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Führerschein umtauschen: Das solltest Du wissen

Ob grauer Lappen oder DDR-Führerschein: Alle alten deutschen Fahrerlaubnis-Dokumente müssen ab sofort in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Hier gibt es eine Übersicht der Fristen und Informationen dazu, was es zu beachten gilt

Lesedauer

3 min

Datum

26.01.2021

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Wieso überhaupt den Führerschein umtauschen

Ab dem 19. Januar 2033 gelten in der Europäischen Union nur noch die EU-Führerscheine im Scheckkartenformat. Damit möchte die EU das Dokument vereinheitlichen und fälschungssicher machen. Für alle PKW- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bedeutet das: Sie müssen gegen den EU-Führerschein eingetauscht werden. Das betrifft laut ADAC rund 43 Millionen Kraftfahrer in Deutschland.


Um die Ämter nicht zu überlasten, hat die Regierung einen Stufenplan angelegt, nach dem die Besitzer ihren alten Führerschein erneuern lassen können. Für den Führerschein-Umtausch gelten also unterschiedliche Fristen je nach Alter des Besitzers beziehungsweise des Dokuments.

Führerschein umtauschen: Die Fristen

Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend:


  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19.1.2033

  • Geburtsjahr 1953 – 1958: Umtausch bis 19.1.2022

  • Geburtsjahr 1959 – 1964: Umtausch bis 19.1.2023

  • Geburtsjahr 1965 – 1970: Umtausch bis 19.1.2024

  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19.1.2025


Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend:

  • Ausstellungsjahr 1999 – 2001: Umtausch bis 19.1.2026

  • Ausstellungsjahr 2002 – 2004: Umtausch bis 19.1.2027

  • Ausstellungsjahr 2005 – 2007: Umtausch bis 19.1.2028

  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19.1.2029

  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19.1.2030

  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19.1.2031

  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19.1.2032

  • Ausstellungsjahr 2012 – 18.1.2013: Umtausch bis 19.1.2033


Es ist möglich, den neuen Führerschein jederzeit vor Ablauf der jeweiligen Frist zu beantragen. Man muss also nicht bis zum Stichtag warten. Wer jedoch das für ihn gültige Frist-Ende verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld: 10 Euro werden fällig, wenn man mit einem nicht mehr gültigen Führerschein erwischt wird.

So erhält man den neuen Führerschein

Wer den alten Führerschein umtauschen möchten, geht zur Führerscheinbehörde des Wohnsitzes. Aktuell (Frühjahr 2022) kann es dort pandemiebedingt zu Terminengpässen kommen. Drei Dinge müssen beim Beantragen des neuen Führerscheins mitgebracht werden. 

  1. Den aktuellen Führerschein

  2. Personalausweis oder Pass 

  3. in biometrisches Passbild 

Der Umtausch in der Führerscheinstelle kostet nach Auskunft der Bundesregierung rund 25 Euro.


Wichtig: Eine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck sind für den Führerschein-Umtausch nicht erforderlich. Anders als bei einem LKW- oder Busführerschein, ist eine einmal erteilte Fahrberechtigung für PKW und Motorräder unbefristet gültig. Lediglich den Führerschein als amtliches Dokument der Fahrerlaubnis muss man wechseln. Und das in Zukunft regelmäßig. Denn der EU-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach dem Ablaufdatum muss der Führerschein, ähnlich wie ein Personalausweis oder Reisepass, erneuert werden. Das gilt bereits für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Die regelmäßige Aktualisierung soll der Fälschungssicherheit dienen und Dokumenten-Missbrauch verhindern.

Führerschein erneuern und sorglos fahren

Der EU-Führerschein passt dank seiner Größe nicht nur besser ins Portemonnaie als etwa der alte rosa Führerschein. Er soll auch für weniger Probleme bei Verkehrskontrollen sorgen. Im europäischen Ausland kommt es immer noch vor, dass die alten deutschen Lappen von der örtlichen Polizei nicht anerkannt werden. Manch einer muss sogar ein Bußgeld bezahlen, obwohl deutsche Führerscheine europaweit gelten. Damit dürfte dank des einheitlichen EU-Führerscheins Schluss sein.