FINN JobAuto

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Ein Mann steht vor seinem Auto mit einem Schlüssel in der Hand.

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JobAuto ist ein Produkt von FINN und vereint die Vorteile des FINN Auto Abos mit denen der Gehaltsumwandlung. Arbeitnehmer:innen beziehen ihr Wunschfahrzeug über ihr Unternehmen und sparen durch die Gehaltsumwandlung bis zu 40% auf Ihr Auto Abo.
Mit flexiblen Laufzeiten, dem FINN Rundum-Sorglos-Paket und der schnellen Fahrzeugverfügbarkeit ihres Wunschfahrzeugs ist dieser Mitarbeitervorteil optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Mehr über JobAuto erfahren Sie auf den jeweiligen Seiten für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen

Der Unterschied zwischen dem regulären FINN Auto Abo und dem JobAuto liegt in der Zielgruppe und der Finanzierung:

  • Reguläres FINN Auto Abo: Unternehmen bieten ihren dienstwagenberechtigten Mitarbeiter:innen ein Fahrzeug an, übernehmen die monatliche Rate und ermöglichen private Nutzung.
  • JobAuto: Diese Lösung richtet sich an alle Mitarbeiter:innen, auch ohne Dienstwagenanspruch. Das Unternehmen abonniert das Fahrzeug, und die Mitarbeiter:innen zahlen die Rate durch Gehaltsumwandlung aus ihrem Bruttogehalt. Dies bringt finanzielle Vorteile für beide Seiten.


Kurz gesagt: Das reguläre Abo für Geschäftskund:innen ist für Dienstwagen gedacht, während JobAuto allen Mitarbeiter:innen nachhaltige Mobilität ermöglicht.

Eine Gehaltsumwandlung ist ein Finanzierungsmodell, bei dem ein:e Arbeitnehmer:in einen Teil des Bruttogehalts gegen Sachleistungen, in diesem Fall die Nutzung eines Autos, eintauscht. Während der Laufzeit des Auto-Abos wird das Bruttogehalt um die Abo-Rate für das Auto reduziert. Dieser Sachbezug wird als geldwerter Vorteil gesehen und muss versteuert werden. Bei Elektrofahrzeugen wird es mit 0,25% berechnet (bis Bruttolistenpreis €70.000), während Verbrenner mit 1% versteuert werden.

Die Gehaltsumwandlung mit einem JobAuto lohnt sich besonders für Mitarbeiter:innen, die ein neues Fahrzeug anschaffen oder ihr privates Fahrzeug ersetzen möchten. Sie ist vorteilhaft, wenn der geldwerte Vorteil geringer ist als die Abo-Rate. Elektroautos (bis 70.000€) sind aufgrund ihrer geringeren prozentualen Versteuerung von 0,25% besonders attraktiv.

Die Besteuerung von Firmenwagen unterscheidet sich je nach Antriebsart:

  • Verbrenner: Die Versteuerung liegt pauschal bei 1 Prozent des Bruttolistenpreises.
  • Elektroautos: Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro wird nur 0,25 Prozent versteuert. Bei teureren Elektroautos beträgt die Versteuerung 0,5 Prozent. Diese Regelungen gelten bis 2030.
  • Hybride: Für Plug-in Hybride gilt unabhängig vom Kaufpreis eine Versteuerung von 0,5 Prozent, ebenfalls bis 2030. Voraussetzung ist, dass der Hybrid extern aufladbar ist und entweder weniger als 50 Gramm CO2 pro km ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km hat.


Diese Unterschiede sind in unserem JobAuto Rechner berücksichtigt.

Der Rahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und FINN geschlossen. Dieser regelt die Rahmenbedingungen rund um Zahlungsabwicklung, Abo-Konditionen, Bestellprozess, Serviceleistungen und Datenschutz. Der Rahmenvertrag dient als Grundlage für alle Abonnements, die zukünftig geschlossen werden.

Ein Überlassungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, der die internen Bedingungen für die Nutzung eines JobAutos festlegt. Vertragspartner des JobAutos ist der/die Arbeitgeber:in. Der Vertrag regelt die Modalitäten der Fahrzeugnutzung sowie die monatliche Gehaltsumwandlung, um dem/der Arbeitnehmer:in das JobAuto vorteilhaft anbieten zu können.

Durch den Überlassungsvertrag können die als Vertragspartner FINN gegenüber zugestimmten Verpflichtungen auch an den/die Arbeitnehmer:in weitergegeben werden.