RatgeberFahrtenbuch führen: Darauf kommt es an

Ein Fahrtenbuch zu führen kann zunächst umständlich erscheinen, ist jedoch oft essenziell. Es hilft dir nicht nur, den Überblick über beruflich und privat gefahrene Kilometer zu behalten, sondern kann dir dabei helfen, Steuern zu sparen. Im Vergleich zur  1%-Regelung, die möglicherweise kostspielig sein kann, bietet die Fahrtenbuchmethode oft Vorteile. Doch wie funktioniert das Versteuern über die Fahrtenbuchmethode?


In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Fahrtenbuch richtig führst und welche Alternativen es gibt. Außerdem geben wir dir praktische Tipps und klären, ob ein digitales Fahrtenbuch erlaubt ist. 

Frau steigt mit Fahrtenbuch in der Hand aus Audi A3 von FINN aus.

Kurz und knapp: So führst du ein Fahrtenbuch richtig

Ein Fahrtenbuch dokumentiert alle Fahrten eines Fahrzeugs, einschließlich Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck, um private bzw. berufliche Nutzung nachzuweisen. Es muss in Deutschland ordnungsgemäß geführt werden, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.


Ein Fahrtenbuch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Uhrzeit: Beginn und Ende jeder Fahrt
  • Kilometerstand: vor und nach jeder Fahrt
  • Reiseziel und Reisezweck: genaue Adresse und Grund der Fahrt
  • Name des Fahrenden: Vor- und Nachname
  • Unterschrift: nach jeder Fahrt


Das Finanzamt stellt keine Mustervorlage zur Verfügung, um ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, aber diese Angaben sind essenziell für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.


Es ist wichtig, dass das Fahrtenbuch lückenlos geführt wird und so, dass im Nachhinein keine Änderungen mehr möglich sind. Elektronische Fahrtenbücher müssen dementsprechend sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind.

Fahrtenbuch richtig führen: Ein Beispiel

Ein Fahrtenbuch muss in Deutschland präzise und vollständig geführt werden. Hier ist ein Beispiel, wie ein Eintrag in ein richtig geführtes Fahrtenbuch aussehen könnte:

Datum

Uhrzeit

Kilometerstand

Zielort

Reisezweck

Fahrer:in

01.09.2024

08:00

10.000 / 

10.050

Musterstadt

Kundentermin

Müller

02.09.2024

09:00

10.550 / 10.650

Beispielstadt

Besuch

Schmidt


Dieses Beispiel zeigt, wie die Einträge in einem Fahrtenbuch strukturiert sein sollten, um den Anforderungen des Finanzamts zu entsprechen. Es ist wichtig, dass die Einträge direkt nach jeder Fahrt eingetragen werden.

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Musst du ein Fahrtenbuch führen? Finde es heraus!

Ob du ein Fahrtenbuch führen musst, hängt von bestimmten Bedingungen ab:

  1. Fahrtenbuch führen wegen Firmenwagen: Wenn du deinen Dienstwagen über die Fahrtenbuchmethode versteuern möchtest, musst du als Buchungsgrundlade ein Fahrtenbuch führen.
  2. Fahrtenbuch führen wegen Verkehrsverstoß: Wenn die Polizei es nach einem Verkehrsverstoß anordnet, dann musst du ein Fahrtenbuch führen. 


Wenn du also einen Firmenwagen fährst und diesen auch privat nutzt, kann es sinnvoll sein, ein Fahrtenbuch zu führen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nur, wenn du deinen Dienstwagen über die Fahrtenbuchmethode versteuerst oder wenn die Polizei es anordnet. 


Egal, ob Angestellte:r oder Unternehmer:in: Für einen Firmenwagen fallen Steuern an. Nutzt du das Dienstauto auch privat, solltest du alle Fahrten dokumentieren. So kannst du genau nachweisen, wie viele Kilometer du gefahren bist und aus welchem Grund. Dies verhindert, dass dir im Vergleich zu Kollegen ohne Firmenwagen ein geldwerter Vorteil entsteht, da nur tatsächliche Geschäftsfahrten als betriebliche Ausgaben gelten. 


Wie lange musst du ein Fahrtenbuch führen?

Wie lange du ein Fahrtenbuch führen musst, hängt wieder von bestimmten Bedingungen ab, wieso du ein Fahrtenbuch überhaupt führst.

  • Steuerliche Zwecke bei Firmenwagen: In diesem Fall gibt es keine feste Dauer, für die das Fahrtenbuch geführt werden muss. Es sollte jedoch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum geführt werden, in dem das Fahrzeug genutzt wird
  • Fahrtenbuch führen wegen Verkehrsverstoß: Die Dauer dieser Auflage variiert je nach Schwere des Verstoßes und liegt im Ermessen der Behörde. Typische Zeiträume sind: sechs Monate für weniger schwere Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel oder das Missachten eines Überholverbots oder ein Jahr bei schwereren Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands. In außergewöhnlichen Fällen kann die Auflage auch bis zu drei Jahre dauern, beispielsweise bei Unfallflucht.


Nach der Nutzung eines Fahrtenbuchs für steuerliche Zwecke muss dieses in Deutschland grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen. Diese Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde. 


Für Dienstwagen eines Arbeitnehmers beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre. Bei einer behördlichen Fahrtenbuchauflage muss das Fahrtenbuch noch für sechs Monate aufbewahrt werden.

Frau geht mit Fahrtenbuch unter dem Arm zu ihrem Auto.

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Gibt es eine Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen?

Nein, ein Fahrtenbuch zu führen, ist in Deutschland nicht generell Pflicht. Aber es entsteht eine Verpflichtung, wenn der/die Fahrer:in eines Fahrzeugs bei einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden kann. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde dem/der Fahrzeughalter:in das Führen eines Fahrtenbuchs gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anordnen.

  • Verkehrsverstoß ohne ermittelbaren Fahrer:in: Wenn nach einem Verkehrsverstoß der/die Fahrer:in nicht innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann, kann die Behörde dem/der Fahrzeughalter:in die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen.
  • Fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalter:in: Wenn der/die Fahrzeughalter:in nicht bei der Ermittlung des/der Fahrer:in mitwirkt, kann dies ebenfalls zur Anordnung eines Fahrtenbuchs führen.


Die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs wird in solchen Fällen allerdings nicht rückwirkend auferlegt. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde die Anordnung erlässt. Der/die Fahrzeughalter:in muss dann zukünftige Fahrten dokumentieren, um sicherzustellen, dass bei weiteren Verstößen der/die Fahrer:in ermittelt werden kann.


Doch wie erfolgt die Anordnung, wenn der/die Fahrer:in nicht bekannt ist? Die Anordnung richtet sich an den/die Fahrzeughalter:in, da dieser für die Nutzung seines Fahrzeugs verantwortlich ist. Die Behörde versucht zunächst, den/die Fahrer:in zu ermitteln, indem sie unter anderem Anhörungsbögen verschickt. Wenn dies erfolglos bleibt, wird die Fahrtenbuchauflage an den/die Halter:in des Fahrzeuges erteilt, um künftige Verstöße besser aufklären zu können.


Der Fahrzeughalter hat allerdings die Möglichkeit, gegen die Anordnung eines Fahrtenbuchs Widerspruch einzulegen.

Du nutzt ein Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke? Das solltest du beachten

Beim Führen eines Fahrtenbuchs, das vom Finanzamt anerkannt werden soll, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Unveränderbarkeit: Einträge müssen manipulationssicher sein. Handschriftliche Fahrtenbücher sollten gebunden sein und keine losen Blätter oder Leerzeilen enthalten. Elektronische Fahrtenbücher müssen so programmiert sein, dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind
  • Vollständigkeit: Alle Fahrten müssen lückenlos und mit allen relevanten Details dokumentiert werden. Dazu gehören Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Reisezweck, Zielort und Name des Fahrers/der Fahrerin.
  • Zeitnahe Dokumentation: Einträge sollten unmittelbar nach der Fahrt erfolgen, um die Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen können zur Ablehnung des Fahrtenbuchs führen.
  • Übereinstimmung mit Belegen: Das Finanzamt vergleicht das Fahrtenbuch mit anderen Belegen wie Tankquittungen. Unstimmigkeiten können zur Nichtanerkennung führen.
  • Strenge Kontrolle: Das Finanzamt prüft Fahrtenbücher sehr genau. Bei Mängeln wird oft die 1%-Regelung angewendet, die steuerlich nachteilig sein kann.
  • Keine Excel-Tabellen: Fahrtenbücher in Excel-Format werden nicht anerkannt, da sie leicht manipulierbar sind.
  • Korrekte Kennzeichnung: Jede Fahrt muss als privat oder geschäftlich gekennzeichnet werden. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solltest du dokumentieren.
Frau sitzt am Steuer ihres Wagens und gibt Informationen ins Navigationssystem ein.

Diese 7 Tipps helfen dir, dein Fahrtenbuch korrekt zu führen

Um sicherzustellen, dass dein Fahrtenbuch den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bei einer möglichen Überprüfung keine Probleme auftreten, solltest du die folgenden sieben Tipps beachten:

  1. Trage deine Fahrten regelmäßig und lückenlos ein.
  2. Achte auf Genauigkeit und Korrektheit der Angaben.
  3. Dokumentiere deine Fahrten in zeitlich richtiger Reihenfolge.
  4. Begründe deine Fahrten nachvollziehbar.
  5. Trenne Privat- und Geschäftsfahrten voneinander.
  6. Nutze Fahrtenbuch-Apps zur Vereinfachung des Prozesses.
  7. Denke an die Aufbewahrungspflicht und lege dein Fahrtenbuch zu den (Steuer-)Unterlagen.


Fahrtenbuch digital führen: Ist das erlaubt?

Du kannst dein Fahrtenbuch auch digital führen. Die einzige Voraussetzung dabei ist: Die digitalen Einträge dürfen sich im Nachhinein nicht verändern lassen. 


Apps oder andere Fahrtenbuch-Softwares stellen sicher, dass die digitalen Aufzeichnungen bis zu zehn Jahre gespeichert werden. Und auch die weitere Verarbeitung der Daten ist denkbar unkompliziert. Wird die Steuer fällig, lassen sich alle Daten direkt ans Finanzamt oder in ein Steuerprogramm übertragen.


Auf Fahrtenbücher aus Excel-Tabellen oder anderen selbsterstellten Dateiformaten sowie Tonbandaufnahmen solltest du eher verzichten. Diese sind für offizielle Aufzeichnungen verboten.

Die 1%-Regelung als Fahrtenbuch-Alternative

Als Besitzer:in eines Firmenwagens musst du nicht zwingend ein Fahrtenbuch für die steuerliche Erfassung führen. Alternativ hast du in Deutschland die Möglichkeit nach § 8 Abs. 2, 3 und 5 EStG auf die sogenannte 1%-Methode zurückzugreifen. 


Bist du angestellt, darf dein:e Arbeitgeber:in über das genutzte Verfahren entscheiden. Unternehmen bevorzugen wegen der unkomplizierten Abwicklung meist die 1%-Regelung, um sich und dir Kontrollen und regelmäßige Eintragungen zu ersparen.


Als Arbeitnehmer:in zahlst du dabei unter Umständen allerdings ordentlich darauf. Fährst du nur selten private Strecken oder hast ein Auto mit einem hohen Bruttolistenpreis, lohnen sich Fahrtenbücher für dich mehr. In solch einem Fall solltest du deine Fahrten in jedem Fall dokumentieren, um dir zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. 


Denn auf Basis des prozentualen Regelsatzes muss monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Obendrauf kommen 0,03% pro gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte. Für Angestellte mit einer weiten Anfahrt ein klarer Nachteil!


Apropos: In unserem Artikel zur Besteuerung von Dienstwagen findest du noch mehr hilfreiche Infos!

Unser Fazit: Führe dein Fahrtenbuch wie ein Profi

Ein Fahrtenbuch zu führen kann dir helfen, Steuern zu sparen, besonders wenn du deinen Firmenwagen nur selten privat nutzt. Wichtig ist, dass du es richtig führst, damit das Finanzamt es anerkennt. Dabei sind Fahrtenbuch-Apps und Software praktische Alternativen, solange sie manipulationssicher sind. Wenn du kein Fahrtenbuch führen möchtest, kannst du alternativ die 1%-Regel anwenden, die einfacher, aber nicht immer die günstigste Option ist. Entscheide je nach deiner Nutzung des Fahrzeugs, was für dich am besten passt! 

FAQs

Personen, die keine dienstlichen oder geschäftlichen Fahrten mit ihrem Fahrzeug abrechnen oder keine behördliche Anordnung erhalten haben, müssen kein Fahrtenbuch führen.

Ein Fahrtenbuch muss geführt werden, wenn das Finanzamt die private und geschäftliche Nutzung eines Fahrzeugs genau nachvollziehen soll oder bei behördlicher Anordnung nach einem Verkehrsverstoß.

Wie lange du ein Fahrtenbuch führen musst, hängt vom Zweck ab, wieso du überhaupt ein Fahrtenbuch führst.

  1. Steuerliche Zwecke bei Firmenwagen: In diesem Fall gibt es keine feste Dauer, wie lange das Fahrtenbuch geführt werden muss. Es sollte jedoch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum geführt werden, in dem das Fahrzeug genutzt wird

  2. Behördliche Auflage: Wie lange du das Fahrtenbuch hier führen musst variiert je nach Schwere des Verstoßes und liegt im Ermessen der Behörde. Typische Zeiträume sind: sechs Monate für weniger schwere Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel oder das Missachten eines Überholverbots oder ein Jahr bei schwereren Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands.

Das Fahrtenbuch muss zehn Jahre aufbewahrt werden, beginnend am Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung. Der Grund für diese Aufbewahrungsdauer liegt darin, dass sie i.d.R. als steuerliche Nachweise für Betriebsausgaben dienen. Bei behördlichen Auflagen liegt die Aufbewahrungsfrist bei sechs Monaten nach Ende der Auflager.

Ein Fahrtenbuch muss von einem Fahrzeughalter:in geführt werden, wenn nach einem Verkehrsverstoß der/die Fahrer:in nicht ermittelt werden kann. Dies gilt auch für Unternehmen, wenn Firmenfahrzeuge betroffen sind.


Oder freiwillig aus steuerlichen Gründen, wenn Selbstständige, Unternehmen und Einzelunternehmer:innen, die private und geschäftliche Nutzung eines Fahrzeugs steuerlich korrekt beim Finanzamt nachweisen wollen und die angesprochene Ein-Prozent-Regelung vermeiden möchten.

Um ein Fahrtenbuch zu führen, solltest du immer Angaben zu Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Reisezweck, Zielort und Fahrer:in machen. Es kann handschriftlich in einem gebundenen Buch oder elektronisch erfolgen. Ein Fahrtenbuch sollte lückenlos und manipulationssicher geführt werden.

Eine allgemeine Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen besteht nicht.

Das Finanzamt prüft die Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit der Einträge sowie deren Übereinstimmung mit anderen Belegen wie Tankquittungen.

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