Beim Leasen eines Fahrzeugs stoßen viele auf die Frage: Wie sieht es eigentlich mit der Kfz-Steuer beim Leasing aus? Diese Frage ist berechtigt, denn die finanziellen Aspekte eines Leasingvertrags sind entscheidend für die Budgetplanung. Es ist wichtig zu verstehen, dass beim Leasing nicht nur die monatliche Leasingrate, sondern auch andere Kosten, wie die Kfz-Steuer, zu beachten sind.
Die Kfz-Steuer ist Pflicht für jede:n Fahrzeughalter:in in Deutschland und ist im Kraftfahrtsteuergesetz geregelt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug geleast, finanziert oder vollständig bezahlt ist. Doch wer trägt diese Kosten beim Leasing – du oder die Leasinggesellschaft? Und wie werden diese Kosten abgerechnet?
Die schnelle Antwort auf die Frage, ob man beim Leasing die Kfz-Steuer bezahlen muss lautet: Ja, als Leasingnehmer:in übernimmst du die Kfz-Steuer für das geleaste Fahrzeug. Unabhängig von der Art des Leasings – ob Privatleasing oder Gewerbeleasing – liegt die Zuständigkeit für die Zahlung der Kfz-Steuer stets bei dir.
Die Höhe der Steuer basiert auf den folgenden Faktoren:
Da diese Kosten direkt mit dem Fahrzeug verbunden sind und nicht vom Finanzierungsmodell abhängen, musst du dich als Halter:in des Fahrzeugs um deren Bezahlung kümmern.
Einige Leasinggeber:innen bieten allerdings Verträge an, in denen Serviceleistungen wie Wartung, Inspektionen und sogar die Kfz-Steuer enthalten sind. Diese werden oft als Full-Service-Leasing bezeichnet.
Du möchtest dich noch einmal informieren, was genau Leasing eigentlich ist? Dann lies dir unseren Artikel dazu durch und erfahre mehr über die Bedingungen, Vor- aber auch Nachteile dieser Option.
Oder wie wär's mit einem Auto Abo? Dann lies doch bei Auto Abo vs. Leasing genauer rein.
Die Berechnung der Kfz-Steuer beim Leasing hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel Antriebsart, Hubraum, CO₂-Emissionen und das Datum der Erstzulassung.
Hier findest du das Berechnungsverfahren der Kfz-Steuer im Überblick:
Zeitpunkt der Erstzulassung | Methode der Steuerermittlung |
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Bis 4. November 2008 | Hubraum + Schadstoffklasse/Abgasnorm |
5. November 2008 - 30. Juni 2009 | Günstigerprüfung |
1. Juli 2009 – 30. Dezember 2020 |
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Seit 1. Januar 2021 |
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Weitere wichtige Anmerkungen zur Höhe der Kfz-Steuer deines Fahrzeugs:
Es ist deine Verantwortung, dich über die Höhe der Steuer zu informieren und diese pünktlich zu zahlen. Einige Leasinggeber:innen bieten allerdings an, die Abwicklung der Kfz-Steuer als Teil ihres Servicepakets zu übernehmen. In diesem Fall wird die Kfz-Steuer direkt von deinem Leasinggeber:in an das Hauptzollamt entrichtet.
Der wesentliche Unterschied bei der Kfz-Steuer zwischen Privatleasing und Dienstwagenleasing liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit.
Gewerbetreibende oder Freiberufler:innen haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeugkosten inklusive der Kfz-Steuer als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Private Leasingnehmer:innen haben diese Option nicht.
Für Privatpersonen bleibt die geleistete Kfz-Steuer eine nicht absetzbare Ausgabe, die nur indirekt durch die sogenannte Entfernungspauschale bei beruflichen Fahrten gemindert werden kann.
Beim Leasing eines E-Autos ergeben sich hinsichtlich der Kfz-Steuer besondere Regelungen, die du kennen solltest. Die Bundesregierung fördert nämlich aktiv die Nutzung von emissionsarmen Fahrzeugen, wozu auch E-Autos zählen.
Die Kfz-Steuer für E-Autos berechnet sich primär nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und nicht nach Hubraum oder CO₂-Emissionen, wie es bei konventionellen Verbrennungsfahrzeugen der Fall ist.
Für E-Autos gilt eine komplette Befreiung von der Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum der Erstzulassung. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die bis Ende des Jahres 2030 neu zugelassen werden. Diese Regelung wurde mit dem Ziel eingeführt, den Kauf und das Leasing von Elektroautos attraktiver zu machen und somit die Umstellung auf eine umweltfreundlichere Mobilität zu beschleunigen.
Wichtig ist jedoch, dass nach Ablauf der zehnjährigen Frist wieder eine reguläre Besteuerung einsetzt. Die Höhe richtet sich dann nach dem Gewicht des Fahrzeugs und liegt deutlich unter den Sätzen für Benzin- oder Dieselfahrzeuge.
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Mit Blick auf die Dynamik in der Automobilbranche und die wachsende Bedeutung umweltfreundlicher Mobilität, sind Änderungen und Anpassungen bei der Kfz-Steuer, insbesondere im Leasing-Segment, unumgänglich. Die jüngsten Reformen bei der Kfz-Steuer zielen darauf ab, den Schadstoffausstoß zu reduzieren und nachhaltige Fahrzeugoptionen attraktiver zu gestalten.
Seit dem Jahr 2021 gelten neue Regelungen für die Berechnung der Kfz-Steuer, die besonders auf den CO₂-Ausstoß eines Fahrzeugs abzielen. Die Steuer steigt progressiv mit dem CO₂-Wert des Autos. Dies bedeutet für dich als Leasingnehmer:in, dass Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß teurer in der Haltung werden.
Gerade bei Neufahrzeugen kann dies eine spürbare Erhöhung der monatlichen Belastung bedeuten. Die Berechnung beginnt mit dem sogenannten Sockelbetrag von 2 Euro pro g CO₂/km (ab 95 g).
CO₂-Ausstoß | Steuer pro g CO₂/km (ab 95 g) |
---|---|
über 95 g/km bis zu 115 g/km | 2 Euro |
über 115 g/km bis zu 135 g/km | 2,20 Euro |
über 135 g/km bis zu 155 g/km | 2,50 Euro |
über 155 g/km bis zu 175 g/km | 2,90 Euro |
über 175 g/km bis zu 195 g/km | 3,40 Euro |
über 195 g/km | 4 Euro |
Als Leasingnehmer:in solltest du dich daher genau informieren, welche Fahrzeuge unter die neuen Bestimmungen fallen und wie diese deine monatlichen Kosten beeinflussen können.
Wie du siehst, gestaltet sich die Thematik rund um die Kfz-Steuern recht komplex. Unabhängig davon, ob es um Leasing geht, du als Privatperson oder Gewerbe agierst, liegt die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer meist bei dir selbst.
Einzig bei bestimmten Full-Service-Leasingangeboten, die von einigen Leasingeber:innen angeboten werden, wird die Kfz-Steuer dort inkludiert und ist nicht von dir zu entrichten. Die Festsetzung der Kfz-Steuer erfolgt anhand diverser Kriterien wie der Antriebsart, dem Hubraum sowie den CO₂-Emissionen.
Mit der Einführung der neuen Regelungen im Jahr 2021 wurde der Fokus auf eine CO₂-orientierte Besteuerung nochmals verstärkt, um weiter Anreize für schadstoffarme Fahrzeuge zu schaffen.
In den meisten Fällen zahlen die Leasingnehmer:innen die Kfz-Steuer beim Leasing. Dies bedeutet, dass du zusätzlich zu den monatlichen Leasingraten auch die jährliche Steuer an das zuständige Finanzamt entrichten musst. Einige Leasinggeber:innen bieten jedoch Verträge an, bei denen sie die Übernahme der Kfz-Steuer als Serviceleistung inkludieren.
Für Gewerbetreibende bietet das Kfz-Leasing steuerliche Vorteile. Die monatlichen Leasingraten sowie die Kfz-Steuer können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was zu einer Reduktion der steuerlichen Belastung führt. Privatpersonen haben diese Möglichkeit nicht: für sie stellt die Kfz-Steuer eine private Ausgabe dar. Unabhängig vom Nutzungskontext unterstützen aktuelle steuerliche Regelungen insbesondere Elektroautos durch reduzierte oder entfallende Kfz-Steuern, um den Übergang zur Elektromobilität attraktiver zu machen.
Beim Leasing werden monatlichen Leasingraten über einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Zusätzlich bist du in den meisten Fällen für die Entrichtung der jährlich anfallenden Kfz-Steuer verantwortlich. Darüber hinaus fallen Kosten für Versicherungen an – mindestens eine Vollkaskoversicherung ist Pflicht und oft wird empfohlen, eine GAP-Versicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken beim Unfall mit dem Leasingfahrzeug zu minimieren. Wartungs-, Reparatur- und Inspektionskosten gehören ebenfalls zu den regelmäßigen Ausgaben während der Laufzeit des Leasingvertrages, es sei denn, du entscheidest dich für ein Full-Service-Leasing-Paket, welches diese Komponenten abdeckt.
Der Besitz eines Autos ist mit einigen Nebenkosten verbunden. Oft ist die Kfz-Steuer eine unbekannte Konstante. Die gute Nachricht: Du kannst die Kfz-Steuer ganz einfach selbst berechnen.
Du hast ein Leasingfahrzeug und fragst dich, ob du steuerlich profitieren kannst? Hier findest du alle Infos!
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