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20.05.2025
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Grundsätzlich ist es möglich, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Allerdings hängt die Durchsetzbarkeit stark von den Konditionen ab, die in deinem Vertrag festgelegt sind.
Die meisten Leasingverträge laufen über eine feste Laufzeit, zum Beispiel 24, 36 oder 48 Monate. In dieser Zeit gilt eine vertragliche Bindung. Wer sie vorzeitig lösen möchte, muss dafür einen triftigen Grund angeben oder die im Vertrag geregelten Konsequenzen akzeptieren.
In diesen Fällen ist eine vorzeitige Beendigung des Leasings in der Regel denkbar:
Leasingübernahme durch Dritte: Du findest jemanden, der in deinen Leasingvertrag einsteigt und das Fahrzeug sowie sämtliche Pflichten übernimmt.
Aufhebungsvertrag: Du und der Leasinggeber einigt euch einvernehmlich auf eine vorzeitige Beendigung, meist gegen eine finanzielle Entschädigung.
Außerordentliche Kündigung: Bei gravierenden Ereignissen wie Totalschaden, Diebstahl oder Todesfall kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
Widerruf oder Rücktritt: Unter bestimmten Umständen (z. B. innerhalb einer 14-tägigen Frist bei Onlineabschluss oder bei Vertragsmängeln) kannst du deinen Vertrag widerrufen oder zurücktreten.
Meist verlangen Leasinggesellschaften eine Ausgleichszahlung, wenn du deinen Leasingvertrag vorzeitig beendest. Das kommt daher, weil sie die entgangenen Raten kompensieren müssen.
Dabei handelt es sich meist um die noch anfallenden Monatsraten und einen gewissen Restwert des Fahrzeugs. Um deinen Leasingvertrag frühzeitig zu beenden, bist du in vielen Fällen verpflichtet, diesen offenen Betrag zu zahlen.
So funktioniert das vorzeitige Beenden des Leasingvertrags im Normalfall:
Prüfe deinen Leasingvertrag: Sieh dir die Klauseln zum Thema Kündigung und Vertragsübernahme an.
Kontaktiere die Leasinggesellschaft: Frage nach den Möglichkeiten für eine vorzeitige Beendigung und bitte um eine schriftliche Kostenaufstellung.
Verhandle die Konditionen: Je nach Kulanz besteht Spielraum bei den Ablösezahlungen.
Suche ggf. einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin: Wenn eine Leasingübernahme erlaubt ist, kann sich so eine Lösung finden.
Entscheide dich für die beste Option: Wäge Kosten und Nutzen ab, bevor du den vorzeitigen Ausstieg final angehst.
Es kann auch Situationen geben, in denen du ein Sonderkündigungsrecht hast. Das ist relevant, wenn ein Fahrzeug aufgrund gravierender Umstände unbenutzbar ist oder du nicht mehr in der Lage bist, den Vertrag zu erfüllen. Diese Situationen fallen unter den Begriff der außerordentlichen Kündigung.
Eine außerordentliche Kündigung beim Leasing kommt in Frage, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Solche Gründe sind zum Beispiel:
Totalschaden: Falls dein Leasingfahrzeug einen vollständigen Schaden erlitten hat, der nicht repariert werden kann oder bei dem die Reparaturkosten den Restwert übersteigen.
Diebstahl: Wenn das Auto entwendet wurde und nicht mehr auffindbar ist.
Todesfall: Im Falle des Ablebens der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.
Trotzdem ist eine außerordentliche Kündigung nicht automatisch mit null Kosten verbunden. Oft kommt es zu Restforderungen oder es müssen Versicherungsleistungen angerechnet werden.
Manchmal kommt es auch vor, dass Leasingfirmen von sich aus eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn man beispielsweise die Raten nicht mehr bezahlt oder gegen andere wesentliche Vertragsbestandteile verstößt. In diesem Fall endet das Leasing ebenfalls vorzeitig.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Auto stark beschädigt wurde. Entweder so, dass es gar nicht mehr zu reparieren ist oder die anfallenden Reparaturkosten den Wert des Wagens übersteigen.
Bei einem Leasingvertrag kommt es dann zur Frage, wie das Fahrzeug ersetzt oder der Vertrag beendet wird. Da der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs ist, spielt auch die Versicherung eine zentrale Rolle. In den meisten Fällen erhält der Leasinggeber die Versicherungssumme zuerst, wenn die Versicherung den Schaden reguliert.
Eine Beendigung des Leasingvertrags kann dann auf zwei Wegen erfolgen:
Sonderkündigung: Wenn das Auto nicht mehr in funktionsfähigem Zustand überlassen werden kann, darfst du den Vertrag außerordentlich kündigen.
Vertragsauflösung gegen Ersatzzahlung: Deckt die Versicherung nicht alle offenen Beträge, musst du den Rest möglicherweise selbst zahlen.
Wichtig ist, dass du den Unfall unverzüglich meldest und den Schaden korrekt dokumentierst. Wie du das machst, erfährst du in unserem Beitrag “Unfall mit Leasingfahrzeug: Was ist zu tun?”.
Wenn du Opfer eines Autodiebstahls wirst, hast du in der Regel die Möglichkeit, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Ähnlich wie beim Totalschaden ist das Fahrzeug nicht mehr nutzbar, sodass die Kerndienstleistung des Leasingvertrags entfällt.
Zunächst muss der Diebstahl aber zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei erstellt ein entsprechendes Protokoll. Anschließend sollte die Versicherung unverzüglich informiert werden. Bei einem Vollkaskoschutz übernimmt sie in vielen Fällen den Schaden.
Die Vorgehensweise sieht in der Regel so aus:
Polizei: Du erstattest Anzeige und leitest alle Unterlagen an deine Versicherung weiter.
Versicherung: Die Versicherung prüft den Sachverhalt und entscheidet über die Höhe der Entschädigung.
Kündigung des Leasingvertrags: Liegt eine entsprechende vertragliche Klausel vor oder ist eine Weiterführung des Vertrags nicht mehr zumutbar, kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.
Entschädigung: Die Leasingfirma erhält in der Regel die Versicherungsleistung. Bleibt ein Differenzbetrag offen, musst du ihn möglicherweise tragen.
Stirbt die Hauptvertragsperson, kann das Leasingunternehmen den Vertrag in vielen Fällen außerordentlich kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Manche Gesellschaften erlauben auch eine Übernahme des Vertrags durch Erben oder Erbinnen.
Wichtig ist, mit dem Leasinggeber zu sprechen, sobald der Todesfall bekannt wird. Häufig sind Leasingfirmen bereit, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls das Fahrzeug nicht mehr benötigt wird, können die Erb:innen versuchen, das Auto zeitnah zurückzugeben.
Dabei entsteht allerdings oft eine finanzielle Belastung, weil noch offene Raten vorhanden sind und gezahlt werden müssen.
Wenn keine außerordentliche Kündigung vereinbart werden kann, bleibt manchmal nur der reguläre Weg, den Vertrag zu bedienen oder eine Leasingübernahme durch eine andere Person zu veranlassen.
Wer ein Leasing vorzeitig beendet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese fallen je nach Vertragslaufzeit, Restwert und vertraglicher Gestaltung unterschiedlich hoch aus. Häufig setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
Restwertausgleich: Die Leasinggesellschaft möchte den Teil der Leasingraten kompensieren, der durch die vorzeitige Kündigung entfällt.
Vorfälligkeitsentschädigung: In manchen Verträgen ist eine Pauschale vorgesehen, wenn du vorzeitig aussteigen möchtest.
Verwaltungsgebühren: Für die Abwicklung der Vertragsbeendigung können weitere Gebühren anfallen.
Die möglichen Kosten variieren stark:
Manche Leasingunternehmen verlangen mehrere Tausend Euro.
Andere berechnen nur die ausstehenden Raten plus Bearbeitungsgebühr.
Ein Beispiel: Bei 300 Euro monatlich für noch zwölf Monate können 3.600 Euro plus 200 bis 300 Euro Verwaltungskosten fällig werden. Mitunter entstehen zusätzliche Gebühren, wenn der Wiederverkaufswert niedriger ist als geplant.
Auch Schäden am Auto können extra Kosten verursachen, denn Leasingfirmen rechnen Kratzer oder Beulen bei der Rückgabe ab. Wenn du außerordentlich kündigt, solltest du auch prüfen, ob die Versicherung alle offenen Beträge deckt – oft bleibt eine Differenz, die aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Falls du deinen Leasingvertrag vorzeitig beenden willst, gibt es verschiedene Alternativen, die eventuell weniger Kosten verursachen oder besser zu deiner Situation passen.
Anstatt direkt zu kündigen, könntest du folgende Optionen prüfen:
Leasingübernahme
Widerruf
Rücktritt
Aufhebungsvertrag
Eine Leasingübernahme bedeutet, dass eine andere Person oder ein anderes Unternehmen in deinen Vertrag einsteigt. Diese Option eignet sich besonders, wenn noch eine längere Laufzeit übrig ist und das Fahrzeug in gutem Zustand ist.
Für dich als aktuelle:n Leasingnehmer:in kann das die ideale Lösung sein, um ohne hohe Ablöse aus dem Vertrag zu kommen. Vorausgesetzt natürlich, der oder die Übernehmende wird von der Leasinggesellschaft akzeptiert. Meist wird eine Bonitätsprüfung beim Leasing durchgeführt, um sicherzustellen, dass die monatlichen Raten weiterhin bedient werden können.
Vorteile einer Leasingübernahme:
Du sparst dir unter Umständen hohe Vorfälligkeitskosten.
Du vermeidest lange Verhandlungen.
Das Fahrzeug wechselt nur formal die Nutzerin oder den Nutzer, der Vertrag läuft ansonsten unverändert weiter.
Worauf du dennoch achten solltest:
Prüfe, ob dein Leasingvertrag eine Übernahme erlaubt.
Kläre, ob eventuell eine Vermittlungsgebühr an die Leasinggesellschaft fällig wird.
Sichere dich ab, dass der oder die Neue den Vertrag tatsächlich fortführen kann.
Ein Widerruf beim Leasing kommt vor allem kurz nach Vertragsschluss in Betracht. Wenn du dein Leasing online abgeschlossen hast, kann innerhalb von 14 Tagen ein Widerrufsrecht bestehen. In dieser Zeit kannst du ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Außerdem gibt es Verträge, bei denen ein Rücktritt möglich ist, wenn bestimmte vereinbarte Bedingungen nicht erfüllt wurden. Wurde dir zum Beispiel ein falsches Fahrzeug geliefert oder die Ausstattung nicht der im Vertrag festgelegten Variante entspricht, kannst du vom Leasing zurückzutreten. In solchen Fällen solltest du die Mängel dokumentieren und den Leasinggeber schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Bleibt diese aus, könnte ein Rücktritt in Frage kommen.
Wichtig: Wenn du dein Leasingfahrzeug bereits länger nutzt, ist ein Widerruf in den meisten Fällen nicht mehr möglich, weil die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Ein Rücktritt setzt hingegen voraus, dass wesentliche Vertragspunkte nicht eingehalten wurden.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Lösung zwischen dir und der Leasinggesellschaft. Dabei legt man schriftlich fest, dass der laufende Leasingvertrag vorzeitig beendet wird.
Die Konditionen für diese Vertragsaufhebung werden individuell vereinbart. Oft zahlt eine Partei der anderen eine Entschädigung, damit das Leasing beendet werden kann. Das ist dann interessant, wenn weder ein Widerruf noch eine Leasingübernahme in Frage kommt, du aber dringend aus dem Vertrag raus möchtest.
Vorteile eines Aufhebungsvertrags:
Beide Seiten einigen sich gütlich auf eine Lösung.
Du schaffst klare Verhältnisse und ersparst dir juristische Auseinandersetzungen.
Die genauen Kosten sind verhandelbar.
Nachteile eines solchen Vertrages:
Eine Einigung kann schwierig sein, wenn die Leasinggesellschaft auf ihren Einnahmen besteht.
Du musst meist eine Abfindung zahlen, die je nach Restlaufzeit hoch ausfallen kann.
Du suchst dir online dein neues Wunschmodell aus, legst Laufzeit und Kilometerpaket fest und in wenigen Wochen steht dein Traumauto vor deiner Tür. Außerdem profitierst du vom Rundum-Sorglos-Paket: In der monatlichen Rate sind die Kosten für Anmeldung, Steuern, Versicherung und Wartung bereits inklusive. Nur noch ums Tanken/Laden musst du dich kümmern.
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Manche Leasingunternehmen verlangen mehrere Tausend Euro.
Andere berechnen nur die ausstehenden Raten plus Bearbeitungsgebühr.
Ein Beispiel: Bei 300 Euro monatlich für noch zwölf Monate können 3.600 Euro plus 200 bis 300 Euro Verwaltungskosten fällig werden. Mitunter entstehen zusätzliche Gebühren, wenn der Wiederverkaufswert niedriger ist als geplant.