Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug kann schnell passieren und wirft oft viele Fragen auf. Als Leasingnehmer:in ist es wichtig, dass du weißt, wie du in solch einer Situation richtig reagierst. Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess und erklärt dir, was bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug zu beachten ist.
Du willst erst einmal einen Step zurückgehen und dich noch einmal allgemeiner über Autoleasing informieren, dann klick dich in unseren Artikel "Was ist Leasing?".
Bei einem Unfall mit einem Leasingauto ergeben sich einige besondere rechtliche und vertragliche Konsequenzen. Anders als bei einem Fahrzeug, das dir gehört, bist du bei einem Leasingfahrzeug nicht der Eigentümer:in, sondern nur der Nutzer:in. Der Leasinggeber:in bleibt der/die rechtliche Besitzer:in des Fahrzeugs.
Was nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug passieren sollte und welche Punkte dabei besonders wichtig sind, siehst du hier:
Der/die Leasinggeber:in spielt also eine wichtige Rolle bei der Abwicklung eines Unfalls. Als Eigentümer:in des Fahrzeugs hat er/sie ein berechtigtes Interesse daran, über den Vorfall informiert zu werden und bei der Schadensregulierung mitzuwirken. Du als Leasingnehmer:in bist verpflichtet, den/die Leasinggeber:in unverzüglich über den Unfall zu informieren, unabhängig davon, ob du den Unfall verursacht hast oder nicht.
Unmittelbar nach einem Unfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben und systematisch vorzugehen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du am Unfallort beachten solltest:
Unfall mit Leasingfahrzeug melden: Informiere so bald wie möglich deine:n Leasinggeber:in über den Unfall. Viele Leasingverträge verlangen eine Meldung innerhalb von 24 Stunden.
Unfall mit Leasingfahrzeug Polizei: Bei größeren Schäden oder Verletzungen ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Ein Polizeibericht, der den kompletten Schaden am Leasingauto dokumentiert, kann bei der späteren Schadensregulierung hilfreich sein.
Die Frage, wer für die Kosten eines Unfalls mit einem Leasingwagen aufkommt, hängt maßgeblich von der Unfallursache und der Schuldfrage ab. Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien:
Es ist wichtig zu verstehen, dass verschiedene Versicherungsarten unterschiedliche Schäden abdecken:
Bei einem unverschuldeten Unfall mit deinem Leasingfahrzeug kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/der Unfallverursacherin für den Schaden am Leasingfahrzeug auf.
Folgendes solltest du beachten:
Hast du den Unfall selbst verursacht, greift deine Vollkaskoversicherung, sofern du eine abgeschlossen hast. Hier die wichtigsten Punkte:
Die Kaskoversicherung übernimmt in der Regel auch Schäden durch Vandalismus oder Naturereignisse, was bei Leasingfahrzeugen besonders relevant sein kann.
Ein Totalschaden nach einem Unfall liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall gilt Folgendes:
Kommt es zu einem Unfall im Ausland mit einem Leasingfahrzeug gelten folgende Regeln:
Das klassische Auto-Leasing ist schon seit Jahrzehnten auf dem Markt und hat sich als eine bewährte Mobilitätslösung etabliert. Das Angebot an Leasingfahrzeugen wird fast täglich größer, und du kannst heute aus Hunderten von Websites und Anbietern wie BMW, Volkswagen oder Audi dein passendes Fahrzeug aussuchen.
Eine flexiblere Alternative bietet dir das Auto Abo von FINN. Dank FINN kannst du die Vorteile eines neuwertigen Fahrzeugs genießen, ohne dich auf eine feste Vertragslaufzeit festzulegen. Dank flexibler und kurzer Laufzeiten und transparenter Kosten in einer monatlichen Rate hast du die Kontrolle darüber, wie lange du dein Traumauto fahren möchtest. Zusätzlich sind Wartung, Versicherung und sogar Abdeckung für Reparaturen im Auto Abo enthalten, was eine sorgenfreie Fahrt gewährleistet. So einfach geht Auto fahren!
Ein oft übersehener Aspekt bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen ist die mögliche Wertminderung des Fahrzeugs. Auch wenn ein Fahrzeug perfekt repariert wurde, kann ein Unfall zu einem Wertverlust führen. Dies ist besonders relevant bei Leasingfahrzeugen, da der/die Leasinggeber:in als Eigentümer:in des Fahrzeugs ein Interesse daran hat, den Wert zu erhalten.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall kann die Wertminderung von der gegnerischen Versicherung eingefordert werden. Der/die Leasinggeber:in hat in der Regel das Recht, diese Forderung zu stellen, da er/sie Eigentümer:in des Fahrzeugs ist.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist die Situation komplizierter. Hier kann der/die Leasinggeber:in am Ende der Leasinglaufzeit möglicherweise Kosten für die Wertminderung in Rechnung stellen. Es ist ratsam, diesen Aspekt bereits bei Abschluss des Leasingvertrags zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Ja, grundsätzlich bist du verpflichtet, auch während der Reparaturzeit die vereinbarten Leasingraten zu bezahlen. Der Nutzungsausfall durch die Reparatur berechtigt nicht zur Aussetzung oder Reduzierung der Raten.
Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
Es ist ratsam, diese Aspekte bereits beim Abschluss des Leasingvertrags zu berücksichtigen und gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug erfordert besondere Aufmerksamkeit und sorgfältiges Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Punkte für dich als Checkliste zusammengefasst:
Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist also wichtig, ruhig zu bleiben, den Schaden umgehend zu melden und alle notwendigen Schritte sorgfältig zu dokumentieren. Ob selbstverschuldet oder durch einen Dritten verursacht, die Art des Unfalls bestimmt, welche Versicherung einspringt und wie du am besten vorgehst.
Übrigens
Wenn nach einem Unfall der Schaden zur groß ist, bleibt oft nur noch das Verschrotten des Autos. Lies darüber mehr in unserem Ratgeber.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem/der Leasinggeber:in und deiner Versicherung kannst du langwierige Prozesse vermeiden und eine schnelle Schadensabwicklung fördern.
Bei Schäden am Leasingfahrzeug ist Folgendes zu tun:
Kleine Kratzer gelten bei Leasingwagen oft als normale Gebrauchsspuren und müssen nicht repariert werden. Größere oder tiefere Kratzer können bei Leasingfahrzeugen als Schaden gewertet werden. Der/die Leasinggeber:in entscheidet bei der Rückgabe, ob Kratzer akzeptabel sind oder repariert werden müssen. Reparaturkosten oder Wertminderung können dir als Leasingnehmer:in in Rechnung gestellt werden.
Bei kleinen Kratzern lohnt sich eine Reparatur am Leasingauto meist nicht, da sie als normale Abnutzung gelten. Größere Kratzer am Leasingwagen solltest du reparieren lassen, um hohe Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden. Smart-Repair-Methoden können beispielsweise eine kostengünstige Alternative zur vollständigen Neulackierung sein. Frage im Zweifelsfall bei deinem/deiner Leasinggeber:in nach, ob eine Reparatur notwendig ist.
Der/die Leasinggeber:in ist als Eigentümer:in des Fahrzeugs der/die primäre Geschädigte. Du als Leasingnehmer:in kannst ebenfalls als Geschädigter gelten, da du für Schäden haftbar gemacht werden kannst. Bei einem fremdverschuldeten Unfall bist du als Leasingnehmer:in der/die Geschädigte gegenüber dem/der Unfallverursacher:in. Die genaue Situation hängt vom Einzelfall und deinen Vertragsbedingungen ab.
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