenkanten und in Randbereichen

✘ Lackschäden bis auf die Grundierung 

✘ Schäden durch Harz- oder Säureeinwirkungen

✔ leichte Beschädigungen (Schramme und Kratzer < 20 mm in Summe auf der gesamten Felge), die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen

✔ Korrosion durch z.B. Streusalz 

✘ Verformung am Felgenhorn oder Bruch

✘ starke Kratzer, Abschürfungen oder Materialabrieb

✔ Leichte oberflächliche Kratzer auf der Frontscheibe, die die Fahrersicht nicht behindern

✔ Kleine Steinschläge ohne Rissbildung bis 2 mm, die sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden

✘ Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen

✘ Sonstige Schäden an der Frontscheibe und Beleuchtungsanlage (z.B. Risse, Sprünge, Erblindungen oder Steinschläge mit Rissbildung)

✔ Verschleißbedingter Abrieb an Polster und Verkleidung  

✔ Oberflächliche Kratzer am Interieur < 20 mm (Türverkleidungen, Leisten, Himmel, Lehnenabdeckungen etc.)

✘ starke Verschmutzungen

✘ Brandlöcher

✘ Deutlich wahrnehmbare Geruchsbelästigung

✘ Beschädigung von Sicherheitsgurten oder Gurtschlössern

✘ Fehlteile (Schlüssel, Zulassungsbescheinigung, Serviceheft, im Lieferumfang enthaltenes Zubehör wie Ladekabel, Laderaumabdeckung, etc.)

✘ nicht gemeldete Unfallschäden oder nicht freigegebene Reparaturen