Ein neuer Job in einer anderen Stadt, Nachwuchs in der Familie oder einfach der Wunsch nach einem neuen Auto – das Leben ist voller Veränderungen. Manchmal passt der abgeschlossene Leasingvertrag nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation. Doch einen Leasingvertrag zu widerrufen, ist nicht immer ganz einfach. Wir zeigen dir, in welchen Fällen und wie du deinen Leasingvertrag widerrufen kannst.
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20.01.2026

Grundsätzlich hast du als Verbraucher:in in Deutschland das Recht, deinen Leasingvertrag zu widerrufen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.
Hier sind die wichtigsten Fakten zum Widerruf eines Leasingvertrags in der Übersicht:
In Deutschland gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, dass der Rücktritt von einem Leasingvertrag in den zwei Wochen nach Abschluss ganz unkompliziert möglich ist. In diesem Zeitraum kannst du ohne Angabe von Gründen und nur mit einem formlosen Schreiben von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Das Widerrufsrecht gilt nur für Privatkund:innen. Falls du also einen Leasingvertrag als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r abgeschlossen hast, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht.
Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft das Kilometerleasing. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2023 entschieden, dass Verbraucher:innen bei Kilometerleasingverträgen ohne Kaufverpflichtung kein Widerrufsrecht haben.
Der Grund: Im BGB ist der Wirkungsbereich des Widerrufsrechts beim Leasing klar definiert und dort ist das Kilometerleasing eben nicht ausdrücklich erwähnt. Viele seriöse Anbieter bieten dir aber ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht an.
Anders sieht es beim Restwertleasing aus, hier besteht weiterhin ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Leasingvertrag zu widerrufen. Hier kommt der sogenannte “Widerrufsjoker” ins Spiel.
Dieser greift, wenn der Leasinggeber dich nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt hat. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt und du den Vertrag auch noch Jahre später widerrufen kannst.
Der Widerrufsjoker greift zum Beispiel in folgenden Fällen:
Ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2020 hat den Widerrufsjoker bei Leasingverträgen bestätigt.
Wenn du vermutest, dass dein Leasingvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, solltest du dich an eine Anwaltskanzlei wenden, um das prüfen zu lassen.
Bei einem erfolgreichen Widerruf erhältst du alle gezahlten Leasingraten und Sonderzahlungen zurück, während du das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgibst. Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung hat der Leasinggeber beim Widerruf in vielen Fällen keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Es gibt verschiedene Gründe, die einen Widerruf des Leasingvertrags rechtfertigen können:
Vergleichsweise einfach kannst du vom Leasingvertrag zurücktreten, wenn der Leasinggeber in Lieferverzug gerät. Die entscheidende Frage ist, was im Leasingvertrag zum Liefertermin steht.
Ist ein verbindlicher Liefertermin vereinbart und wird dieser nicht eingehalten, kannst du nach Setzen einer angemessenen Nachfrist (in der Regel zwei Wochen) den Vertrag widerrufen.
Oftmals sind die Angaben zum Liefertermin im Vertrag jedoch vage formuliert. In diesem Fall solltest du eine Anwältin oder einen Anwalt zurate ziehen, um deine rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Ein Mangel am Fahrzeug ist nicht automatisch ein Grund, den Leasingvertrag sofort zu beenden oder die Ratenzahlung einzustellen. Beachte, dass du dich meist direkt an den Händler wenden musst, da der Leasinggeber ihre Mängelrechte an dich abtritt.
Du musst dem Händler also zunächst die Chance geben, das Auto zu reparieren oder ein Ersatzfahrzeug zu liefern. Wichtig ist, dass du dafür eine angemessene Frist setzt, zum Beispiel 14 Tage.
Schafft es der Händler nicht, den Mangel zu beheben, kannst du eine Minderung der monatlichen Leasingrate fordern. Nur bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung stark einschränken (z. B. dauerhafter Motorschaden), kannst du vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt und du gibst das Fahrzeug zurück.

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