RatgeberFirmenwagen Gehaltsumwandlung: So funktioniert's

Die Gehaltsumwandlung für Firmenwagen ist eine attraktive Option für Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in, da sie die Nutzung eines Dienstwagens ermöglicht und gleichzeitig steuerliche Vorteile bietet. Dieser Mitarbeitervorteil, oft als “Dienstwagen statt Gehalt” bezeichnet, erlaubt es Arbeitnehmer:innen, einen Teil ihres Gehalts gegen einen Firmenwagen einzutauschen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.


Außerdem kann so die Motivation der Mitarbeiter:innen gesteigert werden, da zusätzliche Anreize geschaffen werden. Der große Vorteil für Unternehmen liegt zudem darin, dass das Modell für sie kostenneutral ist und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung stärkt.

Ein Mann schaut auf sein Handy und geht von einem FINN Auto weg.

Was bedeutet Gehaltsumwandlung bei Firmenwagen?

Die Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung genannt, bezeichnet die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Sachleistungen wie einen Firmenwagen. 


Dabei wird der Lohn des/der Arbeitnehmers:in reduziert, und im Gegenzug erhält diese:r einen Firmenwagen, der sowohl beruflich als auch privat genutzt werden kann. Ein Firmenfahrzeug bietet zahlreiche Vorteile und kann als Motivationsinstrument für Mitarbeiter:innen dienen.

 

Ein Firmenwagen über Gehaltsumwandlung ist besonders geeignet für:

  • Angestellte, die von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Besonders bei Interesse an Elektro- oder Hybridfahrzeugen.
  • Unternehmen, die die Bindung ihrer Mitarbeiter:innen stärken und ihnen zusätzliche Anreize bieten wollen – und das ganz unkompliziert und kostenneutral.


Mithilfe von standardisierten Verträgen erfolgt die Überlassung des Fahrzeugs an den/die Mitarbeiter:in unkompliziert und reibungslos. 

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung bei Firmenwagen?

Die Gehaltsumwandlung bei Firmenwagen funktioniert so, dass ein:e Arbeitnehmer:in einen Teil des Bruttogehalts gegen Sachleistungen, in diesem Fall die Nutzung eines Firmenwagens, eintauscht. Während der Nutzung wird das Bruttogehalt um einen Teil für die Bereitstellung des Firmenwagens reduziert. Dieser Sachbezug wird als geldwerter Vorteil gesehen und muss versteuert werden.


Rahmenbedingungen und Voraussetzungen:

  • Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.
  • Festlegung der Budgetspanne, aus der ein Fahrzeug ausgewählt werden darf.
  • Regelung der privaten Nutzung und der entsprechenden Versteuerung.


Steuerliche Aspekte & Auswirkungen auf das Gehalt:

  • Der Bruttolohn wird um die festgelegte Rate für die Nutzung des Fahrzeugs reduziert.
  • Die Gehaltsumwandlung von Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil, welcher monatlich versteuert werden muss (besonders vorteilhaft bei Elektroautos, da diese geringer besteuert werden).
  • Der geldwerte Vorteil wird auf den Lohn addiert.
  • Wenn der geldwerte Vorteil geringer ist als die Rate, reduziert sich automatisch das zu versteuernde Einkommen. 
  • Dadurch können sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen Steuern sparen.


Alle Details zur Nutzung des Firmenwagens sowie die genaue Gehaltsumwandlung sollten schriftlich festgehalten werden. Dabei helfen standardisierte Verträge, die den bürokratischen Aufwand minimal halten.


Es ist jedoch nicht notwendig, alle Details im Arbeitsvertrag festzulegen, ein Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen reicht oft auch aus.

Gehaltsumwandlung bei Firmenwagen: Praktische Tipps für die Umsetzung

Mit diesen Tipps steht einem Firmenwagen über Gehaltsumwandlung nichts mehr im Weg: 

  • Nutzung eines Firmenwagenrechners zur genauen Berechnung der finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel mit dem FINN JobAuto Rechner
  • Klare Regelungen im Nutzungs- bzw. Dienstwagenüberlassungsvertrag festhalten
  • Berücksichtigung von steuerlichen Freibeträgen und Eigenbeteiligungen zur Optimierung der Steuerlast
  • Nutzung von Angeboten wie z.B. JobAuto von FINN

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FINN JobAuto: Firmenwagen über Gehaltsumwandlung – so einfach wie noch nie!

FINN bietet mit JobAuto eine innovative Lösung für Unternehmen, um Mitarbeiter:innen attraktive Firmenwagen anzubieten. Durch die Kombination des FINN Auto Abos mit der Gehaltsumwandlung sparen Mitarbeitende bis zu 40 % auf ihr Auto Abo.


Sie glauben das nicht? Dann sehen Sie selbst und nutzen Sie den JobAuto Rechner von FINN.


Vorteile von JobAuto:

  • Attraktiver Mitarbeitervorteil: Ihre Mitarbeiter:innen können ein Wunschfahrzeug kostengünstig über Ihr Unternehmen beziehen.
  • Rundum-Sorglos-Paket: FINN bietet nicht nur eine schnelle Abwicklung und flexible Laufzeiten, sondern auch das FINN Rundum-Sorglos-Paket inklusive Versicherung, Steuer und TÜV.
  • Ersparnis auf die Abo-Rate: JobAuto ermöglicht durch die Gehaltsumwandlung eine Ersparnis von bis zu 40 % auf die Abo-Rate für Mitarbeitende. Die Gehaltsumwandlung hat für Arbeitgeber:innen keine zusätzlichen Kosten.
  • Einfache Abwicklung: FINN bietet eine reibungslose Integration für die Gehaltsabrechnung und Tools sowie persönlichen Kontakt für das Management von JobAuto Abos.
  • Absicherung von Störfällen: Das Ausfallmanagement von FINN bietet unkomplizierte Lösungen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
  • Nachhaltigkeit: Der Steuervorteil von JobAuto ist besonders hoch für Elektroautos. 


JobAuto eignet sich am besten für vollelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro, da hier die Steuerersparnis am größten ist.


Hier geht es zum JobAuto für Arbeitgeber:innen

Hier geht es zum JobAuto für Arbeitnehmer:innen

Firmenwagen Gehaltsumwandlung Rechner

Der JobAuto Rechner von FINN hilft beim Einschätzen darüber, wie viel das Wunschfahrzeug als JobAuto kostet und wie es sich auf die individuellen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auswirkt. Der Nutzen eines Brutto-Netto-Rechner für die Firmenwagen Gehaltsumwandlung liegt auf der Hand:

  • Transparenz: klare Darstellung der finanziellen Auswirkungen
  • Planung: hilft bei der Entscheidung, ob sich ein Firmenwagen lohnt

Berechnung Firmenwagen Gehaltsumwandlung

Die Berechnung der Gehaltsumwandlung für einen Firmenwagen berücksichtigt verschiedene Einflussfaktoren. So kann die Gehaltsumwandlung theoretisch berechnet werden:

  1. Ermittlung des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs:
    Der Bruttolistenpreis ist der Preis, den das Fahrzeug bei der Erstzulassung gekostet hat. Dieser Wert ist entscheidend für die Berechnung des geldwerten Vorteils.
  2. Berechnung des geldwerten Vorteils:
    Der geldwerte Vorteil wird in der Regel nach der 1%-Regelung berechnet. Dabei wird 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei Elektroautos bis zu einem Preis von 70.000 € werden 0,25 % angerechnet. Ist der Bruttolistenpreis höher, werden E-Autos genau wie Plug-in-Hybride mit 0,5 % berechnet.
  3. Berücksichtigung der Entfernungspauschale:
    Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat als geldwerter Vorteil berechnet.
  4. Abzug von Eigenbeteiligungen:
    Falls der/die Arbeitnehmer:in Eigenbeteiligungen leistet, mindern diese als Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil. Eigenbeteiligungen können beispielsweise Zuzahlungen für die private Nutzung des Fahrzeugs sein.
  5. Berechnung des neuen Bruttogehalts:
    Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Gleichzeitig wird der Betrag, der für die Gehaltsumwandlung verwendet wird, vom Bruttogehalt abgezogen.
  6. Berechnung der Steuer- und Sozialabgaben:
    Das neue Bruttogehalt wird zur Berechnung der Steuer- und Sozialabgaben herangezogen. Die Steuerlast kann sich durch die Anpassung des Bruttogehalts reduzieren, insbesondere wenn der geldwerte Vorteil geringer als die monatliche Rate ist.
  7. Berechnung des Nettogehalts:
    Das Nettogehalt wird ermittelt, indem die Steuer- und Sozialabgaben vom neuen Bruttogehalt abgezogen werden.


Wichtige Faktoren, die die Berechnung der Gehaltsumwandlung für einen Firmenwagen beeinflussen, sind:

  • Höhe des Gehalts
  • Höhe der monatlichen Rate für den Firmenwagen
  • Kosten für den Firmenwagen (Bruttolistenpreis)
  • Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
  • Steuerklasse und Freibeträge
  • Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen

Gehaltsumwandlung Firmenwagen Beispiel

So wie in diesem Beispiel kann die Gehaltsumwandlung für einen Elektro-Firmenwagen berechnet werden:

  • Monatliches Bruttogehalt (vor dem Firmenwagen): 4.500 €
  • Monatliche Rate des E-Fahrzeugs: 400 €
  • Bruttolistenpreis des E-Fahrzeugs: 40.000 € 
  • Entfernung zur Arbeit: 20 km


E-Firmenwagen Berechnung:

  1. Geldwerter Vorteil: 0,25 % von 40.000 € = 100 € pro Monat
  2. Entfernungspauschale: 0,03 % x 0,25 % x 40.000 € x 20 km = 60 € pro Monat
  3. Gesamter geldwerter Vorteil: 100 € + 60 € = 160 € pro Monat
  4. Berechnung des Bruttolohns: 4.500 € - 400 € + 160 € = 4.240 €


Sie möchten eine genaue Berechnung selbst durchführen? Dann nutzen Sie den praktischen JobAuto Rechner von FINN.

Gehaltsumwandlung Firmenwagen: Elektroautos

Besonders bei Elektro-Firmenwagen über die Gehaltsumwandlung gibt es steuerliche Vorteile. Daher lohnt sich ein E-Firmenwagen sogar noch mehr als ein Verbrenner.

 

Besonderheiten bei E-Autos:

  • nur 0,25 % Versteuerung des Bruttolistenpreises bei Elektroautos bis 70.000 € (im Vergleich: 1 % bei Verbrenner, 0,5 % bei Hybridfahrzeugen)
  • Einsparungen bei den Betriebskosten durch niedrigere Energiekosten und geringeren Wartungsaufwand
Eine Frau trinkt einen Kaffee to go und steigt aus einem FINN Auto aus.

Mit JobAuto kostengünstig zu Ihrem E-Firmenwagen

FINN bietet mit JobAuto eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, einen E-Firmenwagen über die Gehaltsumwandlung zu nutzen. Das Rundum-Sorglos-Paket von FINN umfasst alle notwendigen Dienstleistungen, sodass sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in um nichts kümmern müssen. Worauf warten Sie noch?


Hier geht es zum JobAuto für Arbeitgeber:innen

Hier geht es zum JobAuto für Arbeitnehmer:innen

Lohnt sich ein Firmenwagen über die Gehaltsumwandlung?

Ein Firmenwagen über Gehaltsumwandlung lohnt sich besonders für Arbeitnehmer:innen, die von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchten, insbesondere bei der Nutzung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen. 


Der größte Vorteil liegt in der reduzierten Steuerlast, da beispielsweise der geldwerte Vorteil beim Fahren von Elektrofahrzeugen (bis Bruttolistenpreis: 70.000€) nur mit 0,25 % anstatt der regulären 1 % des Bruttolistenpreises versteuert wird. Bei Hybridfahrzeugen liegt der geldwerte Vorteil bei 0,5 % des Bruttolistenpreises. 


Unser Fazit: Gehaltsumwandlung für Firmenwagen – Deine Vorteile mit dem FINN JobAuto

Die Gehaltsumwandlung für Firmenwagen stellt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen eine Win-Win-Situation dar. Durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in die Nutzung eines Firmenwagens profitieren Arbeitnehmer:innen nicht nur von einem komfortablen Fahrzeug, sondern auch von steuerlichen Vorteilen – besonders bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. 


Für Unternehmen bleibt dieses Modell dabei komplett kostenneutral, während gleichzeitig die Bindung der Mitarbeitenden gestärkt und zusätzliche Anreize geschaffen werden. 

FAQs

Gehaltsumwandlung bei Firmenwagen bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts in die Bereitstellung eines Dienstwagens umgewandelt wird, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.

Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Firmenwagen umgewandelt. Der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs wird versteuert, und das zu versteuernde Einkommen reduziert sich entsprechend. Mehr zum Thema Firmenwagen versteuern finden Sie in unserem Blogartikel.

Die Gehaltsumwandlung lohnt sich besonders für Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig ein Auto nutzen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Hohe Bruttolöhne und lange Arbeitswege machen diese Methode besonders attraktiv.

Die Umrechnung erfolgt durch die Berechnung des geldwerten Vorteils des Fahrzeugs, der zum Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert wird. Ein Firmenwagenrechner kann dabei helfen, die genauen finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

Die Entgeltumwandlung für Dienstwagen funktioniert durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in die Bereitstellung eines Firmenwagens. Der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs wird versteuert, und das zu versteuernde Einkommen reduziert sich entsprechend.

Die Gehaltserhöhung entspricht dem geldwerten Vorteil des Firmenwagens, der zum Bruttogehalt hinzugerechnet wird. Dies kann je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und individuellen steuerlichen Rahmenbedingungen variieren.

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