Beim Leasing eines Fahrzeugs gibt es viele Aspekte zu beachten, und einer der wichtigsten ist die Kilometerbegrenzung. Diese Begrenzung kann sowohl zu Mehrkosten als auch zu Rückerstattungen führen, je nachdem, wie viele Kilometer du tatsächlich fährst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Minderkilometer beim Leasing wissen musst, welche Begrenzungen es gibt und wie du hohe Leasingkosten vermeiden kannst.


Was bedeutet Minderkilometer bei Leasing? Minderkilometer sind die Kilometer, die du weniger fährst als in deinem Leasingvertrag vereinbart. Beim Kilometerleasing enthalten Verträge oft Kilometerbegrenzungen, um den Wertverlust des Fahrzeugs besser kalkulieren zu können.
Die Leasinggesellschaften legen eine bestimmte Kilometerleistung fest, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nach der Vertragslaufzeit noch einen bestimmten Restwert hat. Fährst du mehr als vereinbart, musst du in der Regel für die Mehrkilometer beim Leasing zahlen. Bei Minderkilometern hingegen kannst du möglicherweise eine Rückerstattung erhalten.
Ja, es gibt eine Begrenzung für die Kilometerleistung beim Leasing. Diese Begrenzung ist vertraglich festgelegt und variiert je nach Leasinggeber:in und Vertrag. In der Regel wird eine bestimmte Toleranzgrenze für Minderkilometer in Leasingverträgen angegeben. Überschreitest du als Leasingnehmer:in diese Grenze nicht, kannst du mit einer Erstattung rechnen.
Die Höhe der möglichen Rückerstattung ist im Vertrag festgehalten und liegt oft zwischen zwei und sieben Cent pro Kilometer. Beachte jedoch, dass bei vielen Verträgen auch Begrenzungen hinsichtlich der maximalen Anzahl der berücksichtigungsfähigen Minderkilometer bestehen.
Hier ist ein Überblick, wie die Erstattung von Minderkilometern abläuft und was du beachten solltest:
Wichtige Punkte, die du bei der Erstattung beachten solltest, sind:
Merke dir also, dass du möglicherweise trotz einer Erstattung von Minderkilometern finanziell schlechter dastehst, da du einen Teil der Kilometer bereits mit deiner Leasingrate bezahlt hast.
Daher solltest du vor Vertragsabschluss sorgfältig überlegen, wie viele Kilometer du voraussichtlich fahren wirst und ob der Vertrag eine sinnvolle Regelung für Minderkilometer enthält.
Wenn dein Vertrag keine Rückerstattung für Minderkilometer vorsieht oder die Kulanzgrenze überschritten wird, kann es sein, dass du trotz weniger gefahrenen Kilometern keine Rückzahlung erhältst und somit indirekt für diese Minderkilometer bezahlst.
Um die Erstattung von Minderkilometern beim Leasing zu berechnen, kannst du einen Minderkilometer Leasing Rechner verwenden oder die Berechnung manuell durchführen.
Die Formel zur Berechnung der Erstattung lautet:
Erstattung = Minderkilometer × Erstattungsrate pro km
Eine Beispielrechnung sieht so aus:
Erstattung = 2.000 × 0,06 = 120 €
Beim Abschluss eines Leasingvertrags solltest du immer auf die vertraglichen Details achten – insbesondere auf die Regelungen zu Minder- und Mehrkilometern. Überlege dir gut, wie viele Kilometer du tatsächlich fahren wirst und wähle entsprechend deine jährliche Laufleistung aus und ob du eher Mehr- oder Minderkilometer benötigst.

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