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Leasing steuerlich absetzen: Mit diesen Tipps wirst du zum Profi

Du überlegst, ein Fahrzeug zu leasen und fragst dich, wie das steuerlich aussieht? Gut, dass du hier bist! Fahrzeugleasing kann für Unternehmen eine attraktive Option sein, nicht nur wegen der Flexibilität und Liquidität, sondern auch wegen der steuerlichen Vorteile. Für Privatleasing gelten dahingegen andere Bedingungen, wenn es um das steuerliche Absetzen von Leasing geht. In diesem Beitrag erfährst du alle Hintergründe.

Lesedauer

10 min

Datum

04.04.2024

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Einfach erklärt: Kann man Leasing steuerlich absetzen?

Ob du privat, als Unternehmer:in oder Selbstständige:r ein Fahrzeug least, ist eine der brennendsten Fragen oft, ob und wie die Kosten für das Leasing von der Steuer abgesetzt werden können. Die kurze Antwort lautet: Ja, es ist möglich, das Leasing steuerlich abzusetzen, aber es gibt einige Bedingungen und Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Voraussetzungen für die Steuerabsetzbarkeit

Um Leasingraten steuerlich absetzen zu können, muss das geleaste Fahrzeug hauptsächlich geschäftlich genutzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.03.2013 (XI R 6/11) klargestellt, dass nachträgliche Minderwertausgleichszahlungen für Schäden durch nicht vertragsgemäße Nutzung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet auch, dass diese Zahlungen bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können. 


Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um Leasingraten steuerlich absetzen zu können:

  1. Das Leasingverhältnis muss ordnungsgemäß dokumentiert sein: Dies umfasst einen schriftlichen Leasingvertrag, der die genauen Vertragsbedingungen, Laufzeit, Leasingraten und Nutzung des Fahrzeugs regelt.
  2. Das Fahrzeug muss ausschließlich oder überwiegend für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung des Fahrzeugs kann die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten beeinträchtigen.
  3. Die Leasingraten müssen tatsächlich gezahlt werden und dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.
  4. Der/Die Leasingnehmer:in muss alle erforderlichen Nachweise und Belege für die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten vorlegen können, wie z.B. Zahlungsnachweise, Verträge und Nutzungsprotokolle.


Die Leasingraten müssen angemessen sein und dürfen nicht exzessiv hoch sein. In diesem Fall könnten die Finanzbehörden die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten ablehnen.


Wie du die Leasingrate selbst berechnen kannst, erfährst du in unserem Leasing-Ratgeber!

Leasing steuerlich absetzen: Das muss man beachten

Leasing kann eine attraktive Option für die Beschaffung eines Fahrzeugs sein. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Leasing aus? Hier erfährst du, was du beachten musst.

Leasing steuerlich absetzen als Freiberufler:in

Als Freiberufler:in kannst du die Leasingraten für dein beruflich genutztes Fahrzeug vollständig steuerlich absetzen. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine detaillierte Fahrtenbuchführung hilft dabei, die Nutzung nachzuweisen. Das solltest du im Fahrtenbuch dokumentieren:

  • Datum und Uhrzeit der Fahrt
  • Kilometerstand
  • Zweck der Fahrt
  • besuchter Kunde / Geschäftspartner

Zudem kannst du auch die Kosten für die Kfz-Steuer, Leasing Versicherungen und Reparaturen steuerlich geltend machen. Es ist wichtig, alle Belege gut aufzubewahren und regelmäßig zu dokumentieren, wie oft das Fahrzeug beruflich genutzt wird.

Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden und du keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommst.

Leasing steuerlich absetzen als Arbeitnehmer:in

Für Arbeitnehmer:innen gestaltet sich die Situation etwas anders. Als arbeitende Privatperson kannst du die Kosten für das Leasing nicht direkt von deiner Steuer absetzen. Dies gilt auch, wenn du das Auto für den täglichen Weg zur Arbeit verwendest. Es gibt jedoch in diesem Fall die Möglichkeit, die sogenannte Entfernungspauschale zu nutzen, durch die du die Kosten für dein privat geleasten Wagen zumindest teilweise und indirekt steuerlich geltend machen kannst (siehe unten).


Achtung: Dies gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler:in und Kleinunternehmer:in - Sie alle können geschäftliche Fahrten mit ihrem privat geleasten Auto von der Steuer absetzen


Für jeden gefahrenen Kilometer kannst du als Arbeitnehmer:in 0,30 Euro steuerlich absetzen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale muss immer die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz herangezogen werden. Seit 2022 gibt es sogar eine höhere Pauschale für Fernpendler:innen. Ab dem 21. Entfernungskilometer darfst du 0,38 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen.


Ausnahme: Wenn der Weg von deinem Zuhause zur Arbeitsstelle über eine längere, aber deutlich schnellere Strecke führt, kannst du auch diese für die Entfernungspauschale beim Finanzamt angeben.


Dafür musst du genau aufzeichnen, wann und wie weit du gefahren bist. Die notwendigen Aufzeichnungen enthalten ähnliche Informationen wie ein Fahrtenbuch, darunter:

  • Datum
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Fahrt (hin und zurück)
  • Ziel
  • geschäftlicher Anlass der Fahrt
  • besuchte Personen

Alternativ: Du kannst auch die tatsächlich entstandenen Kosten pro Kilometer berechnen und von der Steuer absetzen, anstelle der pauschalen 30 Cent. Auch hier sind entsprechende Belege unbedingt erforderlich. 

Das bedeutet, dass du durch die Berechnung basierend auf der monatlichen Leasingrate und der vereinbarten jährlichen Fahrleistung indirekt deine Leasingkosten doch von der Steuer absetzen kannst, indem du ermittelst, wie viel du pro gefahrenen Kilometer bezahlst.

Leasingrate steuerlich absetzen bei Privatleasing

Beim Privatleasing liegt der Fall klar auf der Hand: Die Leasingkosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da es sich um eine rein private Ausgabe handelt.

Ausnahmen bilden lediglich Fälle, in denen das Fahrzeug nachweisbar für berufliche Weiterbildungen oder ähnliches eingesetzt wird. In diesem Fall kann ein Teil der Leasingraten unter Umständen als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierfür ist jedoch ein genauer Nachweis erforderlich, wie oft das Fahrzeug für berufliche Zwecke genutzt wird und in welchem Umfang dies geschieht.


Es ist wichtig, dass alle entsprechenden Unterlagen und Nachweise ordnungsgemäß aufbewahrt werden, um im Falle einer steuerlichen Überprüfung alles korrekt belegen zu können.

 
Tipp: Privatleasing macht nur dann steuerlich Sinn, wenn das Auto auch zu beruflichen Zwecken genutzt wird.

Leasing steuerlich absetzen als Kleinunternehmer:in

Beim Leasing für Selbstständige oder Kleinunternehmer:innen profitierst du von der Möglichkeit, Leasingraten steuerlich abzusetzen. Vorausgesetzt wird auch hier ein überwiegender geschäftlicher Einsatz des geleasten Fahrzeugs. 


Für Kleinunternehmer:innen ist besonders zu beachten, dass durch die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eventuell die Kleinunternehmerregelung überschritten werden könnte. Wenn du als Kleinunternehmer:in die Leasingraten für ein Fahrzeug von der Steuer absetzen möchtest, solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Überprüfe, ob das Auto überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird. Nur dann kannst du die Leasingraten steuerlich absetzen.
  2. Stelle sicher, dass du eine ordnungsgemäße Rechnung über die Leasingraten vorliegen hast. Nur mit dieser kannst du die Kosten in deiner Buchhaltung verbuchen und bei deiner Steuererklärung angeben.
  3. Da du als Kleinunternehmer:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du die Vorsteuer aus den Leasingraten nicht zurückfordern. Dadurch könnte es passieren, dass du die Grenze für die Kleinunternehmerregelung überschreitest.
  4. Informiere dich bei deinem Steuerberater:in oder Finanzamt über mögliche steuerliche Konsequenzen und Regelungen für das Leasing als Kleinunternehmer:in.

Es ist also möglich, Leasingraten als Kleinunternehmer:in steuerlich abzusetzen, du solltest jedoch die genannten Punkte berücksichtigen und dich gegebenenfalls beraten lassen, um keine steuerlichen Probleme zu bekommen. 

Leasing steuerlich absetzen als Unternehmen

Unternehmen können geleaste Fahrzeuge grundsätzlich als Betriebsausgaben ansehen und entsprechend den Firmenwagen steuerlich absetzen. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei einer nicht ausschließlich betrieblichen Nutzung anteilige Kosten korrekt zugeordnet und dokumentiert werden müssen. Stichwort: Fahrtenbuch und Privatnutzung. 

Ja, die die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgaben absetzbar, aber falls du kein Null-Leasing Angebot nimmst und eine Anzahlung leisten musst, muss diese abgeschrieben werden.


Weitere Kosten, die beim Gewerbeleasing steuerlich absetzbar sind:

  • Sonderzahlungen
  • Versicherungen
  • Räderwechsel
  • Reparaturen 
  • Wartung und Inspektion

Zinsen aus dem Leasingvertrag können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen je nach Vertragstyp und steuerlicher Situation des Unternehmens variieren kann. 

Daher ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Leasingvertrags mit einem/einer Steuerberater:in abzustimmen, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu klären. Gewerbliches Leasing bietet als Finanzierungsalternative viele Vorteile, insbesondere in Bezug auf Liquiditätsschonung und Flexibilität, die auch steuerlich genutzt werden können.

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Wie kann man die Leasingrate steuerlich absetzen? Ein Beispiel

Wenn du ein Unternehmer hast oder Selbstständige:r bist und überlegst, ein Fahrzeug zu leasen, ist es im ersten Schritt wichtig zu wissen, wie du die Leasingrate berechnest. Im zweiten Schritt solltest du wissen, wie du die Leasingrate steuerlich absetzen kannst. Dies kann deine jährliche Steuerlast erheblich reduzieren.


Zunächst musst du sicherstellen, dass das Fahrzeug hauptsächlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Sollte eine private Nutzung unumgänglich sein, bietet das Finanzamt zwei Modelle zur Besteuerung an: die 1-Prozent-Regelung und das Führen eines Fahrtenbuchs

  • Bei der 1-Prozent-Regelung wird pro Monat 1 % des Listenpreises des Autos als geldwerter Vorteil versteuert. 
  • Das Führen eines Fahrtenbuchs hingegen ermöglicht eine genauere Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung.


Wie genau du die Leasingrate steuerlich absetzen kannst, zeigt dir dieses Beispiel: Nehmen wir an, dein geleastes Fahrzeug hat einen Listenpreis von 30.000 Euro und du entscheidest dich für die 1-Prozent-Regelung. In diesem Fall würdest du monatlich 300 Euro als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Zusätzlich kannst du alle mit dem Leasing verbundenen Kosten, wie Versicherungen und Wartungsgebühren, vollständig absetzen, solange diese ausschließlich betrieblichen Charakter haben.


Kostenart
Betrag in Euro

Monatliche Leasingrate

400

Versicherungen

100

Wartungsgebühren

50


Angenommen deine gesamten monatlichen Kosten betragen damit 550 Euro, könntest du diesen Betrag vollständig von deinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen, sofern das Auto zu 100 % geschäftlich genutzt wird.


Für die Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten bei gemischter Nutzung benötigst du detaillierte Aufzeichnungen über jede Fahrt – einschließlich Datum, gefahrene Kilometer sowie den geschäftlichen Grund jeder Tour. Dadurch erhältst du eine präzise Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit entsprechend der real entstandenen Kosten pro Kilometer – ein Aspekt, der insbesondere bei hohen jährlichen Fahrleistungen finanziell sehr attraktiv sein kann.

Leasing steuerlich absetzen: Besonderheiten

Beim Thema Leasing und Steuern gibt es einige Besonderheiten, die du als Unternehmer:in oder selbstständige Person kennen solltest. Diese können sich erheblich auf deine steuerliche Situation auswirken. Im Folgenden erfährst du mehr über die steuerlichen Aspekte von Leasing Anzahlungen, Sonderzahlungen und Leasingübernahmen.

Leasing Anzahlung abschreiben

Eine Anzahlung für ein geleastes Fahrzeug kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese sofort im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abgeschrieben werden muss. 

Der Vorteil liegt darin, dass durch eine höhere Anfangsinvestition die monatlichen Leasingraten niedriger ausfallen können, was wiederum zu einer Reduzierung der laufenden Betriebskosten führt.

  • Die Anzahlung reduziert direkt den Gewinn des entsprechenden Geschäftsjahres.
  • Sie muss klar im Kontext des betrieblichen Einsatzes des Fahrzeugs stehen.

Leasing Sonderzahlungen steuerlich Absetzen

Leasingsonderzahlungen sind beispielsweise Einmalzahlungen, gestaffelte Zahlungen oder variable Zahlungen. Diese Zahlungen erfolgen oft zu Beginn des Leasings und sollten in demselben Geschäftsjahr steuerlich geltend gemacht werden, indem sie anfallen.

  • Auch hier gilt: Die Ausgaben müssen betrieblich veranlasst sein.
  • Dokumentiere genau, wofür die Sonderzahlungen verwendet wurden, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt Belege vorlegen zu können.

Leasingübernahmen steuerlich Absetzen

Bei einer Leasingübernahme, also wenn du einen bestehenden Leasingvertrag von einem anderen Unternehmen übernimmst, gelten ähnliche Regelungen wie bei einem neu abgeschlossenen Vertrag. Die übernommenen Raten sowie eventuelle Zusatzkosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.

  • Achte darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten und klare Vereinbarungen bezüglich der Nutzung getroffen wurden.
  • Eine detaillierte Aufstellung aller Kosten hilft dir dabei, den Überblick zu behalten und alles korrekt gegenüber dem Finanzamt anzugeben.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab mit einem/einer Steuerberater:in abzustimmen und alle notwendigen Dokumente sorgfältig aufzubewahren. So kannst du sicherstellen, dass alle Möglichkeiten zur Optimierung deiner steuerlichen Last genutzt und gleichzeitig nachträgliche Korrekturen vermieden werden.

Fazit

Leasing kann eine effiziente Methode sein, um deine Betriebskosten zu optimieren und gleichzeitig deine Steuerlast zu reduzieren. Indem du Leasingraten, Anzahlungen, Sonderzahlungen und Übernahmekosten geschickt als Betriebsausgaben absetzt, sicherst du dir finanzielle Vorteile für dein Unternehmen. 

Wichtig ist, dass du alle Transaktionen akribisch dokumentierst und eng mit einem/einer Steuerberater:in zusammenarbeitest. So stellst du sicher, dass du die steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfst und gleichzeitig auf der sicheren Seite bist. Denk daran, dass eine strategische Planung und das Einhalten der steuerlichen Vorschriften entscheidend sind, um das Maximum aus deinem Leasingvertrag herauszuholen. Nutze diese Chancen, um dein Unternehmen weiter voranzubringen.

Häufige Fragen zum Thema Leasing steuerlich absetzen

Ja, Leasingraten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das geleaste Objekt (z. B. ein Auto) beruflich oder betrieblich genutzt wird. 

Um Leasingkosten von der Steuer abzusetzen, sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:

  1. Nachweis der beruflichen Nutzung: Du musst belegen können, dass das geleaste Objekt (Auto) für berufliche Zwecke genutzt wird. Dies kann durch ein Fahrtenbuch oder durch eine glaubhafte Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils erfolgen.
  2. Ermittlung des abzugsfähigen Anteils: Der abzugsfähige Betrag richtet sich nach dem Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung. Nur der beruflich genutzte Anteil der Leasingkosten ist steuerlich absetzbar.

Eintragung in die Steuererklärung: Die absetzbaren Kosten müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wobei die genaue Vorgehensweise von den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes abhängt.

Leasing kann steuerliche Vorteile haben, vor allem im Hinblick auf die Liquidität und die Planbarkeit der Ausgaben. Die regelmäßigen Leasingraten sind in der Regel vollständig als Betriebsausgaben (gewerblich) oder Werbungskosten (privat) absetzbar, sofern sie beruflich veranlasst sind. Dies kann zu einer Reduktion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und somit zu Steuerersparnissen führen. Darüber hinaus kann die Vorsteuer aus den Leasingraten für Unternehmer und Freiberufler, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, geltend gemacht werden. Dies kann die Kosten weiter reduzieren und die Liquidität schonen.

Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines geleasten Fahrzeugs wird ein fester Prozentsatz des Listenpreises plus Kosten für eventuelle Sonderausstattungen angesetzt. Nach § 6 Abs. 1 Einkommensteuergesetz liegt dieser Satz bei 1 Prozent des Listenpreises pro Monat, was sowohl für geleaste als auch gekaufte Fahrzeuge gilt.

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