Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 14. Januar 2022

1. Allgemeines

1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der FINN GmbH („FINN“) und dem Vertragspartner („Kunde“, gemeinsam mit FINN die „Parteien“).

1.2

Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind verschiedene Dienstleistungen, die FINN gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag erbringt, den der Kunde unter Vermittlung von FINN mit einem Dritten („Leasinggeber“) abschließt („Leasingvertrag“). Der Leasingvertrag sieht die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs („Leasingfahrzeug“) an den Kunden auf Zeit vor. In diesem Zusammenhang erbringt FINN auf Basis eines zwischen FINN und dem Kunden separat abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags („Dienstleistungsvertrag“) die unter Ziffer 2 genannten Leistungen und übernimmt für den Kunden die Kommunikation und Koordinierung mit dem Leasinggeber bei Abschluss, Durchführung und Beendigung des Leasingvertrags. FINN handelt hierbei als Bote des Leasinggebers. Die Gebrauchsüberlassung des Leasingfahrzeugs wird durch FINN nicht geschuldet. Diese ist ausschließlich Gegenstand des Leasingvertrags mit dem Leasinggeber.

1.3

Diese AGB gelten zwischen FINN und dem Kunden, soweit nicht besondere individuelle Abreden getroffen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht schon Vertragsinhalt, wenn FINN diesen nicht gesondert widerspricht. Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen ist, gelten nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sondern die gesetzlichen Regelungen.

1.4

Diese AGB gelten neben den Regelungen des Leasingvertrags und enthalten zusätzliche Bestimmungen, Anforderungen und Einschränkungen hinsichtlich des Führens sowie der sonstigen Nutzung des Leasingfahrzeugs. Je nach Leasinggeber erfolgt eine weitere Konkretisierung des Verhältnisses zwischen diesen AGB und dem Leasingvertrag gegebenenfalls in separaten Nebenbestimmungen zum Leasingvertrag.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1

Der Kunde kann aus dem auf der Webseite von FINN verfügbaren Sortiment ein Fahrzeug auswählen und nach Eingabe seiner persönlichen Daten einen Antrag auf Abschluss eines Leasingvertrags mit dem Leasinggeber über das ausgewählte Fahrzeug stellen („Leasingantrag“), den FINN an den Leasinggeber weiterleiten wird. Der Kunde ist nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers an den Antrag gebunden. Dieser enthält zugleich einen Antrag auf Abschluss des Dienstleistungsvertrags mit FINN, der unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Leasingvertrag mit dem Leasinggeber zustande kommt. Falls der Leasingantrag vom Leasinggeber angenommen wird, wird FINN dies dem Kunden in Textform mitteilen. In der Mitteilung liegt zugleich die Annahme des Antrags des Kunden auf Abschluss des Dienstleistungsvertrags mit FINN. Falls der Kunde keine Mitteilung über die Annahme des Leasingantrags erhält, gilt der Leasingvertrag (und damit auch der Servicevertrag) gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers spätestens zum Buchungsdatum der Belastung der ersten Leasingrate auf dem Kundenkonto (Lastschrift-Einzugskonto) des Leasinggebers als bestätigt.
FINN erbringt auf Basis des Dienstleistungsvertrags sowie nach Maßgabe dieser AGB und etwaiger weiterer vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden gegenüber diesem folgende Leistungen:  

  • die Anmeldung und Zulassung des Leasingfahrzeugs auf FINN (dies kann gegebenenfalls den Abschluss einer separaten Drittbenutzervereinbarung zwischen dem Kunden, dem Leasinggeber und FINN erforderlich machen),
  • die Überführung des Leasingfahrzeugs und Übergabe an den Kunden,
  • den Abschluss einer Versicherung (Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gemäß 2.4) zugunsten des Kunden und die Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämien,
  • die Zahlung von Kfz-Steuer und Rundfunkgebühren,
  • die Durchführung erforderlicher Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen,
  • die Durchführung erforderlicher Inspektionen des Leasingfahrzeugs,
  • den verschleißbedingten Reifenwechsel,
  • den erforderlichen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen (und umgekehrt) sowie
  • die Rücknahme des Leasingfahrzeugs nach Beendigung des Leasingvertrags

    (gemeinsam die „Leistungen“).

2.2

Die Versorgung mit Betriebsflüssigkeiten jeglicher Art (u.a. Motoröl, Scheibenwaschflüssigkeit, AdBlue, Kraftstoff), die Zahlung von Mautgebühren sowie die Zahlung von Kosten für mit dem Leasingfahrzeug begangene Ordnungswidrigkeiten sind nicht Teil der Leistungen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die erforderlichen Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und unter Beachtung der Betriebsanleitung des jeweiligen Fahrzeugs auf eigene Kosten zu korrigieren. Bei einer fehlerhaften Bedienung des Leasingfahrzeugs durch den Kunden, die eine Entstehung von Mehrkosten bei Reparatur und/oder Wartung, einen Minderwert des Fahrzeugs oder Einschränkungen oder Ausfälle der Hersteller- und/oder Händlergarantie zur Folge hat, haftet der Kunde auch gegenüber dem Leasinggeber als Eigentümer des Leasingfahrzeugs.

2.3

Der Kunde kann, sofern von finn angeboten, optional weitere kostenpflichtige Leistungen hinzubuchen (die „Zusatzleistungen“), insbesondere Kindersitz, Dachbox, Tankkarte, Abholung des Leasingfahrzeugs zum Ende des Leasingvertrags (vgl. Ziffer 8.3) o.ä.

2.4

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes für den Kunden richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung der Parteien und ist der Bestellbestätigung zu entnehmen. Der Versicherungsschutz umfasst eine KFZ- Haftpflichtversicherung sowie eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Im Falle eines Teilkasko- oder Vollkaskoschadensfalls ist die Zahlungspflicht des Kunden auf den Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung je Schadensfall beschränkt. Bei Schadenshöhen unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze ist der zu zahlende Betrag auf die Schadenshöhe begrenzt.

2.5

Bei Buchung ist auf Verlangen von FINN eine Kaution in vereinbarter Höhe zu zahlen. Die Kaution dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Kunden, die FINN aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Die Kaution wird innerhalb von 10 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, falls keine zusätzlichen vom Kunden zu tragenden Kosten angefallen sind.

3. Kunden

3.1

Kunden können Privat- und Geschäftskunden mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland sein.

3.2

FINN wird nur dann den Servicevertrag mit dem Kunden abschließen, wenn dieser mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag schließt. Der Abschluss des Leasingvertrags kann seitens des Leasinggebers vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung abhängig gemacht werden.

3.3

FINN kann vor Überlassung des Leasingfahrzeugs und anlassbezogen auch nach Überlassung des Leasingfahrzeugs im datenschutzrechtlich zulässigen Maße verlangen, dass der Kunde sich und die benannten Führer des Leasingfahrzeugs mithilfe eines von FINN gewählten Legitimationsverfahrens identifiziert und die erforderliche Fahrerlaubnis nachweist. 

4. Berechtigung zur Führung des Leasingfahrzeugs

4.1

Mit Ausnahme der in Ziffer 4.2 genannten nutzungsberechtigten Dritten sind zur Führung des Leasingfahrzeugs nur Personen berechtigt, die ausdrücklich in der Bestellübersicht, entweder als Kunde oder als berechtigter Fahrer, benannt und

  1. zwischen 18 - 75 Jahre alt sind, wobei zusätzliche Altersbeschränkungen für das jeweils gewählte Leasingfahrzeug bestehen können; und
  2. seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind, die zur Führung des gewählten Leasingfahrzeugs berechtigt

    (gemeinsam die „berechtigten Personen“).


4.2

Berechtigte Personen dürfen das Leasingfahrzeug für einzelne Fahrten nutzungsberechtigten Dritten überlassen. Als „nutzungsberechtigte Dritte“ gelten, sofern sie die Voraussetzungen in Ziffern 4.1.1 und 4.1.2 erfüllen, die jeweiligen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister), der Ehegatte oder nichteheliche Lebensgefährten einer berechtigten Person, solange sie denselben Wohnsitz (meldepflichtige Adresse) wie die berechtigte Person haben; und, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt, dessen Mitarbeiter sowie die jeweils mit diesen in Lebensgemeinschaft stehenden Personen und Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister) (gemeinsam die „nutzungsberechtigten Dritten“). Anderen Dritten dürfen die berechtigten Personen das Leasingfahrzeug nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FINN überlassen.

4.3

Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis einer berechtigten Person oder eines nutzungsberechtigten Dritten erlischt unmittelbar dessen Fahrberechtigung für das Leasingfahrzeug für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dies gilt auch für ein Fahrverbot. Der Kunde hat die Entziehung oder Einschränkungen der Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins hinsichtlich aller berechtigten Personen unverzüglich gegenüber FINN anzuzeigen.

4.4

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die unter Ziffern 4.1.1 und 4.1.2 genannten Voraussetzungen auch von nutzungsberechtigten Dritten eingehalten werden und das Leasingfahrzeug nur von Personen geführt wird, die hierzu berechtigt sind.

4.5

Der Kunde hat das Verschulden sonstiger berechtigter Personen oder nutzungsberechtigter Dritter bei der Führung des Leasingfahrzeugs wie eigenes Verschulden zu vertreten.



5. Nutzung des Leasingfahrzeugs

5.1

Der Kunde und die zur Führung des Leasingfahrzeugs Berechtigten dürfen das Leasingfahrzeug nur im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen sowie pfleglich und fachgerecht und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt führen und nutzen. Das Leasingfahrzeug darf nur zum vertragsgemäßen Gebrauch auf befestigten Straßen und insbesondere nicht für die Begehung von Straftaten, die Beförderung von leicht entzündlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, die Teilnahme an Autorennen oder Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, die gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrsicherheitstrainings verwendet werden.

5.2

Das Leasingfahrzeug darf nicht mit zu niedrigem Motorölstand, Kühlwasserstand oder Reifendruck gefahren werden.

5.3

Das Rauchen im Leasingfahrzeug ist verboten. Das Leasingfahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder anderer berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

5.4

Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.

5.5

Das Leasingfahrzeug darf nur in den folgenden Ländern genutzt werden: Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Kroatien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg. Eine Nutzung in weiteren Ländern ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch FINN erlaubt; die Zustimmung kann an Bedingungen wie Zielland, Fahrzeugtyp, Finanzierungsform oder den Abschluss weiterer Versicherungen geknüpft werden.

5.6

Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass bei jeder Fahrt mit dem Leasingfahrzeug alle notwendigen Dokumente und das erforderliche Sicherheitszubehör mitgeführt werden.

5.7

Das Leasingfahrzeug darf nur mit den Witterungsbedingungen angemessenen Reifen geführt werden.

  1. Wurde das Fahrzeug mit Sommer- oder Winterreifen dem Kunden überlassen und ist wegen einer zu erwartenden Witterungsänderung ein Wechsel von Sommer- zu Winterreifen oder umgekehrt erforderlich, hat der Kunde FINN mindestens eine Woche vor einem gewünschten Reifenwechsel hierüber zu informieren. FINN wird erforderliche Reifenwechsel in Abstimmung mit dem Kunden vornehmen bzw. vornehmen lassen.
  2. Wurde das Fahrzeug mit Allwetterreifen dem Kunden überlassen, liegt es im Ermessen des Kunden, ob das Führen des Fahrzeugs unter den gegebenen Witterungsbedingungen sicher ist. Dem Kunden ist es gestattet, auf eigene Kosten Winter- oder Sommerreifen montieren zu lassen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs müssen die bei der Übergabe an den Kunden montierten Reifen auf dem Fahrzeug montiert sein.


5.8

Vorbehaltlich des Reifenwechsels gemäß vorstehender Ziffer 5.7.2 dürfen Veränderungen technischer, optischer oder sonstiger Art am Leasingfahrzeug nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch FINN vorgenommen werden.

5.9

Der Kunde stellt sicher und übernimmt die Haftung dafür, dass die in dieser Ziffer 5 genannten Verpflichtungen von sämtlichen Fahrern des Leasingfahrzeugs eingehalten werden.

6. Gebühren/Kosten; Zahlungsbedingungen

6.1

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die vom Kunden für die Erbringung der Leistungen zu zahlenden Gebühren mit Zahlung der mit dem Leasinggeber vereinbarten Leasinggebühren als abgegolten. Dies gilt nicht für die gegenüber FINN zu entrichtenden Gebühren für Zusatzleistungen.

6.2

Soweit der Kunde FINN gegenüber (i) zur Erstattung von Bußgeldern, Verwarnungsgeldern oder sonstigen Kosten, (ii) zur Zahlung von Gebühren (einschließlich Gebühren für Zusatzleistungen) oder (iii) zur Entrichtung anderer Zahlungen verpflichtet ist (einschließlich Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber aus Ansprüchen wegen Mehrkilometer oder Schäden am Leasingfahrzeug, die der Leasinggeber an FINN abgetreten hat), hat der Kunde die Zahlungen nach Wahl von FINN entweder per Überweisung nach Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschrift zu leisten. Der Kunde hat hierzu auf Verlangen von FINN ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten von FINN einzurichten (SEPA-Basislastschriftmandat für Privatkunden und SEPA-Firmenlastschriftmandat für Firmenkunden). Der Kunde ermächtigt FINN in diesem Fall, das SEPA-Lastschriftmandat für sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen FINN und dem Kunden anfallenden Kostenerstattungen und Zahlungen zu verwenden. Im Fall einer Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, die vom Kunden zu vertreten ist, leistet der Kunde eine Pauschalzahlung von EUR 5 an FINN. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

7. Übergabe des Leasingfahrzeugs

7.1

FINN koordiniert die Übergabe des Leasingfahrzeugs an den Kunden. Der Kunde und FINN vereinbaren hierzu bei Vertragsschluss ein unverbindliches Lieferdatum (“Lieferzeitpunkt”), an dem das gebuchte und vom Leasinggeber bereitzustellende Leasingfahrzeug von FINN an die Wunschadresse des Kunden in Deutschland ausgeliefert und dem Kunden übergeben werden soll. Für die Auslieferung des Leasingfahrzeugs kann eine Gebühr vereinbart werden; die Auslieferung gilt dann als Zusatzleistung im Sinne der Ziffern 2.3 und 6.2.

7.2

Bei Übergabe des Leasingfahrzeugs erhält der Kunde neben dem Leasingfahrzeug auch den Fahrzeugschlüssel und die erforderlichen zugehörigen Dokumente (Fahrzeugschein, Kundendienstheft). Es wird gemeinsam mit dem Kunden eine Bestandsaufnahme des Leasingfahrzeugs vorgenommen und ein Übergabeprotokoll durch FINN erstellt. Der Kunde bzw. die berechtigte Person hat die Übernahme des Leasingfahrzeugs schriftlich zu bestätigen.

7.3

Die Übergabe des Leasingfahrzeugs setzt voraus, dass der Kunde bzw. die berechtigte Person beim Übergabetermin seine Fahrerlaubnis durch Vorlage seines Führerscheins im Original und seine Identität durch Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses im Original nachweist.

7.4

Scheitert die Übergabe des Fahrzeugs zu dem vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde FINN sämtliche durch die gescheiterte Übergabe entstandene Kosten und Schäden (einschließlich des entgangenen Gewinns) zu ersetzen. FINN und der Kunde vereinbaren unverzüglich einen Ersatztermin für die Übergabe.

8. Rückgabe des Leasingfahrzeugs

8.1

FINN koordiniert die Rückgabe des Leasingfahrzeugs an den Leasinggeber. Soweit Termin und/oder Ort der Rückgabe nicht bereits bei Vertragsschluss festgelegt wurden, vereinbart der Kunde hierzu vor Ablauf des Leasingvertrags mit FINN einen Termin und Ort für die Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

8.2

Ist nichts anderes vereinbart, hat der Kunde das Fahrzeug auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin an dem vereinbarten Rückgabeort abzugeben.

8.3

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Leasingfahrzeug gegen eine durch FINN bestimmte Abholgebühr an einem zuvor vereinbarten Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland  durch FINN abholen zu lassen.

8.4

Der Kunde hat das Leasingfahrzeug und alle sonstigen von FINN überlassenen Dokumente und Gegenstände zum Ablauf der Leasingvertragslaufzeit in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie erhalten hat.

8.5

Gibt der Kunde das Leasingfahrzeug nicht fristgerecht am vereinbarten Rückgabeort ab, stellt FINN dem Kunden etwaige aufgrund der verspäteten Rückgabe entstandene Kosten in Rechnung.

8.5

Die Erstattung oder Verrechnung nicht genutzter Kilometer des vereinbarten Kilometerpakets ist ausgeschlossen.

9. Mängel und Schäden bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs

9.1

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich das Leasingfahrzeug bei Rückgabe in einem einwandfreien, vollständigen (dies betrifft u.a. Vollständigkeit des Zubehörs wie zum Übergabezeitpunkt, Vollständigkeit der Unterlagen, Anzahl der Schlüssel), innen und außen gereinigten sowie der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Zustand befindet.

9.2

Sollte sich das Fahrzeug bei Rückgabe in einem unzureichenden Zustand (z.B. nicht innen und außen gereinigt) befinden, sind die daraus entstehenden Kosten für den Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

9.3

Die Rücknahme des Fahrzeugs wird durch einen sachkundigen Mitarbeiter von FINN durchgeführt. Eventuell entstandene Schäden oder Minderwerte, die die üblichen Gebrauchs- und Verschleißspuren überschreiten, werden von einem unabhängigen Gutachter in einem Zustandsbericht festgehalten. Der Kunde ist zum Ausgleich des daraus resultierenden Minderwerts und der eventuell entstandenen Schäden verpflichtet.

10. Gewährleistung und Reparaturen

10.1

FINN ist nicht Vertragspartei des Leasingvertrags und haftet daher nicht für Sach- oder Rechtsmängel am Leasingfahrzeug oder an sonstigen, nach Maßgabe des Leasingvertrags überlassenen Gegenständen.

10.2

Erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen nach Garantie- oder Unfallschäden am Leasingfahrzeug werden ausschließlich durch FINN oder einen von FINN beauftragten Fachbetrieb vorgenommen.

Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B. Service, Hauptuntersuchung), Reifenwechseln oder Garantieschäden nennt FINN dem Kunden einen Fachbetrieb in seiner Nähe und wird die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen, damit der Fachbetrieb nach Terminvereinbarung mit dem Kunden die notwendigen Arbeiten durchführen kann. Der Kunde ist in einem zumutbaren Maße zur Mitwirkung und Unterstützung verpflichtet, damit die erforderlichen Arbeiten umgehend durchgeführt werden können. Der Kunde hat bei den genannten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Garantiefällen keinen Anspruch auf Ersatzmobilität durch FINN. Bei Garantiefällen obliegt es der  Herstellerwerkstatt, in Abhängigkeit der Verfügbarkeit, dem Kunden ein  Ersatzfahrzeug anzubieten.

Unfallschäden werden ebenso ausschließlich durch FINN oder einem von FINN beauftragten Fachbetrieb vorgenommen. Herbei stellt FINN oder ein von FINN beauftragter Dienstleister die Mobilität des Kunden durch Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges sicher. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass das Ersatzfahrzeug einer niedrigeren Fahrzeugklasse angehören kann. Nach Abschluss der Arbeiten wird dem Kunden das Leasingfahrzeug im Austausch mit dem Ersatzfahrzeug wieder zur Verfügung gestellt.

Sofern der Kunde die Ersatzmobilität einer Werkstatt oder eines anderen Dritten in Anspruch nimmt, unterliegt die Nutzung des Ersatzfahrzeugs deren Bedingungen. Hierbei kann der Kunde aufgefordert werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werkstatt, einen Nutzungsvertrag oder ein Übergabeprotokoll zuzustimmen. 

10.3

Die erforderlichen Kosten für Reparaturen (einschließlich Kosten für die Stellung eines Ersatzfahrzeugs), die nicht auf Verschleiß oder einen von FINN zu vertretenden Sachmangel zurückzuführen sind, trägt der Kunde. Der Kunde kann hierbei nach Leistung der vereinbarten Selbstbeteiligung ein ihm nach Ziffer 2.5 zustehenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

11. Haftung von FINN

11.1

FINN haftet, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet FINN nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragsziels erforderlich sind oder die eine Durchführung des Vertrages erst ermöglichen.

11.2

Bei vorübergehenden Leistungshindernissen, die FINN nicht zu vertreten hat („höhere Gewalt“, insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Sabotage, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) ist FINN für die Dauer des Vorliegens des Hindernisses von der Pflicht zur Leistung befreit. In diesen Fällen entfällt auch die Pflicht des Kunden, eine etwaige Gegenleistung zu erbringen. Kann FINN die Leistung nicht innerhalb von sechs Wochen erbringen, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

11.3

Für im Leasingfahrzeug vergessene Sachen des Kunden übernimmt FINN keine Haftung; das gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von FINN oder ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Haftung des Kunden

12.1

Der Kunde haftet grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

12.2

Der Kunde haftet unbeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Kunde stellt FINN von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen aufgrund derartiger Verstöße gegenüber FINN erheben (z.B. weil das Leasingfahrzeug auf FINN zugelassen ist). Zum Ausgleich für den Bearbeitungsaufwand von Anfragen, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Laufzeit des Leasingvertrags mit dem Leasingfahrzeug begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an FINN richten, zahlt der Kunde eine Aufwandspauschale von 4,90 EUR exkl. MwSt. an FINN. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass FINN tatsächlich ein geringerer Aufwand entstanden ist.

12.3

Der Kunde sorgt bei Benutzung mautpflichtiger Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr. Der Kunde stellt FINN von sämtlichen Mautgebühren frei, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen.

12.4

Der Kunde stellt sicher und haftet dafür, dass Dritte, denen er das Leasingfahrzeug zur Verfügung stellt, dieses nur im Einklang mit und unter Beachtung der in diesen AGB und in dem Leasingvertrag festgehaltenen Regelungen, Pflichten und Einschränkungen nutzen.

13. Schadensfall

13.1

FINN koordiniert die Abwicklung von Schadensfällen. Im Fall eines Unfalls, Diebstahls, Brandes, Wildzusammenstoßes oder sonstigen Schadens am Leasingfahrzeug (nachfolgend gemeinsam „Schadensfall“) sind der Kunde und, soweit das Fahrzeug nicht von ihm gefahren wurde, der Fahrer des Fahrzeugs verpflichtet, den Schadensfall FINN gegenüber unverzüglich anzuzeigen. FINN stellt hierfür eine Schadenshotline bereit, die rund um die Uhr besetzt ist. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe Unfallschäden aufweisen (siehe 9.3), die nicht unverzüglich gemeldet wurden, ist der Kunde zum vollumfänglichen Ausgleich des daraus resultierenden Minderwerts und der eventuell entstandenen Schäden verpflichtet; eine Begrenzung durch die vereinbarte Selbstbeteiligung (2.4) entfällt.

13.2

Der Kunde und, soweit das Leasingfahrzeug nicht von ihm gefahren wurde, der Fahrer des Leasingfahrzeugs sind im Schadensfall verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.

13.3

Der Kunde und, soweit das Leasingfahrzeug nicht von ihm gefahren wurde, der Fahrer des Leasingfahrzeugs haben im Schadensfall alles Zumutbare zu tun, was zur Aufklärung des Schadensfalls und des Umfangs der Versicherungsleistungspflicht erforderlich ist, sowie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten ein:

  1. Der Fahrer des Leasingfahrzeugs darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und/oder die gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten.
  2. Der Kunde und der Fahrer des Leasingfahrzeugs dürfen kein Schuldanerkenntnis abgeben.
  3. Der Kunde und der Fahrer des Leasingfahrzeugs müssen etwaige Nachfragen von FINN zu den Umständen des Schadensfalls und zum Umfang des Schadens wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  4. Der Kunde und der Fahrer des Leasingfahrzeugs müssen FINN alle angeforderten Nachweise vorlegen, soweit die Beschaffung der Nachweise zumutbar ist.
  5. Der Kunde und der Fahrer des Leasingfahrzeugs müssen die für die Aufklärung und/oder Minderung des Schadens erforderlichen Weisungen von FINN befolgen, soweit diese zumutbar sind.
  6. Der Kunde und der Fahrer des Leasingfahrzeugs müssen es FINN und von FINN beauftragten Dienstleistern sowie der jeweiligen Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung (vgl. Ziffer 2.5) ermöglichen, Untersuchungen zu den Umständen des Schadensfalles vorzunehmen, soweit dies zumutbar ist.


13.4

Verletzt der Kunde bzw. Fahrer des Leasingfahrzeugs vorsätzlich eine der in den Ziffern 13.1 bis 13.3 geregelten Pflichten hat der Kunde bzw. Fahrer des Leasingfahrzeugs entsprechend den Grundsätzen der Versicherungsbedingungen keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Kunde bzw. Fahrer des Leasingfahrzeugs die vorgenannten Pflichten grob fahrlässig, ist FINN berechtigt, entsprechend den Grundsätzen der Versicherungsbedingungen die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Soweit der Kunde bzw. Fahrer des Leasingfahrzeugs nachweist, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz jedoch bestehen.  

13.5

Abweichend von Ziffer 13.4 bleibt der Versicherungsschutz bestehen, soweit der Kunde bzw. Fahrer des Leasingfahrzeugs nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bzw. Fahrer des Leasingfahrzeugs die Pflicht arglistig verletzt hat.

13.6

Die Reparatur der durch Schadensfälle am Leasingfahrzeug verursachten Schäden erfolgt durch FINN oder einem von FINN beauftragten Fachbetrieb nach Maßgabe von Ziffer 10.2. Die versicherungstechnische Abwicklung erfolgt ausschließlich durch FINN.

14. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Übertragung

14.1

Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von FINN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich, soweit es sich nicht um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt

14.2

FINN ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner oder sämtlicher Leistungen aus dem Dienstleistungsvertrag zu beauftragen.

14.3

FINN ist berechtigt, ihre Zahlungsansprüche und sonstigen Forderungen gegen den Kunden einzeln oder in ihrer Gesamtheit an einen Dritten abzutreten und dem Dritten die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Soweit Zahlungsansprüche gegen den Kunden an einen Dritten abgetreten werden, kann FINN von dem Kunden verlangen, hierauf gerichtete Zahlungen ausschließlich an den Dritten zu leisten und dem Dritten zur Einziehung der Zahlungen ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Ziffer 6.2 findet entsprechende Anwendung.

14.4

FINN hat das Recht, die Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden in ihrer Gesamtheit auf einen anderen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dritten bestehen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten widerspricht, soweit FINN in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

15. Nebenpflichten

15.1

Liegen FINN konkrete Anhaltspunkte für einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs, insbesondere Beschädigungen, vor, hat der Kunde FINN auf Aufforderung zu ermöglichen, das überlassene Leasingfahrzeug zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Hierzu teilt der Kunde auf Anforderung den Standort des Leasingfahrzeugs mit.

15.2

Liegen FINN konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das Fahrzeug entgegen der Bestimmungen in Ziffer 4 dieser AGB von nichtberechtigten Personen genutzt wird oder ist dies zur Aufklärung von Verkehrsverstößen, insbesondere Verstößen im Sinne von Ziffer 12.3 dieser AGB erforderlich, hat der Kunde FINN auf Aufforderung Auskunft darüber geben, wer das Leasingfahrzeug zu welchem Zeitpunkt geführt hat.

15.3

Der Kunde muss eine Änderung seiner Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung), eine wesentliche Verschlechterung seiner Einkommensverhältnisse oder ähnliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die geeignet ist, die Erbringung der Leistungspflichten des Kunden ernsthaft zu gefährden, gegenüber FINN unverzüglich anzeigen.

15.4

Falls eine Zwangsvollstreckung in das Fahrzeug droht oder erfolgt, hat der Kunde FINN unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

16. Beendigung; Kündigung

16.1

Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags durch FINN entspricht der Laufzeit des Leasingvertrags und verlängert sich entsprechend mit einer Verlängerung des Leasingvertrags. Bei Beendigung des Leasingvertrages endet auch der Dienstleistungsvertrag.

16.2

Die Parteien sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund, der FINN zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde bei Vertragsabschluss in einem wesentlichen Punkt unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat;
  2. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden derart verschlechtern oder zu verschlechtern drohen, dass ein Vertragsabschluss nicht erfolgt wäre;
  3. der Kunde oder der zur Führung des Fahrzeugs Berechtigte das Leasingfahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten überlässt; oder
  4. der Kunde die nach Eintritt eines Versicherungsfalls zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistet.
  5. für FINN die Fortsetzung aufgrund der vom Kunden zu vertretenden Schäden unzumutbar ist; dies gilt insbesondere bei kumulierten Schäden in Höhe von 5.000,00 EUR.

17. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

17.1

FINN verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, der zur Führung des Leasingfahrzeugs Berechtigten sowie sonstiger Personen im Einklang mit ihrer Datenschutzerklärung, die hier abgerufen werden kann /datenschutz.

17.2

Der Kunde ist verpflichtet und stellt sicher, dass die zur Führung des Leasingfahrzeugs Berechtigten auf die Datenschutzerklärung von FINN hingewiesen werden und ihren Inhalt zur Kenntnis nehmen können.

18. Fundsachen

Soweit nach Rückgabe des Leasingfahrzeugs Gegenstände im Leasingfahrzeug von FINN gefunden werden, benachrichtigt FINN den Kunden unter den vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten. Gegenstände, die persönliche Daten oder Finanzdaten enthalten, werden nach 28 Tagen vernichtet. Sonstige Gegenstände werden nach 6 Monaten entsorgt.

19. Widerrufsrecht

Kunden, die Waren oder Dienstleistungen von FINN zu Zwecken erwerben, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, (Verbraucher) steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.

19.1 Widerrufsrecht (Waren)

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FINN GmbH, Prinzregentenplatz 9, 81675 München, Telefon: +49 (0) 89 143770064, E-Mail: support@finn.auto) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

19.2 Widerrufsrecht (Dienstleistung)

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FINN GmbH, Prinzregentenplatz 9, 81675 München, Telefon: +49 (0) 89 143770064, E-Mail: support@finn.auto) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

19.3 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An FINN GmbH, Prinzregentenplatz 9, 81675 München, E-Mail: support@finn.auto)
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
    (*) Unzutreffendes streichen.

19.4 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB);
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB);
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB)
  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

20. Untervermietung

Dem Kunden ist es untersagt das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke an Dritte zu vermieten. Der Versicherungsschutz erlischt in diesem Fall und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

21. Sonstiges

21.1

FINN ist berechtigt, diese AGB während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags mit Wirkung für die Zukunft unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu ändern oder anzupassen. FINN wird dem Kunden die geänderten AGB vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird FINN dem Kunden eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, kein Widerspruch des Kunden, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. FINN wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

21.2

Sonstige Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Eine dieses Schriftformerfordernis ändernde oder aufhebende Vereinbarung bedarf ebenfalls der Schriftform.

21.3

Auf die Vertragsbeziehung zwischen FINN und dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung oder deren Entstehung ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist.

21.4

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist FINN nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

21.5

Das Bonusprogramm FINN für Freunde ist für Sie und die Menschen gedacht, die Ihnen am Herzen liegen. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Link nicht auf Gutscheinportalen öffentlich zu teilen. Für Abos, die aus einem öffentlich geteilten Link entstehen, können wir Ihnen keinen Empfehlungsbonus überweisen.