Leasing

Leasingvertrag vorzeitig kündigen: Geht das?

Teure Nebenkosten, lange Laufzeiten – trotz aller Vorteile kann ein geleastes Auto auch einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Das kommt dir bekannt vor und du möchtest deinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen? Gar nicht so einfach! Hier erfährst du, welche Kündigungsoptionen du dennoch hast.

Lesedauer

5 min

Datum

20.04.2023

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Dein Leasingvertrag passt nicht mehr zu dir?

Ähnlich wie bei einem Mietvertrag, kannst du ein Leasing-Auto innerhalb eines bestimmten Zeitraums individuell nutzen. Dafür schließen die Leasinggesellschaft und du einen verbindlichen Leasingvertrag ab. Dieser läuft meist über mehrere Jahre und ist grundsätzlich nicht auf eine vorzeitige Kündigung ausgelegt. Denn die Gesamtsumme der Leasingkosten wird auf den vorab festgelegten Zeitrahmen aufgeteilt. Daraus ergibt sich die monatlich zu zahlende Rate. Dieses Vorgehen ermöglicht dir eine gute Planbarkeit der regelmäßig fälligen Fixkosten. 


Außerdem sind die Ratenzahlungen oftmals geringer als es bei einem Finanzierungskredit für den Autokauf der Fall wäre. Dennoch erwarten dich auch als Leasingnehmer:in zusätzliche Kosten, die du nicht unterschätzen solltest. Demnach kann dein Leasingvorhaben schnell sehr teuer werden. So bist du für die vollständige Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs zuständig. Auch Steuern, Kfz-Versicherung sowie eventuelle Reparaturen übernimmst meist du. Nicht immer? Nein, denn es gibt auch das sogenannte Full-Service-Leasing: Für wen sich das (vermeintliche) All-inclusive-Paket lohnt – und was es alles beinhaltet.


Du hast die Nebenkosten oder langen Laufzeiten deines Leasingvertrags unterschätzt? Das Auto passt nicht mehr zu deinem Leben und du möchtest den Vertrag nun vorzeitig kündigen? Verständlich! Aber leider gar nicht so einfach. Wir erklären dir deine Optionen.

Leasingvertrag kündigen? Dafür muss vieles stimmen!

Vorab folgende wichtige Info: Deinen Leasingvertrag kannst du nur im Ausnahmefall kündigen oder vorzeitig beenden. Solche Ausnahmen können sein:

  • Gesetzliche Regelungen zur vorzeitigen Kündigung von Leasingverträgen (zum Beispiel aufgrund von Diebstahl oder Totalschaden)

  • Optionen, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind (zum Beispiel Sonderkündigungsrecht, Rückkaufoption)


Dein geleastes Auto wurde gestohlen oder ist nach einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden? Szenarien wie diese gelten als außerordentliche Kündigungsgründe und erlauben dir, jeden Leasingvertrag fristlos zu beenden. Vertragliche Kündigungskonditionen sind hingegen nicht bei allen Leasingangeboten gleich. Frage daher am besten schon während der ersten Verhandlung nach den konkreten Kündigungsoptionen – und bestehe darauf, dass diese im Vertrag festgehalten werden.


Manche Leasingverträge enthalten sogar konkrete Zeitpunkte, zu welchen eine Kündigung möglich ist. Möchtest du von diesem Recht Gebrauch machen, wird jedoch oft eine vorab festgelegte Abschlusszahlung fällig. Außerdem musst du mit einer teils deutlich höheren Leasingrate rechnen. Monatlich teurer wird es für dich ebenfalls bei dem eingangs erwähnten Full-Service-Leasing. Doch auch bei diesem Leasingmodell ist eine vorzeitige Kündigung nur schwer möglich.

Vorzeitig raus aus dem Leasingvertrag: Das sind deine Optionen

Option 1: Prüfe die Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gilt: Vertrag ist nicht gleich Vertrag! Umso wichtiger ist es, alle Konditionen zunächst sorgfältig durchzusehen. Dein Leasingvertrag ermöglicht eine vorzeitige Kündigung? Dann muss nun geklärt werden, welche Bedingungen dafür erforderlich sind. Von Abschlusszahlungen bis zu konkreten Kündigungsterminen – die Konditionen sind bei jeder Leasinggesellschaft unterschiedlich.


Option 2: Verhandlung mit dem Leasinggeber

Dein Leasingvertrag beinhaltet keine Regelungen für eine vorzeitige Kündigung? Unter Umständen kannst du deinen/deine Leasinggeber:in dennoch zu einer früheren Vertragsauflösung bewegen. Denke im Fall einer Verhandlung daran, dass dein Gegenüber in erster Linie keinen Verlust erzielen möchte. So könntest du zum Beispiel anbieten, eine angemessene Entschädigung für die ausfallenden Leasingraten zu zahlen.

Polestar driving with woods in the background.
Polestar driving with woods in the background.

Vorzeitig raus aus dem Leasingvertrag: Das sind deine Optionen

Option 1: Prüfe die Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gilt: Vertrag ist nicht gleich Vertrag! Umso wichtiger ist es, alle Konditionen zunächst sorgfältig durchzusehen. Dein Leasingvertrag ermöglicht eine vorzeitige Kündigung? Dann muss nun geklärt werden, welche Bedingungen dafür erforderlich sind. Von Abschlusszahlungen bis zu konkreten Kündigungsterminen – die Konditionen sind bei jeder Leasinggesellschaft unterschiedlich.


Option 2: Verhandlung mit dem Leasinggeber

Dein Leasingvertrag beinhaltet keine Regelungen für eine vorzeitige Kündigung? Unter Umständen kannst du deinen/deine Leasinggeber:in dennoch zu einer früheren Vertragsauflösung bewegen. Denke im Fall einer Verhandlung daran, dass dein Gegenüber in erster Linie keinen Verlust erzielen möchte. So könntest du zum Beispiel anbieten, eine angemessene Entschädigung für die ausfallenden Leasingraten zu zahlen.

Die Kündigung als einzige Option? Von wegen!

Ist eine vorzeitige Kündigung bei deinem Leasingvertrag nicht möglich, gibt es noch weitere Wege, um diesen früher zu beenden. Zunächst kannst du dich auf das 14-tägige Widerrufsrecht berufen, welches auch beim Privatleasing greift. Die Frist startet, sobald du die offizielle Widerrufsbelehrung bekommen hast. 


Nach Ablauf der Frist kannst du zudem versuchen, eine Leasingübernahme zu organisieren. Bei dieser übernimmt ein Dritter deinen Vertrag – mitsamt den bereits bestehenden Konditionen. So kommst du also auch ohne Kündigung vorzeitig aus deinem Leasingvertrag raus. Wichtig: Mündliche Absprachen sind für eine wirksame Übernahme nicht ausreichend. Bestehe demnach immer auf einen schriftlichen Vertrag. 


Ähnliches gilt, wenn du das Fahrzeug verkaufen möchtest. Ohne das Einverständnis deiner Leasinggesellschaft funktioniert das nicht. Denn als Leasingnehmer:in verfügst du lediglich über die Nutzungsrechte des Pkw.


Außerdem gibt es die Option, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Dieser ist meist an eine hohe Abstandszahlung gebunden, die dein/deine Leasinggeber:in verlangen darf. Der genaue Betrag wird individuell festgelegt, orientiert sich allerdings am Restwert des Autos und der Summe der noch fälligen Raten.


Bei schweren, triftigen Gründen darfst du ebenfalls auf einen Vertragsrücktritt oder eine Anfechtung zurückgreifen. Weist das Auto Schäden oder Mängel auf, für die du nicht verantwortlich bist, ist ein Rücktritt der richtige Weg. Dein/Deine Vertragspartner:in erhält dabei zwei Nachbesserungsversuche. Bleiben diese erfolglos, wird der Leasingvertrag auch ohne eine Kündigung aufgelöst. Wurdest du wiederum absichtlich getäuscht oder während der Unterzeichnung sogar bedroht, darfst du den Vertrag anfechten. (Auch interessant: Kannst auch du ein Auto leasen? Voraussetzungen, die du erfüllen musst)

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Du hast den Leasingvertrag gekündigt oder hast den/die Leasinggeber:in überzeugt, dich bald aus deinem Vertrag zu “befreien”? Glückwunsch! Und jetzt? Bloß nie wieder Leasing? Können wir verstehen. Wusstest du, dass du dir lange Laufzeiten, Anzahlung und Co. auch sparen kannst? Mit dem FINN Auto Abo bleibst du flexibel. Und fährst dein neues Auto nur so lange du wirklich willst. Ganz egal, ob sechs Monate oder ein Jahr!


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Polestar fährt auf die Kamera zu.

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Leasingvertrag vorzeitig kündigen

Die wichtigsten Fragen kurz und knapp beantwortet

Einen Leasingvertrag frühzeitig zu kündigen, kann ganz schön teuer werden. Grund dafür sind die noch ausstehenden Monatsraten, die anhand der vorab festgelegten Leasingdauer berechnet wurden. Damit dein/deine Vertragspartner:in nicht auf geplante Einnahmen verzichten muss, übernimmst du die ausstehende Differenz bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens anteilig. Wie hoch dieser Betrag tatsächlich ist, lässt sich nur schwer verallgemeinern. Hier kommt es insbesondere auf die Restlaufzeit des Vertrags, die Höhe der ausstehenden Raten sowie den Restwert des Autos an.

Ja, aber lediglich in Ausnahmefällen! Leasingverträge werden verbindlich für eine vorab festgelegte Mietdauer abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du den Vertrag ohne einen triftigen Grund nur schwer beenden. Denn Leasinggesellschaften haben normalerweise kein Interesse an einem früheren Vertragsende.

Grundsätzlich gilt auch bei Leasingverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist eine vorzeitige Kündigung auf Basis vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen möglich. Alternativ kannst du dich zudem auf eine Leasingübernahme, einen Aufhebungsvertrag, eine Vertragsanfechtung oder einen Rücktritt berufen.

Das Worst-Case-Szenario! Kannst du die Raten finanziell nicht mehr stemmen, darf die Leasinggesellschaft den Vertrag vorzeitig auflösen. Denn ein Zahlungsverzug von mindestens zwei Raten zählt als außerordentlicher Kündigungsgrund. Vor der tatsächlichen Beendigung des Leasingvertrags steht dir allerdings noch eine letzte Zahlungsfrist von zwei Wochen zu.

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