Die Bundesregierung hat die Weichen für die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland neu gestellt. Nach dem Ende des Umweltbonus Ende 2023 gibt es jetzt einen neuen Entwurf für eine sozial gestaffelte Kaufprämie für E-Autos ab dem 1. Janaur 2026.
Sie richtet sich an Privatpersonen, die ein E-Auto kaufen, finanzieren oder für mindestens 36 Monate leasen. In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zur neuen E-Auto Förderung 2026 für dich zusammen.


Die Bundesregierung hat die Weichen für die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland neu gestellt. Nach dem Ende des Umweltbonus Ende 2023 gibt es jetzt einen neuen Entwurf für eine sozial gestaffelte Kaufprämie für E-Autos ab dem 1. Janaur 2026.
Sie richtet sich an Privatpersonen, die ein E-Auto kaufen, finanzieren oder für mindestens 36 Monate leasen. In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zur neuen E-Auto Förderung 2026 für dich zusammen.
4 min
22.01.2026

Die wichtigsten Eckpunkte zur E-Auto Förderung im Überblick:
Der sogenannte Umweltbonus wurde 2016 eingeführt und förderte den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Bis Ende 2023 erhielten Neuwagen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis maximal 6.750 Euro Förderung – davon 4.500 Euro vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Für Fahrzeuge zwischen 40.000 und 65.000 Euro lag die Förderung bei maximal 4.500 Euro.
Die Förderung für Plug-in-Hybride war bereits zum 1. Januar 2023 komplett entfallen. Am 16. Dezember 2023 beschloss die Bundesregierung überraschend, die gesamte Förderung – auch für E-Autos – vorzeitig zu beenden. Seit dem 18. Dezember 2023 konnten keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Bundeshaushalt in Frage stellte und zu Einsparungen zwang. Die neue Förderung ab 2026 knüpft hier an, jedoch mit einem veränderten, sozial gestaffelten Fokus.
Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1.500 und 6.000 Euro Förderung. So setzt sich die Förderung zusammen:
Hier siehst du die Förderhöhe für rein batterieelektrische Fahrzeuge ab 2026:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder | Haushalt mit 1 Kind | Haushalt mit 2+ Kindern |
|---|---|---|---|
bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
45.001 € – 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
60.001 € – 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
80.001 € – 85.000 € | keine Förderung | 3.500 € | 4.000 € |
85.001 € – 90.000 € | keine Förderung | keine Förderung | 4.000 € |
Hier siehst du die Förderhöhe für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range-Extender ab 2026.
Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder | Haushalt mit 1 Kind | Haushalt mit 2+ Kindern |
|---|---|---|---|
bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
45.001 € – 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
60.001 € – 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
80.001 € – 85.000 € | keine Förderung | 2.000 € | 2.500 € |
85.001 € – 90.000 € | keine Förderung | keine Förderung | 2.500 € |
Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen von deinen Gesamteinkünften übrig bleibt und zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird. Es ist nicht mit dem Brutto- oder Nettoeinkommen gleichzusetzen. Du findest diesen Betrag in deinem Steuerbescheid.
Hier findest du noch ein Beispiel, das dir die E-Auto Förderung veranschaulichen soll:
Eine Familie mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.000 € erhält beim Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs insgesamt 4.500 € Förderung.
Diese setzt sich zusammen aus der Basisprämie von 3.000 €, einem Einkommensbonus von 1.000 € (da unter 60.000 €) und dem Kinderbonus von 500 €.
Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Dazu gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf von E-Autos als auch für das Leasing. Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Folgende Fahrzeugtypen sind förderfähig:
Die neue Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden.
Die Förderung beantragst du digital über die neue “Förderzentrale Deutschland”, ein Portal des Bundesumweltministeriums. Antragsstart ist voraussichtlich im Mai 2026 – der Antrag kann aber rückwirkend gestellt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung: Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden.
Den Förderantrag kannst du erst nach der Fahrzeugzulassung stellen. Eine Vorabprüfung, ob dein Wunschauto förderfähig ist oder wie hoch die Förderung ausfällt, gibt es nicht.
Auch wenn du den Antrag noch nicht stellen kannst – registrieren kannst du dich bereits. Für die Antragstellung brauchst du eine Identifizierung über die BundID. Damit später alles reibungslos läuft, solltest du dir schon jetzt entweder ein ELSTER-Zertifikat besorgen oder deinen Online-Personalausweis (eID) aktivieren.
Nach aktuellem Stand benötigst du für den Antrag auf E-Auto-Förderung folgende Unterlagen:
Du bist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Nach aktuellem Stand kannst du die Steuererklärungen nachträglich einreichen, um die Förderung zu erhalten.
Für Rentnerinnen und Rentner gilt voraussichtlich: Sie können ihr Einkommen auch über eine Rentenbezugsbescheinigung oder eine Selbsterklärung nachweisen. Die genauen Details zur Berechnung sowie das Vorgehen für Antragsteller:innen ohne Einkommensteuerbescheid werden im Rahmen der offiziellen Förderrichtlinie veröffentlicht.
Auch bei Dienstwagen gibt es Vorteile für Elektrofahrzeuge. Wer seinen E-Dienstwagen privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Für E-Autos gelten dabei günstigere Regelungen als für Verbrenner:
Der Bundestag hat außerdem die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert:

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