E-Auto Förderung 2026: Das ist der Stand

Die Bundesregierung hat die Weichen für die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland neu gestellt. Nach dem Ende des Umweltbonus Ende 2023 gibt es jetzt einen neuen Entwurf für eine sozial gestaffelte Kaufprämie für E-Autos ab dem 1. Janaur 2026. 


Sie richtet sich an Privatpersonen, die ein E-Auto kaufen, finanzieren oder für mindestens 36 Monate leasen. In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zur neuen E-Auto Förderung 2026 für dich zusammen.

Lesedauer

4 min

Datum

22.01.2026

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E-Auto Förderung 2026: Das ist der Stand

Kurz & knapp: Wie sieht die neue Förderung aus?

Die wichtigsten Eckpunkte zur E-Auto Förderung im Überblick:

  • Start: rückwirkend ab 1. Januar 2026 (Datum der Erstzulassung ist ausschlaggebend)
  • Förderhöhe: zwischen 1.500 und 6.000 Euro – je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Anzahl der Kinder
  • Basisprämie: 3.000 Euro für reine E-Autos, 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
  • Kinderbonus: 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt)
  • Einkommensgrenze: für Haushalte mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (bzw. bis zu 90.000 Euro bei zwei Kindern unter 18 Jahren)
  • Förderfähige Fahrzeuge: Neuwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder Plug-in-Hybride. Letztere nur, wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch fahren.
  • Keine Preisobergrenze: Es gibt keine Obergrenze beim Listenpreis des Fahrzeugs.
  • Antragstellung: online über ein Portal des Bundesumweltministeriums ab Mai 2026 Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung
  • Auszahlung: Die Prämie wird nicht vom Kaufpreis abgezogen, sondern nach erfolgreicher Prüfung von der zuständigen Behörde ausgezahlt.


E-Auto Förderung bis 2025 – Ein kurzer Rückblick


Der sogenannte Umweltbonus wurde 2016 eingeführt und förderte den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Bis Ende 2023 erhielten Neuwagen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis maximal 6.750 Euro Förderung – davon 4.500 Euro vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Für Fahrzeuge zwischen 40.000 und 65.000 Euro lag die Förderung bei maximal 4.500 Euro. 


Die Förderung für Plug-in-Hybride war bereits zum 1. Januar 2023 komplett entfallen. Am 16. Dezember 2023 beschloss die Bundesregierung überraschend, die gesamte Förderung – auch für E-Autos – vorzeitig zu beenden. Seit dem 18. Dezember 2023 konnten keine neuen Anträge mehr gestellt werden. 


Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Bundeshaushalt in Frage stellte und zu Einsparungen zwang. Die neue Förderung ab 2026 knüpft hier an, jedoch mit einem veränderten, sozial gestaffelten Fokus.

Wie hoch fällt der Förderungsbetrag für E-Autos aus?

Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1.500 und 6.000 Euro Förderung. So setzt sich die Förderung zusammen:

  • Basisprämie nach Fahrzeugtyp: Für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beträgt die Grundförderung 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender (REEV) 1.500 Euro.
  • Kinderbonus: Für die ersten beiden Kinder im Haushalt erhöht sich der Zuschuss um jeweils 500 Euro – also maximal 1.000 Euro zusätzlich. Weitere Kinder werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
  • Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 60.000 Euro erhalten 1.000 Euro extra, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro – also bis zu 2.000 Euro zusätzlich.
  • Maximale Förderung: Der Höchstsatz der Förderung beträgt bis zu 6.000 Euro für BEVs und bis zu 4.500 Euro für PHEV und REEV.
  • Leasing: Neben dem Kauf werden auch elektrische Leasingautos gefördert. Das Neufahrzeug muss dabei aber auf den/die Leasingnehmer:in zugelassen sein, der/die den Antrag auf Förderung stellt.
  • Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate ab Erstzulassung gehalten werden.


Hier siehst du die Förderhöhe für rein batterieelektrische Fahrzeuge ab 2026:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder

Haushalt mit 1 Kind

Haushalt mit 2+ Kindern

bis 45.000 €

5.000 €

5.500 €

6.000 €

45.001 € – 60.000 €

4.000 €

4.500 €

5.000 €

60.001 € – 80.000 €

3.000 €

3.500 €

4.000 €

80.001 € – 85.000 €

keine Förderung

3.500 €

4.000 €

85.001 € – 90.000 €

keine Förderung

keine Förderung

4.000 €


Hier siehst du die Förderhöhe für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range-Extender ab 2026.

Zu versteuerndes Jahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder

Haushalt mit 1 Kind

Haushalt mit 2+ Kindern

bis 45.000 €

3.500 €

4.000 €

4.500 €

45.001 € – 60.000 €

2.500 €

3.000 €

3.500 €

60.001 € – 80.000 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

80.001 € – 85.000 €

keine Förderung

2.000 €

2.500 €

85.001 € – 90.000 €

keine Förderung

keine Förderung

2.500 €


Was ist das zu versteuernde Einkommen?


Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen von deinen Gesamteinkünften übrig bleibt und zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird. Es ist nicht mit dem Brutto- oder Nettoeinkommen gleichzusetzen. Du findest diesen Betrag in deinem Steuerbescheid.

Beispiel Förderungsbetrag

Hier findest du noch ein Beispiel, das dir die E-Auto Förderung veranschaulichen soll:


Eine Familie mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.000 € erhält beim Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs insgesamt 4.500 € Förderung.


Diese setzt sich zusammen aus der Basisprämie von 3.000 €, einem Einkommensbonus von 1.000 € (da unter 60.000 €) und dem Kinderbonus von 500 €.

Welche E-Autos werden gefördert?

Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Dazu gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf von E-Autos als auch für das Leasing. Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.


Folgende Fahrzeugtypen sind förderfähig:

  • rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), sprich klassische E-Autos
  • Plug-in-Hybride (PHEV): Diese dürfen entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km aufweisen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben.
  • E-Autos mit Range-Extender

Ab wann gilt die E-Auto-Förderung 2026?

Die neue Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden.

So beantragst du die E-Auto Förderung 2026

Du beantragst die Förderung online über ein Portal des Bundesumweltministeriums. Den Antrag musst du spätestens ein Jahr nach der Zulassung deines Fahrzeugs stellen. 


Folgende Unterlagen benötigst du für den Antrag auf E-Auto Förderung:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt)


Du bist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Um die Förderung zu erhalten, kannst du die Steuererklärungen nachträglich einreichen. 


Für Rentnerinnen und Rentner gilt: Sie können ihr Einkommen auch über eine Rentenbezugsbescheinigung oder eine Selbsterklärung nachweisen. Die genauen Details zur Berechnung werden zeitnah veröffentlicht.

E-Auto Förderung 2026 bei Dienstwagen

Auch bei Dienstwagen gibt es Vorteile für Elektrofahrzeuge. Wer seinen E-Dienstwagen privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Für E-Autos gelten dabei günstigere Regelungen als für Verbrenner:

  • 0,25-Prozent-Regelung für E-Autos: Für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge werden monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt (statt 1 Prozent bei Verbrennern).
  • 0,5-Prozent-Regelung für Plug-in-Hybride: Für Plug-in-Hybride gilt ein Satz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, sofern sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km haben.
  • Höhere Preisgrenze: Die Bruttolistenpreisgrenze für die vergünstigte Besteuerung wurde von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. 
  • Sonderabschreibung für Unternehmen: Unternehmen können 75 Prozent der Anschaffungskosten für reine Elektrofahrzeuge bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. In den Folgejahren sind es jeweils 10, 5, 3 und 2 Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Wichtig: Die Sonderabschreibung steht grundsätzlich nur dem wirtschaftlichen Eigentümer des Fahrzeugs zu. Bei klassischen Leasingverträgen profitiert daher der Leasinggeber. Nur in Sonderfällen, in denen Leasing steuerlich als Anschaffung gilt, kann auch der/die Leasingnehmer:in die Sonderabschreibung nutzen.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert

Der Bundestag hat außerdem die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert:

  • Verlängerung um fünf Jahre: E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit.
  • Maximale Dauer: Die Befreiung gilt für bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2035.
  • Inkrafttreten: Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026.
Ein Mann lehnt an seinem E-Auto während das E-Au

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