Auch im Jahr 2026 stehen wieder große Veränderungen für die Förderung von E-Autos an. Wenn du mit dem Gedanken spielst, ein E-Auto zu fahren oder kaufen, solltest du die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten genau im Blick haben.
Die Bundesregierung hat Ende 2025 beschlossen, ab 2026 wieder eine neue Kaufprämie für Elektroautos einzuführen. Hier erfährst du, welche Förderungen aktuell gelten, was ab 2026 geplant ist und wie du beim E-Auto-Kauf sparen kannst


Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur E-Auto-Förderung aus den letzten Jahren und ab 2026:
E-Auto-Besitzer:innen profitieren weiterhin von steuerlichen Vorteilen, wie der Befreiung von der Elektro-Kfz-Steuer bis 2035 und der Möglichkeit, durch den Verkauf der THG-Quote zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein neues Förderprogramm für Elektroautos beschlossen. Der Koalitionsausschuss einigte sich am 27./28. November 2025 auf die finalen Eckpunkte:
Hinweis: Die genauen Förderrichtlinien werden bis Ende 2025 veröffentlicht. Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, ob in einer zweiten Stufe auch gebrauchte E-Autos gefördert werden können.
Die Bundesregierung hat (Stand: Ende 2025) mehrere neue steuerliche und investive Maßnahmen beschlossen, um den Absatz von Elektrofahrzeugen zu fördern.
Dazu zählen:
Eine degressive Sonderabschreibung (Turboabschreibung) von 75 % im Anschaffungsjahr für betriebliche Elektrofahrzeuge (gilt für Käufe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027). In den Folgejahren sind es 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.
Eine Ausweitung der 0,25 %-Dienstwagenregel auf Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 €.
Eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos bis 2035 (beschlossen am 4. Dezember 2025 durch den Bundestag).
Die Anpassungen der E-Auto-Förderung umfassen sowohl Neuwagenkäufer:innen als auch Interessent:innen für junge Gebrauchtwagen. Von der Bestellung vor Jahresende (2023) bis zur Zulassung und den spezifischen Kriterien für gebrauchte E-Autos – es gilt, alle Details zu kennen.
2016 hatte die Bundesregierung den Umweltbonus gemeinsam mit den Automobilherstellern eingeführt. Der Umweltbonus
Ziel dieses Bonus ist es, den Kauf von umweltschonenden Fahrzeugen attraktiver zu machen und damit einen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu leisten.
Der Umweltbonus wurde Ende 2023 eingestellt. Ab 2026 gibt es jedoch wieder eine neue staatliche Kaufprämie für Privatpersonen.
Hybrid vs. Elektro
Sowohl Hybride als auch E-Autos wurden finanziell gefördert. Doch was ist eigentlich der Unterschied und welcher Antrieb passt besser zu dir – Hybrid oder Elektro?
Um für die E-Auto Förderung infrage zu kommen, mussten einige Kriterien erfüllt sein:
Der Herstelleranteil wurde in der Regel sofort verrechnet, die BAFA-Prämie musste hingegen von dir selbst beim BAFA beantragt werden. Bedeutet, du hast den staatlichen Anteil zunächst an den Händler bezahlt und bei erfolgreicher Genehmigung diesen Anteil zurückbekommen.
Wieso schreiben wir diesen Absatz in der Vergangenheit? Der Grund dafür ist, dass keine neuen Anträge für den Umweltbonus bei der BAFA mehr möglich sind.
Im Jahr 2023 war die Höhe der E-Auto Förderung abhängig vom Fahrzeugtyp sowie vom Datum der Bestellung und Zulassung des Fahrzeugs:
Für alle bis einschließlich dem 17. Dezember 2023 bestellten Elektroautos wurde eine volle Förderung (staatlicher Anteil plus Herstelleranteil) gezahlt.
Bei einer Zulassung innerhalb des Jahres 2023 konnte man mit einer Fördersumme von bis zu 6.750 Euro rechnen (Bundes- + Herstelleranteil addiert)
Für alle zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2024 zugelassenen Fahrzeuge galt bereits ein reduzierter Fördersatz.
Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die 60 Milliarden Euro, die für die Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehen, aber nicht ausgegeben wurden, nicht für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verwendet werden dürfen.
Der KTF finanziert und unterstützt zahlreiche Projekte im Bereich der Klimapolitik, einschließlich des Umweltbonus, der oft als E-Auto Prämie bezeichnet wird.
Vor diesem Hintergrund war die Bundesregierung gezwungen, den Haushalt 2024 neu zu überdenken und hat beschlossen, die Förderung für Elektroautos früher als ursprünglich geplant zu beenden. Für Verbraucher:innen bedeutet dies, dass das staatliche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge bereits am 17. Dezember 2023 eingestellt wurde.
Trotz des Endes des Umweltbonus existieren weiterhin Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung beim Erwerb eines E-Autos in Anspruch zu nehmen.
Eine solche Möglichkeit bietet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Fahrzeughalter:innen können durch den Verkauf von THG-Zertifikaten an quotenpflichtige Unternehmen eine jährliche Prämie erzielen.
Die THG-Prämie ist nach einem Tiefstand 2024 (ca. 50–100 €) wieder gestiegen. Für 2026 sind Prämien von 200 € bis 260 € möglich.
Darüber hinaus fördern einige Städte und Gemeinden aktiv den Kauf von Elektroautos.
z. B.: durch lokale Subventionen oder durch kostenfreie oder vergünstigte Parkangebote für E-Fahrzeuge
Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € können ab 2026 wieder eine staatliche Kaufprämie von 3.000 € bis 5.000 € beantragen.
Dein Elektroauto bietet dir steuerliche Vorteile, die du nicht übersehen solltest.
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert: Wenn dein E-Auto bis Ende 2030 erstmals zugelassen wird, genießt du diese Steuerbefreiung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum der Erstzulassung – maximal bis 2035.
Bis zum Jahr 2030 genießt du eine Befreiung von der Kfz-Steuer für dein E-Auto.
Diese Regelung gilt für alle Elektrofahrzeuge, die innerhalb dieses Zeitraums zugelassen werden, wobei die Dauer der Steuerbefreiung maximal zehn Jahre beträgt.
Je früher du also dein Fahrzeug anmeldest, desto länger profitierst du vom Wegfall der Kfz-Steuer.
Für ein im Jahr 2025 zugelassenes E-Auto ergibt sich somit eine steuerfreie Zeitspanne bis maximal 2035
vorausgesetzt die Zulassung erfolgte noch keine zehn Jahre zuvor
Neben der Steuerbefreiung eröffnet dir die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) weitere finanzielle Möglichkeiten. Als Besitzer:in eines Elektroautos kannst du einmal jährlich von der sogenannten THG-Prämie profitieren.
Die THG-Prämie hat sich erholt: Nach einem Tiefstand 2024 (ca. 50–100 €) liegen die Prämien für 2026 wieder bei 200 € bis 260 €
Um deine THG-Quote zu verkaufen, musst du zunächst einige Angaben wie Namen und Kontodaten sowie ein Foto des Fahrzeugscheins beim Umweltbundesamt einreichen.
Danach erhältst du ein Zertifikat.
Dieses Umweltzertifikat kannst du an Unternehmen verkaufen, die zur Einhaltung ihrer CO₂-Bilanz auf solche Quoten angewiesen sind.
Diese beiden Aspekte – die Befreiung von der Kfz-Steuer und das Zusatzeinkommen durch die THG-Quote – stellen wichtige Säulen in der Förderlandschaft für Elektromobilität dar und bieten dir als E-Auto-Besitzer:in finanzielle Anreize dafür, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und langfristig Kosten zu sparen.

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Der Umweltbonus ist Ende 2023 ausgelaufen. Für die neue Förderung ab 2026 gilt: Es besteht kein garantierter Anspruch auf staatliche Förderungen. Die Vergabe der Fördermittel folgt dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", abhängig von den verfügbaren Mitteln im Budget des Klimafonds. Sollten die Mittel erschöpft sein, kann eine Bewilligungspause eintreten, wie es bereits der Fall war.
Der Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung ist ausschlaggebend für die Förderhöhe; ein Kauf- oder Leasingvertrag allein sichert keine Förderung. Förderanträge sind erst nach der Zulassung möglich. Ändern sich die Förderbedingungen zwischen Kauf und Zulassung, gelten die Regelungen zum Zulassungszeitpunkt. So bedeutet dies, dass für E-Autos, die 2023 bestellt, aber nach dem 17. Dezember 2023 zugelassen wurden, keine Förderung mehr gewährt wird.
Hinsichtlich des Rücktritts vom Kaufvertrag: Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht, und die Bestellung eines Fahrzeugs ist bindend, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes festgelegt. Die Verkäufer:innen sind nur zur Lieferung eines fehlerfreien Fahrzeugs verpflichtet, nicht zur Sicherstellung einer staatlichen Förderung. In der Regel kannst du jedoch gegen eine Stornogebühr von 15 % des Kaufpreises aus dem Vertrag aussteigen. Willst du eine Finanzierung oder das Leasing widerrufen, hast du als Privatkäufer:in die Möglichkeit, dies innerhalb von zwei Wochen zu tun.
Bei Onlinekäufen von E-Fahrzeugen haben Käufer:innen gute Chancen, vom Vertrag nach den Fernabsatzregelungen zurückzutreten, sofern Verhandlung und Vertragsabschluss nur digital oder per Postweg erfolgten. Die Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen beginnt mit der Lieferung des Fahrzeugs. Bei Widerruf muss der bereits gezahlte Betrag innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Wurde das Fahrzeug noch nicht genutzt oder zugelassen, erhältst du als Käufer:in den vollen Kaufpreis zurück.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel stellt keinen automatischen Rechtsanspruch dar; sie ist an die Erfüllung aller vorgegebenen Voraussetzungen geknüpft. Die genauen Antragsfristen und Haltedauer-Anforderungen für die neue Förderung ab 2026 werden in den Förderrichtlinien festgelegt, die bis Ende 2025 veröffentlicht werden sollen.
Die Landschaft der E-Auto-Förderung in Deutschland hat sich 2025 grundlegend gewandelt – und zwar zum Positiven. Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus Ende 2023 kehrt ab 2026 eine neue staatliche Kaufprämie zurück. Mit bis zu 5.000 € Förderung für Familien mit niedrigem Einkommen setzt die Regierung gezielt auf soziale Gerechtigkeit beim Umstieg auf Elektromobilität.
Die Kombination aus der neuen Kaufprämie, verbesserten steuerlichen Vorteilen für Unternehmen (Turboabschreibung mit 75 % im ersten Jahr, höhere Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 €), der verlängerten Kfz-Steuerbefreiung bis 2035, der erholten THG-Quote und Herstellerrabatten macht 2026 zu einem attraktiven Jahr für den Umstieg auf ein E-Auto.