Die Leasinglaufzeit ist fast vorbei – doch was passiert eigentlich bei der Rückgabe deines Fahrzeugs? Keine Sorge: Mit ein bisschen Vorbereitung läuft alles reibungslos. Hier erfährst du, worauf du achten solltest, wie die Rückgabe abläuft und wie du unnötige Kosten vermeidest.
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21.01.2026

Damit bei der Rückgabe deines Leasingfahrzeugs alles rund läuft, solltest du ein paar wichtige Punkte im Blick behalten.
Was du beachten musst, wenn du dein Leasingauto vorzeitig abgeben möchtest, erfährst du in unserem Ratgeber-Beitrag “Leasing vorzeitig beenden“. Darin zeigen wir dir, welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten auf dich zukommen können.
Dein Leasingvertrag läuft bald aus und du fragst dich, wie die Rückgabe genau abläuft? Mit der richtigen Vorbereitung behältst du den Überblick, vermeidest unnötige Kosten und sorgst dafür, dass alles glatt über die Bühne geht. Vom Termin bis zum Rückgabeprotokoll erfährst du hier, worauf es wirklich ankommt.
Kurz vor Vertragsende wird dein Leasingfahrzeug offiziell begutachtet, meist gemeinsam mit dem Händler oder durch eine unabhängige Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA. Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs überprüft. Alle wichtigen Unterlagen wie Servicehefte, Untersuchungsnachweise und die Zulassungsbescheinigung Teil I sollten griffbereit sein.
Kleine Kratzer, Steinschläge oder leichte Gebrauchsspuren sind in der Regel kein Problem. Anders sieht es bei größeren Schäden aus, die über die normale Abnutzung hinausgehen. In solchen Fällen verlangt der Leasinggeber meist nicht die Reparaturkosten, sondern einen sogenannten Minderwert.
Das bedeutet: Du zahlst nicht dafür, dass der Schaden repariert wird, sondern dafür, dass der Wert des Fahrzeugs durch den Schaden gesunken ist. Zur fairen Bewertung ziehen viele Anbieter einen Schadenkatalog heran. Darin ist klar geregelt, welche Gebrauchsspuren akzeptiert werden und welche als wertmindernde Schäden gelten. So bleibt die Rückgabe für beide Seiten nachvollziehbar.
Am Ende der Begutachtung wird alles schriftlich festgehalten: der Fahrzeugzustand, eventuelle Schäden und mögliche Nachzahlungen. Lies das Protokoll sorgfältig durch, bevor du unterschreibst, und kläre Unklarheiten am besten direkt. Beim Kilometerleasing wird außerdem die gefahrene Strecke mit der vereinbarten Laufleistung verglichen. Je nach Ergebnis kann es zu einer Nach- oder Rückzahlung kommen.
Bei der Rückgabe deines Leasingfahrzeugs kommt es vor allem auf zwei Dinge an: den Zustand des Autos und deine Vorbereitung.
Laut Gesetz (§ 538 BGB) haftest du nicht für Schäden, die durch normale Nutzung entstanden sind, für darüber hinausgehende Mängel aber schon.
Mit einer guten Vorbereitung sparst du dir Diskussionen bei der Rückgabe und im besten Fall auch Geld.
Ob ein kleiner Mangel bei der Rückgabe noch als normale Abnutzung und Gebrauchsspur gilt oder bereits als kostenpflichtiger Schaden eingestuft wird, hängt von bestimmten Kriterien ab. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen vertragsgemäßem Gebrauch und übermäßiger Abnutzung.
Als Gebrauchsspuren gelten zum Beispiel:
Schäden hingegen sind:
Ein guter Anhaltspunkt ist der sogenannte Schadenkatalog, den viele Leasinggesellschaften zur Verfügung stellen. Darin ist genau festgelegt, was noch akzeptiert wird und was nicht. Frag am besten direkt bei deinem Anbieter nach, ob du diesen Katalog vorab einsehen kannst.
Bei der Rückgabe deines Leasingfahrzeugs können zusätzliche Kosten entstehen – vor allem dann, wenn das Auto nicht im vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Zwei Hauptgründe dafür sind Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, und eine Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung.
Wann du mit Kosten rechnen musst:
Wie hoch die durchschnittlichen Kosten bei der Leasing-Rückgabe ausfallen, hängt von der jeweiligen Situation ab. In vielen Fällen liegt die Nachzahlung zwischen 300 und 1.500 Euro.
Beispiele:
Die genauen Beträge hängen vom Fahrzeug, dem Leasingvertrag und dem Zustand des Autos ab.
Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko für hohe Nachzahlungen deutlich senken. Diese Tipps helfen dir, unnötige Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden:
Beim Kilometerleasing ist die vereinbarte Kilometeranzahl die zentrale Grundlage für die Abrechnung am Vertragsende. Bei der Rückgabe wird geprüft, ob du innerhalb des vereinbarten Rahmens geblieben bist oder darüber bzw. darunter liegst.
Hast du mehr gefahren als vereinbart, zahlst du für jeden zusätzlichen Kilometer einen festen Betrag. Liegt dein tatsächlicher Kilometerstand unter der vereinbarten Grenze, können dir sogenannte Minderkilometer erstattet werden. Umgekehrt musst du bei Mehrkilometern mit zusätzlichen Kosten rechnen, abhängig vom Fahrzeug und den Konditionen im Leasingvertrag.
Entscheidend ist deshalb schon bei Vertragsbeginn eine realistische Einschätzung der jährlichen Fahrleistung. So lässt sich das Kilometerleasing flexibel und planbar gestalten.
Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs im Rahmen eines Restwertleasings spielt nicht nur der Zustand des Autos eine Rolle, sondern vor allem sein tatsächlicher Marktwert. Dieser wird mit dem vertraglich vereinbarten Restwert verglichen.
Liegt der ermittelte Marktwert am Ende unter dem kalkulierten Restwert, musst du die Differenz in der Regel ausgleichen – unabhängig davon, ob du für den Wertverlust verantwortlich bist. Gründe dafür können ein höherer Verschleiß, ein Unfall mit dem Leasingauto oder auch ein gesunkener Marktwert sein. Wird der Restwert hingegen erreicht oder übertroffen, entstehen dir keine Zusatzkosten.
Wichtig ist deshalb, das Risiko realistisch einzuschätzen und Modell sowie Laufzeit sorgfältig zu wählen. Schließlich liegt ein Teil des wirtschaftlichen Risikos beim Restwertleasing bei dir.

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