Das Andienungsrecht ist eine Klausel in Leasingverträgen, die oft für Verwirrung sorgt und bei vielen Leasingnehmer:innen Unsicherheit auslöst. Was genau verbirgt sich hinter dem Andienungsrecht und welche Auswirkungen hat es für dich als Leasingnehmer:in?
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21.01.2026

Das Andienungsrecht gibt dem Leasinggeber das Recht, dem oder der Leasingnehmer:in das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit zum Kauf anzubieten. Der angebotene Kaufpreis zum Laufzeitende entspricht dabei dem im Vertrag festgelegten Restwert, der bereits bei Vertragsabschluss kalkuliert wurde. Diese Klausel kommt vor allem beim Restwertleasing und Teilamortisationsverträgen zum Einsatz.
Im Gegensatz zu einer Kaufoption, bei der du selbst die Wahl hast, ob du das Fahrzeug kaufst oder nicht, verpflichtet dich das Andienungsrecht in der Regel zum Kauf. Wenn der Leasinggeber vom Andienungsrecht Gebrauch macht, musst du das Fahrzeug zum vereinbarten Preis kaufen. Dabei ist dann irrelevant, ob der tatsächliche Marktwert des Autos zu diesem Zeitpunkt höher oder niedriger ist.
Das Andienungsrecht beim Leasing ist also das einseitig verbindliche Recht des Leasinggebers, das den/die Leasingnehmer:in zum Kauf des Fahrzeugs nach Laufzeitende verpflichtet.
Für den/die Leasingnehmer:in ist das Andienungsrecht in den meisten Fällen nachteilig. Das liegt daran, dass der Leasinggeber sein Recht strategisch dann ausübt, wenn der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit unter dem vertraglich vereinbarten Restwert liegt. In diesem Fall müsstest du das Fahrzeug zu einem überhöhten Preis kaufen und würdest somit mehr bezahlen, als das Auto tatsächlich noch wert ist.
Liegt der Marktwert hingegen über dem kalkulierten Restwert, wird der Leasinggeber von seinem Andienungsrecht eher keinen Gebrauch machen. Stattdessen wird das Fahrzeug oft auf dem freien Markt verkauft, um einen höheren Gewinn zu erzielen. Du als Leasingnehmer:in profitierst also in keinem Fall von einer positiven Wertentwicklung des Fahrzeugs.
Es gibt in der Praxis jedoch auch das sogenannte risikolose Andienungsrecht. Bei dieser Variante hast du als Leasingnehmer:in die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu erwerben. Diese Variante ist für dich als Leasingnehmer:in oft deutlich vorteilhafter, da du nicht zum Kauf gezwungen werden kannst und selbst entscheiden darfst, ob du das Fahrzeug übernehmen möchtest.
Du findest das risikolose Andienungsrecht vor allem beim Kilometerleasing, oft unter dem Begriff Kaufoption. Hier darfst du das Auto zum vereinbarten Preis übernehmen, bist dazu aber nicht gezwungen. Besonders im Privatleasing ist diese Regelung verbreitet, während im gewerblichen Restwertleasing meist die strenge Kaufpflicht gilt.
Das Andienungsrecht funktioniert so, dass der Leasinggeber am Ende der Leasinglaufzeit verlangen kann, dass der/die Leasingnehmer:in das Leasingfahrzeug kauft. Übt der Leasinggeber dieses Recht aus, ist der/die Leasingnehmer:in zum Kauf verpflichtet.
Betrachten wir daher nochmal die Rollen von Leasinggeber und -nehmer:in im Detail.
Der Leasinggeber sichert sich mit dem Andienungsrecht effektiv gegen das Restwertrisiko ab.
Fällt der Marktwert des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit geringer aus als ursprünglich erwartet, kann der Leasinggeber das Fahrzeug zum vertraglich vorher vereinbarten, höheren Restwert an den/die Leasingnehmer:in verkaufen. So sichert sich der Leasinggeber seinen kalkulierten Ertrag.
Ist der Marktwert hingegen höher als der Restwert, wird der Leasinggeber das Fahrzeug eher nicht an den/die Leasginehmer:in verkaufen. Dann versucht er auf dem freien Markt einen höheren Gewinn zu erzielen.
Das Andienungsrecht ist für den Leasinggeber also eine reine Option, die er flexibel zu seinen Gunsten nutzen kann. Es bietet ihm die Sicherheit, dass sich das Leasingfahrzeug nach der Vertragslaufzeit in jedem Fall gerechnet bzw. amortisiert hat.
Als Leasingnehmer:in trägst du beim klassischen Andienungsrecht das volle Restwertrisiko. Du bist verpflichtet, das Fahrzeug zu kaufen, wenn der Leasinggeber es verlangt. Das gilt auch wenn der vereinbarte Preis über dem aktuellen Marktwert liegt.
Du hast jedoch keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu kaufen, wenn der Leasinggeber es dir nicht anbietet.
Das Andienungsrecht ist nicht in allen Leasingverträgen enthalten. Es kommt typischerweise in bestimmten Leasingarten vor (wie beim Restwertleasing), während es bei anderen Vertragsformen keine Rolle spielt (wie beim Kilometerleasing).
Beim Kilometerleasing ist das Andienungsrecht eher unüblich und kommt nur selten vor. Hier steht die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung im Vordergrund der Vertragsgestaltung.
Nur in seltenen Ausnahmefällen, beispielsweise bei extremer Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung oder bei erheblichen Schäden am Fahrzeug, könnte eine solche Klausel theoretisch greifen.
Der Bundesgerichtshof hat jedoch in einer Rechtsprechung entschieden, dass Kilometerleasingverträge in der Regel weder eine Erwerbspflicht noch ein Andienungsrecht des Leasinggebers vorgesehen.
Das Andienungsrecht ist ein typisches und charakteristisches Merkmal des Restwertleasings. Hier wird zu Vertragsbeginn ein kalkulierter Restwert des Fahrzeugs festgelegt, der als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Leasingraten dient.
Das Restwertleasing mit Andienungsrecht birgt für den/die Leasingnehmer:in das größte finanzielle Risiko, da er für einen eventuellen Wertverlust des Fahrzeugs haftet und das Fahrzeug zum vereinbarten Preis übernehmen muss.
Bei der Vollamortisation werden die gesamten Anschaffungskosten des Fahrzeugs über die Leasingraten vollständig abgedeckt. Der/die Leasingnehmer:in begleicht also bereits während der Laufzeit den kompletten Fahrzeugwert. Daher ist ein Andienungsrecht hier nicht notwendig und wird auch nicht vereinbart. Am Ende der Laufzeit hat sich das Fahrzeug vollständig amortisiert.
Das Andienungsrecht ist charakteristisch und typisch für das Teilamortisationsleasing, da die Leasingraten bei dieser Vertragsform nur einen Teil der Fahrzeugkosten decken. Am Ende der Laufzeit verbleibt ein Restwert und der Leasinggeber sichert sich über das Andienungsrecht ab, den restlichen Wert des Fahrzeugs zu realisieren. Der/die Leasingnehmer:in zahlt also mit seinen monatlichen Raten lediglich einen Teil der Anschaffungs- und Investitionskosten.
Wenn du einen Leasingvertrag mit Andienungsrecht in Erwägung ziehst, solltest du darauf achten:

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